Finanzamt: Zahlungsaufforderung das selbe wie Vollstreckungsbescheid?

5 Antworten

 Darin weißt[sic] ein nicht mit Berufszeichnung angegebener Herr mich darauf hin das er beauftragt ist, Steuerrückstände durch Zwangsvollstreckung beizutreiben.

Die Berufsbezeichnung dieses Herrn ist Vollziehungsbeamter - derartige Schreiben hinterlassen Vollziehungsbeamte, wenn sie niemanden antreffen.

Mir liegt aber weder ein Steuerbescheid- noch ein Vollstreckungsbescheid vor. 

In einer deiner anderen Frage erwähnst du, dass du Einzelunternehmer bist. Das bringt mich zu der Vermutung, dass es sich um Umsatzsteuer handeln könnte, die meldest du bekanntlich selber an und daher gibt es im Normalfall auch keinen Steuerbescheid. Allerdings solltest du mindestens eine Mahnung erhalten haben.

Diese Zahlungsaufforderung wird doch aber wohl nicht einen Vollstreckungsbescheid ersetzen, oder?

Nein, zumal die Abgabenordnung keinen Vollstreckungsbescheid kennt. Du kannst Dich gern mit der zuständigen Behörde darüber streiten, ob ein entsprechender Bescheid wirksam zugestellt worden ist oder nicht.

Darin weißt ein nicht mit Berufszeichnung angegebener Herr mich darauf hin

Ist es wichtig für Dich, ob der Herr Steuerobersekretär oder Steuerinspektor ist? Oder Verwaltungsangestellter?

Meandor  11.09.2015, 17:48

In 80% der Fälle ist er wohl Amtsinspektor.

DennPrah 
Beitragsersteller
 11.09.2015, 15:22

Ja, ist es !

jurafragen  11.09.2015, 15:32
@DennPrah

Ja, ist es !

Warum?

kevin1905  11.09.2015, 16:06
@jurafragen

Warum?

Manche Menschen sind so! =)

Das Finanzamt ist das Finanzamt und es reicht aus wenn zu erkennen ist, dass der Schrieb vom Finanzamt ist. Wer oder was der Herr ist, kann Dir egal sein.

Vollstreckungsbescheid gibt es im Verwaltungsvollstreckungsverfahren nicht.

Das mit dem Steuerbescheid ist eine Frage die Du gerne mit dem Finanzamt ausdiskutieren darfst.

Ersteres ist nur die Aufforderung den ausstehenden Geldbetrag zu überweisen. Vollstreckung ist wenn der Kuckuckskleber dir die Wohnung aufräumt und Platz schafft. 

Nein. Das ist ein Riesiger Unterschied. Noch hast Du freie Hand, die Schuld zu begleichen. Bei einer Vollstreckung wird SOFORT dein Konto Eingenrohren.