Zahlungsaufforderung für GEZ vom Finanzamt?

6 Antworten


deine chancen sind gleich null. du musst das zahlen. wenn nicht, wird kurzfristig gepfändet






Wen das sogar schon beim Fiannazamt ist wird wohl selbst ein Widerspruch nichts mehr bringen..2 Du wurdes Informiert durch die Gez oder sogar durch das Amtsgericht und Das reicht auch schon aus. Den Sonst wäre das nicht beim Finanzamt gelandet

Kannst Widerspruch einlegen,das geht dann an der GEZ die Prüft dann ob du Befreit bist oder nicht

GEZ gibt es nicht mehr. Wenn dann »Rundfunkbeitrag« oder 100%ig korrekt »ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice«.

Mit dem Finanzamt hat die Zahlung des Beitrags anfangs nichts zu tun. Daher: Falsche Adresse. Wenn du jedoch eine Zahlungsaufforderung durch das FA erhalten hast -> dann wird's interessant.

Die Hauptzollämter treiben den Beitrag ein - mit Amtshilfe der Finanzämter.

Dabei ist eigentlich das Bundesministerium der Finanzen auf deiner Seite. Hat es doch die Rechtmäßigkeit des Beitrags in Frage gestellt und ein Alternativmodell vorgestellt (2014)... Ging aber als Information leider unter da das Finanzamt ja per se böse ist...

Was genau hast du denn vom Finanzamt bekommen gegen das du Widerspruch einlegen willst?

Zuko540  06.06.2016, 00:08

Hat es doch die Rechtmäßigkeit des Beitrags in Frage gestellt und ein Alternativmodell vorgestellt (2014)...

Das Bundesministerium der Finanzen ist dafür nicht zuständig, schon gar nicht, wenn es um den Rundfunkbeitrag geht.

Ging aber als Information leider unter da das Finanzamt ja per se böse ist...

Nein, weil es keinen juckt, da das Bundesministerium der Finanzen keinen Einfluss auf die Gesetzgebung im Rundfunkrecht hat.

Gaskutscher  06.06.2016, 00:13
@Zuko540

Lesen. Verstehen. Anworten. Dann wirst du dein

Das Bundesministerium der Finanzen ist dafür nicht zuständig, schon gar nicht, wenn es um den Rundfunkbeitrag geht.

vermutlich noch überarbeiten. :)

dielauraweber  05.06.2016, 21:20

es ist blödsinn was du schreibst. das bundesministerium der finanzen ist nicht auf seiten irgendwelcher leute. die rechtmäßigkeit irgendwelcher dinge in frage zu stellen steht denen nicht zu. das tun sie auch nicht.

es kann kein widerspruch eingelegt werden, die sache wird volstreckt.

Capricornus 
Beitragsersteller
 05.06.2016, 09:52

Eine Zahlungsaufforderung  ....

Dass du keine Kenntnis darüber hattest, interessiert niemanden. Die Zahlungspflicht ergibt sich aus dem zugrunde liegenden RBStV. Dein Widerspruch hat keine Aussicht auf Erfolg

dielauraweber  05.06.2016, 21:21

das er keine kenntnis davon hatte, ist gelogen