Finanzamt pfändet ohne Mahnung trotz Weiterzahlung (Hundesteuer)
Hallo,
letzten Freitag(April2014) erhielt ich ein Schreiben der Vollstreckungsbehörde des für mich zuständigen Finanzamtes, dass ich zur Kenntnis nehmen soll, dass der Betrag von 59€ von meinem Konto gepfändet werden soll, dabei ging es um einen geplatzten Dauerauftrag im August 2013. Ich war sehr verwundert, der nicht ausgeführte Dauerauftrag ist mir gar nicht aufgefalln und es gab auch keine Zahlungsaufforderung seitens des Finanzamtes. Im darauffolgenden Quartal(November2013) wurde die Steuer wieder fristgerecht bezahlt. Nachdem mein Hund im Dezember verstarb, meldete ich diesen bei der Behörde ab und erhilet auch eine Bestätigung der Abmeldung, ohne einen Hinweis auf noch offene Zahlungen. Im Januar meldet ich meinen neuen Hund wieder an und zahlte wie aufgeforderte fristgerecht die hiesige Hundesteuer. Ich habe jetzt beim Finanzamt gegen die Pfändung Widerspruch eingelegt und alle relevanten Unterlagen (Ab-und Anmeldung, Kontoauszug) weitergereicht, aber die Folgen einer Pfändung holen mich bereits ein, da die zuständige Bank mir in Folge dessen den Dispositionskredit gekündigt hat, in wie weit das auch Konsequenzen in Bezug auf die Schufa hat weiß ich zur Zeit nicht. Meine Frage wäre nun ob das Finanzamt nicht erst eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung oder einen Gerichtsvollzieher schicken müsste. Ob gezahlte Beträge nicht immer auf die älteste Schuld angerechnet werden müssen und ob das Finanzamt so vorgehen darf (Funfact: Ichw arte schon seit Monaten auf eine Erstattung aus meiern Einkommenssteuererklärung aus dem Jahre 2012 im voertselling Bereich)
5 Antworten
letzten Freitag(April2014) erhielt ich ein Schreiben der Vollstreckungsbehörde des für mich zuständigen Finanzamtes, dass ich zur Kenntnis nehmen soll, dass der Betrag von 59€ von meinem Konto gepfändet werden soll
Dem ist i.d.R. mindestens eine Mahnung vorausgegangen. Aber: Dazu ist das FA als selbst vollstreckende behörde nicht vberpflichtet. Steuerschulden sind Bringschulden, und auch ohne Erinnerung stets fristgerecht fällig.
Nachdem mein Hund im Dezember verstarb, meldete ich diesen bei der Behörde ab und erhilet auch eine Bestätigung der Abmeldung, ohne einen Hinweis auf noch offene Zahlungen.
Das ist auch nicht verwunderlich, weil das zwei völlig getrennte Vorgänge sind.
Ich habe jetzt beim Finanzamt gegen die Pfändung Widerspruch eingelegt
Wozu? Die Pfändung ist doch korrekt, wenn Du den Betrag aus 08/2013 bis heute nicht bezahlt hast. Beantrage stattdessen (vorausgesetzt, die Pfändung war erfolgreich) die umgehende Aufhebung der Pfändung.
aber die Folgen einer Pfändung holen mich bereits ein, da die zuständige Bank mir in Folge dessen den Dispositionskredit gekündigt hat,
Pech.
Meine Frage wäre nun ob das Finanzamt nicht erst eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung oder einen Gerichtsvollzieher schicken müsste
Kann, muss aber nicht. Sofern Deine Adresse zudem evtl. falsch oder nicht zu ermitteln war, ist die Pfändung die einfachste Methode.
Ob gezahlte Beträge nicht immer auf die älteste Schuld angerechnet werden müssen
Wo lebst Du denn? Du zahlst Abgaben und Steuern immer auf diejenigen Forderungen, die Du selbst (bei DA/ÜW) oder das FA (bei LS) einstellst. Deine Zahlung für den neuen Hund ist ein völlig separater Vorgang, der nun wirklich rein gar nichts mit dem offenen Betrag zu tun hat.
ob das Finanzamt so vorgehen darf
Nicht nur darf, sondern muss.
Ichw arte schon seit Monaten auf eine Erstattung aus meiern Einkommenssteuererklärung aus dem Jahre 2012 im voertselling Bereich
Zwischen den Steuerarten findet keine interne Verrechnung statt, es sei denn, Du beantragst dies explizit, bzw. die Steuerarten stehen in einem inhaltlichen Zusammenhang (das ist etwa bei der USt und der ESt beim Einzelgewerbetreibenden ggfs. der Fall).
