Darf man wirklich keine Nebenjobs / Minijobs als Informatiker ausüben?

12 Antworten

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Das ist schwachsin!

1 Wen man in der Ausbildung ist darf man nur einen 450€ machen wen die Firma das erlaubt und wen es in einer anderen branche ist !

Also wen derjenige eine it ausbildung macht kann er problemlos als verkaüfer arbeiten!

2 Ein Chef bei dem Als angestellter Arbeitet kann und darf ein Nebenjob nicht verbieten Ausseer in der selben brachen!

3 Frage mal deinen Dozenten wie das Rufschädigung sein kann wen du zb am Wochenende zb Als Verkäufer arbeitest ?

Oder was anders auf 450€ Basis!

Aber da du steuern zahlen must wirst du das melden müssen!

Solange deine Hauptarbeit nicht darunter leidet kann und darf man dir das nicht verbieten!

Innerhalb der eigenen Branche gibt es meist Probleme, wegen des Wettbewerbs. Außerhalb hat der Hauptarbeitgeber weder Grund noch Möglichkeit dir eine Nebentätigkeit zu untersagen, wenn du ganz normal deiner Haupttätigkeit nachgehen kannst.

Absoluter Blödsinn!

Gründe einen nebenjob zu untersagen wäre Überschreitung der erlaubten Wochenarbeitszeit durch den nebenjob oder Tätigkeit bei der branchengleichen Konkurrenz.

Einem Banker am Schalter könnte möglicherweise untersagt werden, in einem Puff als Barkeeper zu arbeiten, da käme das mit Rufschädigung hin, aber IT und Zeitung?

Ich arbeite für eine Behörde, auch mit Kundenkontakten (ok, derzeit nicht wegen C) und stelle Tageszeitung zu...no Problem.

Dein Dozent hat da wie gesagt Bullshit erzählt. SEIN Arbeitgeber verbietet IHM das, aber daraus kann man das nicht als Allgemeinregel ableiten!

Wann darf der Arbeitgeber dir deinen Nebenjob verbieten?

Du stellst dir gerade die Frage: Warum muss ich mir eine Genehmigung meines Arbeitgebers einholen, wenn es doch laut Gesetz erlaubt ist, einem Nebenjob nachzugehen? Grundsätzlich hast du rein rechtlich nicht die Pflicht, deinen Hauptarbeitgeber zu informieren Es kann aber in deinem Arbeitsvertrag vereinbart stehen, dass du deinen neuen Nebenjob beim Arbeitgeber melden musst. Wenn das der Fall ist, solltest du natürlich den Nebenjob beim Arbeitgeber melden! Die sogenannte “Nebentätigkeitsklausel” ist in vielen Arbeitsverträgen enthalten. Wenn dein Arbeitsvertrag diese beinhaltet, muss dein Arbeitgeber einer Nebentätigkeit zustimmen. Das gilt auch für unentgeltliche Nebentätigkeiten wie Ehrenämter, Freiwillige Feuerwehr oder ähnliches. 

Dennoch gilt, dass der Arbeitgeber im Regelfall deinen Nebenjob nicht verbieten kann. Das gilt jedoch nicht bei einer Interessenkollision. Das bedeutet: Wenn seine Interessen durch den ausgeübten Nebenjob berührt, beziehungsweise gefährdet werden, darf er dir die Tätigkeit untersagen. Falls das Interesse des Arbeitgebers jedoch unberührt bleibt, muss dieser nicht zustimmen.

Willst du zum Beispiel eine Tätigkeit bei der direkten Konkurrenz ausführen, kann dies zu Problemen führen. Du kannst den Minijob oder Nebenjob zwar deinem Arbeitgeber melden, aber der darf dir diese Nebenbeschäftigung verbieten. Denn sowas ist gemäß Wettbewerbsverbot untersagt. Rechtsgrundlage bildet an dieser Stelle § 60 Handelsgesetzbuch (HGB). Dieser bezieht sich zwar nur auf Handelsgehilfen, wird aber in der Rechtsprechung auch auf andere Arbeitnehmer angewendet. 

Nun das kommt auf den Job an. Beim Zeitungsausteilen sehe ich da erst einmal kein Problem. Natürlich müssen Ruhezeiten eingehalten werden und der Arbeitgeber darf nicht das Gefühl haben, dass deine normale Arbeitsleistung da durch leidet.

Natürlich gibt es auch Unternehmen die das schlicht nicht wollen. Der Arbeitgeber darf es zwar nicht allgemein verbieten aber eigentlich macht ein Beschäftigungsverhältnis kein Sinn, wenn der AG bestimmte Sachen nicht will und man sie trotzdem macht, da sich das vermutlich auswirkt auf das Arbeitsverhältnis, Beförderungen, der Entlassung beim Stellenabbau oder Gehaltserhöhungen. Dann ist man eben immer das schwarze Schaf, dass nicht tut, was man ihm sagt.

Anders ist das natürlich, wenn man dem Arbeitgeber direkt Konkurrenz macht oder eben mit seinen Namen in irgendeiner Weise dem Arbeitgeber schaden kann z.B. durch einen Blog mit politischen Aussagen oder gar Kritik am eigenen Arbeitgeber, wenn auch nicht genannt.

Generell eh eine blöde Situation, dass einen Jobs neben dem Job schwer gemacht werden. Würde generell auch gerne was machen, quasi im gleichen Bereich aber eben die Sachen, wo mein Arbeitgeber sagt, ist zu aufwendig, schaffen wir nicht, wird nicht klappen. So nach Motto, wenn mein AG es nicht hinkriegt mit zig Leuten, dann mach ich es eben solo, darf ich aber natürlich nicht, weil Konkurrenz.

grtgrt  04.02.2021, 10:48

Mit Zustimmung des Arbeitgebers darf man auch Nebenjobs ausüben.

Fürs Verteilen von Zeitungen würde ich ihn gar nicht erst fragen (solange du stets pünktlich zur Arbeit kommen kannst).