Zahlungsaufforderung für GEZ vom Finanzamt?
Huhu ... Ich wollte mal wissen, ob jemand weiß wie meine Chancen stehen, wenn ich Widerspruch einlege für eine Zahlungsaufforderung des Finanzamtes (im Rahmen der GEZ) ?
Sprich z.B. zu sagen ich hatte keine Kenntnisse darüber erhalten habe und auch das die Forderungssummer sich nicht mit den monatlichen 17,50€ arrangiert!?
6 Antworten
deine chancen sind gleich null. du musst das zahlen. wenn nicht, wird kurzfristig gepfändet
Wen das sogar schon beim Fiannazamt ist wird wohl selbst ein Widerspruch nichts mehr bringen..2 Du wurdes Informiert durch die Gez oder sogar durch das Amtsgericht und Das reicht auch schon aus. Den Sonst wäre das nicht beim Finanzamt gelandet
Kannst Widerspruch einlegen,das geht dann an der GEZ die Prüft dann ob du Befreit bist oder nicht
GEZ gibt es nicht mehr. Wenn dann »Rundfunkbeitrag« oder 100%ig korrekt »ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice«.
Mit dem Finanzamt hat die Zahlung des Beitrags anfangs nichts zu tun. Daher: Falsche Adresse. Wenn du jedoch eine Zahlungsaufforderung durch das FA erhalten hast -> dann wird's interessant.
Die Hauptzollämter treiben den Beitrag ein - mit Amtshilfe der Finanzämter.
Dabei ist eigentlich das Bundesministerium der Finanzen auf deiner Seite. Hat es doch die Rechtmäßigkeit des Beitrags in Frage gestellt und ein Alternativmodell vorgestellt (2014)... Ging aber als Information leider unter da das Finanzamt ja per se böse ist...
Was genau hast du denn vom Finanzamt bekommen gegen das du Widerspruch einlegen willst?
Lesen. Verstehen. Anworten. Dann wirst du dein
Das Bundesministerium der Finanzen ist dafür nicht zuständig, schon gar nicht, wenn es um den Rundfunkbeitrag geht.
vermutlich noch überarbeiten. :)
es ist blödsinn was du schreibst. das bundesministerium der finanzen ist nicht auf seiten irgendwelcher leute. die rechtmäßigkeit irgendwelcher dinge in frage zu stellen steht denen nicht zu. das tun sie auch nicht.
es kann kein widerspruch eingelegt werden, die sache wird volstreckt.
es ist blödsinn was du schreibst. das bundesministerium der finanzen ist nicht auf seiten irgendwelcher leute.
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=4
44 Seiten. Viel Spaß beim Lesen. :)
Eine Zahlungsaufforderung ....
Dass du keine Kenntnis darüber hattest, interessiert niemanden. Die Zahlungspflicht ergibt sich aus dem zugrunde liegenden RBStV. Dein Widerspruch hat keine Aussicht auf Erfolg
das er keine kenntnis davon hatte, ist gelogen
Das Bundesministerium der Finanzen ist dafür nicht zuständig, schon gar nicht, wenn es um den Rundfunkbeitrag geht.
Nein, weil es keinen juckt, da das Bundesministerium der Finanzen keinen Einfluss auf die Gesetzgebung im Rundfunkrecht hat.