Beim Gläubiger. Ist allerdings die Pfändung bereits erfolgt und der Betrag dem FA überwiesen worden, ist die Sache ohnehin erledigt, und die Pfändung damit abgeschlossen. Falls nicht, weil das Konto z.B. keine Deckung aufweist, wird es schwierig. In dem Fall könntest Du ggfs. bei der Vollstreckungsstelle des Amtsgerichts einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen, aber wegen € 33.--?
Ich habe unter selbiger Steuernummer(Hund) im nächsten Quartal bezahlt(Nov2013).
Wie gesagt die Erwähnung der noch säumigen Erstattung seitens des FA ist ein Funfact, ich finde es bloss "witzig", dass Sie es mit Erstattungen anscheinend ja auch nicht genau nehmen, pfänden kann ich ja nicht.
Ich habe unter selbiger Steuernummer(Hund) im nächsten Quartal bezahlt(Nov2013).
Natürlich. Aber das ist dennoch eine Zahlung für einen anderen Steuerfall, und hat mit der Forderung aus 08/2013 nichts zu tun..
Gezahlte beträge werden auf das angerechnet, was dafür angegeben ist. Wenn Du eine Zahlung vergisst und Dir zufälligerweise auch gar nicht auffällt, dass da was geplatzt ist, dann stelt sich mir die Frage, gegen was Du eigentlich widersprichst,. Da der Betrag im August fällig war und der betreffende Hund ja erst im Dezember starb.
Und Hundesteuer und Einkommensteuer sind gaaanz zufällig auch 2 Paar Schuh. Meinst Du jetzt, die sollen doch einfach mal die Erstattung des einen mit dem verbockten betrag des anderen verrechnen? Naja.
Bei den Zahlungen der Hundesteuer, gebe ich lediglich eine Steuernummer an, also keine Angabe zu welchem Quartal, ich habe widersprochen, weil eben unter diesen Vorraussetzungen gezahlte Beträge immer auf die älteste Schuld angerechnet werden müssen, oder nicht? Denn wie gesagt es gibt keinen Vermerk bezüglich des Quartals und warum wird weder gemahnt noch im Abmeldeschreiben erwähnt dass es noch ausstehende Beträge gibt? In jedem Wirtschafts-/Einzelhandelsunternehmen wird das doch auch.
Und Hundesteuer und Einkommensteuer sind gaaanz zufällig auch 2 Paar Schuh.
Die Hundesteuer ist zudem eine Kommunalsteuer und wird nur in den Stadtsstaaten (Berlin,Bremen,Hamburg) von den Finanzämtern erhobem.
Wie gesagt es war eher ein Funfact, ist mir schon klar dass es zwei paar Schuhe sind.
weil eben unter diesen Vorraussetzungen gezahlte Beträge immer auf die älteste Schuld angerechnet werden müssen, oder nicht?
Selbst wenn das so wäre:
dein Hund ist tot (mein beileid btw), für den steht die Zahlung noch aus! Wenn angerechnet wird, dann eben die von Dezember. Das macht faktisch keinen Unterschied.
Siehs mal so: unter der Steuernummer gibts da jetzt 2 Hunde. Hättest du zwei lebende Hunde, könntest du auch nicht die gezahlten Beträge von einem auf offene Posten vom anderen Übertragen.
Die Stelle, die sich mit dem laufenden Fall deines neuen Hundes befasst, hat ja auch mit der Forderung nichts zutun, selbst wenns die gleiche Steuer-Nummer ist.
Du hättest schon bei der Ankündigung der Pfändung den Betrag prüfen müssen und umgehend eigenständig bezahlen sollen um der Pfändung zuvor zu kommen.
Pfändung un Ankündigung erfolgten am selben Tag, und mal ganz ehrlich natürlich hätte ich die noch ausstehenden 33 Euro sofort gezahtl wenn ich davon gewußt hätte.
PS Mein alter Hund hatte ein erfülltes Leben, 14 Jahre lang, irgendwann machte der Körper nicht mehr mit.
