Notar wird tätig auch vor Zahlung der Grundsteuer?
Kurze Frage an die Hauskäufer hier,
wenn man vom Finanzamt die Rechnung für die Grundsteuer erhält,
wird dann der Notar erst wieder tätig wenn das Finanzamt meldet das das Geld bezahlt wurde ?
Folgender Fall,
ein Finanzierer benötigt ja die Zahlungsaufforderung was der Notar fertig macht,
jetzt die Frage ob der Notar diese Aufforderung erst absendet wenn die Grundsteuer bezahlt wurde vom Käufer? oder anders gefragt fliesst die Aufforderung zur Zahlung des Kaufpreises immer erst wenn die Grundsteuer bereits beglichen wurde?
Mein Gefühl sagt mir er müsste auch vorher tätig werden mit der Zahlungsaufforderung da wenn jemand z.b Vollfinanziert derjenige dann ja auch nicht das Geld für die Grundsteuer hat, die in den meisten fällen ja mehrere tausend Euro hoch ist je nach Bundesland und Kaufwert der Immobilie
5 Antworten
Wir sprechen hier nicht von der Grundsteuer, die jährlich fällig wird, sondern von der Grunderwerbssteuer.
Grundsteuer oder Grundererwerbsteuer ?
Die Grunderwerbsteuer wird fällig wenn man einen Vertrag macht, das du kein Geld hast interessiert die wenig.
Wann deine Bank zahlt musst du die Bank zahlen. Normalweise macht der Notar die Auflassung, und das Geld kann fließen.
Die Bestätigung der Kaufpreisfälligkeit ist unabhängig von der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bestätigung über die gezahlte Grunderwerbsteuer). Diese wird später für den Antrag an das Amtsgericht benötigt für die Eigentumsumschreibung.
Ja so denke ich das auch, weil der Verkäufer nun meint die Grunderwerbsteuer mal lieber jetzt schon zahlen sonst wird der Notar die Kaufpreisfälligkeit nicht an den Käufer senden, und die benötigt der Käufer ja für den Kreditgeber damit der Kauf bezahlt werden kann. Vielleicht hat der Verkäufer hier was verwechselt.....
die Grundwerbsteuer kann man erst zahlen, wenn man vom Finanzamt den Bescheid erhält, dann gilt es die Fälligkeit des Finanzamtes zu beachten.
wenn man vom Finanzamt die Rechnung für die Grundsteuer erhält,
Grunderwerbsteuer meinst du vermutlich.
wird dann der Notar erst wieder tätig wenn das Finanzamt meldet das das Geld bezahlt wurde ?
Inwiefern tätig? Der Kaufvertrag wurde zu diesem Zeitpunkt bereits beurkundet. Der Eigentumsumschreibungsantrag beim Grundbuchamt wird gestellt, wenn der Kaufpreis bezahlt und die weiteren erforderlichen Unterlagen vorliegen. Dazu gehört im Regelfall auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Diese Bescheinigung wiederum wird grundsätzlich nur ausgestellt, wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt ist.
jetzt die Frage ob der Notar diese Aufforderung erst absendet wenn die Grundsteuer bezahlt wurde vom Käufer?
Die Bezahlung der Grunderwerbsteuer bzw. das Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist üblicherweise keine Kaufpreisfälligskeitsvoraussetzung. Die Voraussetzungen stehen aber auch im Vertrag.
Der Notar wird so tätig, wie die Beteiligten ihn beauftragt haben.
Will die Bank des Verkäufers zur Kaufpreiszahlung die Bestätigung des Notars, dass ihm alle zur Umschreibung erforderlichen Unterlagen vorliegen, benötigt er auch die Unbedenklichkeit des Finanzamtes und den Negativbescheid der Gemeinde.
Wo ein Käufer sein Geld herbekommt, ist dem Notar egal.
Die Bank des Verkäufers?
nee, natürlich nicht. Soll heißen die Bank des Käufers.
war wohl mit der Korrektur zu langsam;-)
Dem Verkäufer ist eher wichtig, dass er sein Geld hat, bevor sein Eigentum übertragen wird.
Der Bank des Verkäufers ist wichtig, dass eine Tilgung der Restschuld gesichert ist, bevor sie Löschungsbewilligung erteilt.
Grunderwerbssteuer, also bei Kaufpreis 220.000 € sind es in SH 14.300 €