Bafög ist hier die Jahresumme in Brutto oder Netto gemeint?
Hey Community,
Siehe folgendes Foto:
Ist hier die Jahre Summe in Brutto oder Netto gemeint?
Außerdem zählen dort alle Einnahmen hinzu also auch z.B. aus Minijobs?
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Es ist immer problematisch, wenn die Begriffe Verdienst, Einnahmen, Einkünfte und Einkommen wahllos verwendet werden - umgangssprachlich geht das immer synonym.
Man muß also zunächst einmal definieren, was mit Einkommen eigentlich gemeint ist - das kann man oft im Gesetz nachlesen:
§ 21 BAföG - Einkommensbegriff
Als Einkommen gilt [ ...] die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes.
- Arbeitnehmer:
Bruttoarbeitslohn ./ Werbungskosten (mind. aber 1.000 € = AN-Pauschbetrag) = Einkünfte
- Selbständige Gewerbetreibende:
Betriebseinnahmen ./. Betriebsausgaben = Gewinn = Einkünfte
Positiv heißt: der Wert muß größer als NULL sein - bei Selbständigen/Gewerbetreibenden (bei ArbN ist das selten der Fall) kann ein Verlust entstehen - dann ist Null einzutragen.
Die Werte kannst Du dem Steuerbescheid entnehmen.
Wenn keine Steuererklärung gemacht wurde, muß man sie selbst ermitteln (z. B. bei Arbeitnehmern):
30.000 Bruttoarbeitslohn ./. 1.000 € Arbeitnehmerpauschbetrag (den kann man immer ansetzen) = 29.000 € einzutragen.
30.000 Bruttoarbeitslohn ./. 3.000 € Werbungskosten (z. B. Entfernungspauschale, Arbeitsmittel, Fortbildungen etc. = tatsächliche Werbungskoten die höher sind als 1.000 €) = 27.000 € einzutragen.
Die Werte sind immer Jahreswerte.
Man hat einmal vorgehabt, daß man generell die steuerlichen Definitionen und Begriffe in Formularen von Behörden verwenden sollte - das hat bislang noch nicht funktioniert, sodaß es sein kann, daß unterschiedliche Behörden die Begriffe unterschiedlich definieren.
nein - Du legst ja sowieso den letzten Einkommensteuerbescheid bei
Die Zeile 21 ist nur für Arbeitnehmer die keine Einkommensteuererklärung machen.
ich danke dir.
Vielen Dank wie sieht es denn aus wenn es um die Lohnsteuer geht?
Steht bei dem "i" nichts?
Im Antrag für einen selbst ist immer das Brutto-Einkommen gefragt. Oder ist das für die Eltern?
im I steht leider nichts und ja das ist für die Eltern.
Bei den Eltern geht es um den Jahresbruttobetrag. Und ja, inkl. Minijobs.
Hier das "normale" Formblatt 3 für die Eltern: https://www.xn--bafg-7qa.de/intern_v2/system/upload/formblaetter/v2020/Formblatt_3.pdf
Da steht das alles dann doch klarer.
Hmm warum muss man die Einnahmen aus dem Minijob auch einbeziehen wenn man die Einnahmen aus dem Minijob doch einen Schritt vorher schon bereits angegeben hat?
Mal eine andere Frage, angenommen mein Vater besitzt ein Gewerbe und macht einen Umsatz von 200.000 € ihm bleiben aber nur 15.000 Gewinn pro Jahr übrig . Müsste ich dann die 200.000 oder die 15.000€ angeben. Bezogen auf die Jahressumme.
Brutto und alles an Einnahmen, auch Minijobs.
Als selbständiger hat man ja nur eine Einkommensteuer, im Bafög ist aber die Lohnsteuer gefragt , muss ich die EK Steuer stattdessen angeben ?