Wenn dir nicht auffällt, dass ein Dauerauftrag mangels Deckung deines Kontos nicht ausgeführt wird, hat das für dich die bekannten Folgen. Das FA muss dir nicht mitteilen, dass da noch eine Forderung für Hundesteuer offen steht. Steuern sind Bringschulden und du hast als Steuerpflichtiger darauf zu achten, dass die fälligen Steuern auch bezahlt werden. Du hast den verstorbenen Hund abgemeldet. Soweit so gut. Aber die Steuer für den verstorbenen Hund nicht bezahlt. Das FA hat dir lediglich die Abmeldung bestätigt. Muss dir aber keine Mitteilung schicken, dass da noch fü diesen Hund Steuern zu zahlen sind. Jetzt hast du dir einen neuen Hund angeschafft und zahlst die Steuer für diesen Hund. Dieser Vorgang ist als ein separater Vorgang zu sehen und hat nichts mit dem verstorbenen Hund zu tun. Dein neuer Hund wird unter einer anderen Steuernummer geführt. Es ist also nicht so, wenn du Hundesteuer bezahlst und noch offene Forderungen für den verstorbenen Hund zu begleichen sind, dass die Zahlung für den neuen Hund mit der alten Forderung verrechnet wird. Demzufolge ist eine Pändung rechtens, weil die Forderung für den verstorbenen Hund noch offen ist. Die Kündigung des Dispokredites von deiner Bank , wird der Schufa gemeldet, was in der Folge auch Auswirkungen für dich hat, wenn du einen Kredit beantragst. Wäre die Forderung für deinen verstorbenen Hund beglichen worden, wären Pfändungsmassnahmen nicht eingeleitet und der Dispokredit nicht gekündigt. Ich denke, dass die Kündigung des Dispokredites im Grunde nichts mit den 59.--€ zu tun hat. Eher damit, dass du den Dispokredit nicht wie vereinbart , bei der Bank bedient hast. Soll heissen. Du hast dein Konto bis zum Limit überzogen und da wurden die 59.--€ eben mangels Deckung nicht überwiesen. Hättest du Rückzahlungen auf den Dispokredit geleistet, hätte die Bank den Dispokredit auch nicht gekündigt. Wenn du Erstattungen über zuviel gezahlte Steuern vom FA erwartest, dann frage doch nach, wann du mit der Erstattung rechnen kannst. Dabei solltest du bedenken, dass du nicht der Einzige bist, dessen Einkommensteuererklärung vom FA bearbeitet werden muss. Deshalb sind Wartezeiten von mehreren Wochen üblich, bis die Erstattung zur Auszahlung kommt.
Die anderen haben dir schon ausreichend geantwortet. Von mir aber noch ein paar Anmerkungen: Eine geplatzte Lastschrift wird dir schriftlich von deiner Bank per Brief mitgeteilt. Außerdem glaube ich nicht, dass du zwischen August 2013 und letzter Woche nie eine Aufforderung oder Mahnung als Vorwarnung erhalten hast. Ich bin nun 37 und kann versichern: Wenn man etwas vergisst zu bezahlen (das ist mir auch schon passiert), dann kommt mind. 1 Mahnung bevor schlimmeres passiert. Spätestens dann sollte man sofort zahlen!
Das bedeutet also, es muss mind. 2 "Warnungen" gegeben haben. Die geplatzte Lastschrift per Brief von der Bank UND mind. 1 Mahnung!
Da ich weiß dass mit dem Finanzamt nicht zu spaßen ist, hätte ich auf eine Mahnung tatsächlich reagiert und ich bekomme keine Kontoauszüge zugeschickt sondern kann sie online einsehen, im Online Banking direkt werden nicht durchgeführte DA nicht angezeigt.
So unangenehm das ist. Aber die die Finanzbehörden haben eine eigene Gerichtsbarkeit und haben auf nichts Rücksicht zu nehmen. Die oberste Chef aller ist Herr Schäuble, nur der könnte was für Sie tun. Der aber ist derzeit mit anderem Quatsch beschäftigt.
Für Mahnungen der ähnlich ist aufgrund des Personalmangels keine Zeit.
. > Aber die die Finanzbehörden haben eine eigene Gerichtsbarkeit und haben auf nichts Rücksicht zu nehmen.
Das ist etwas irreführend ausgedrückt. Finanzämter können selbständig vollstrecken (wie andere Behörden übrigens auch), und sie sind selbstverständlich an die geltenden Gesetze gebunden.
. Die[sic] oberste Chef aller ist Herr Schäuble
Finanzämter sind Behörden der Bundesländer, der oberste 'Chef' ist daher der Finanzminister/Finanzsenator des jeweiligen Bundeslands.
Für Mahnungen der ähnlich ist aufgrund des Personalmangels keine Zeit.
Gemahnt wird automatisch, der Personalaufwand dafür ist minimal.
Wie beantrage ich denn eine "Aufhebung der Pfändung"?