Unberechtigte Forderung von Universum Inkasso/ Neumeyer Rechtsanwälte
Hallo,
ich hoffe mir kann jemand helfen. Wir ( genauer mein Mann ) hat gestern einen Brief der Rechtsanwälte Peter M. J. Neumeyer bekommen in diesem die Forderungen der Universum Inkasso vertreten. Oben steht:" Forderung aus Vollstreckungsbescheid des AG Hünfeld vom 19.09.2005" also vor 8 Jahren !!!! Im Text steht dann die Forderungen von den Mandanten in Höhe von über 300 € seien noch offen und man habe auf keine Zahlungsaufforderungen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen reagiert und solle den Betrag bis 30.01. überweisen ( also nichtmal 1 Woche Frist )
Ich kenne meinen Mann jetzt seit 6 Jahren. In dieser Zeit gab es keine Zahlungsaufforderungen etc. von dem Inkassobüro oder den Anwälten, auch hat mein Mann keinen Vollsteckungsbescheid oder ähnliches erhalten, auch nicht 2005.
Wie ist das richtige Vorgehen ??? Gar nicht reagieren/ Einspruch einlegen / fordern genauere Berichte darzulegen was das sein soll. Da wir uns das ganze nicht erklären können, vermuten wir wieder mal eine neue Abzockemasche dahinter.
Vielen Dank
Nici
9 Antworten
Gib mal die Adresse der Anwaltskanzlei bei Google ein. Vielleicht findest du da schon Hinweise von anderen Usern, denen ähnliches passiert ist. Ich würde diese Sache mit höchster Vorsicht angehen und nicht zahlen. Wenn darin steht, man habe nicht auf Zwangsvollstreckungsmassnahmen reagiert, sollte ein Licht aufgehen. Auf Zwangsmassnahmen nicht zu reagieren ist praktisch nicht möglich. Wenn solche eingeleitet werden, dann muss man reagieren, weil da mindestens ein Gerichtsvollzieher ins Haus kommt und Pfändungsversuche unternimmt. Ich würde die Anwaltskanzlei anschreiben und mir die Unterlagen zukommen lassen. Da muss ja eine Firma dahinterstehen, die eine Forderung geltend macht. Nach 8 Jahren wäre diese ohnehin verjährt, so kein vollstreckbarer Titel vorliegt.
Gleichzeitig würde ich sofort Widerspruch gegen die Forderung erheben. Schriftlich, Einschreiben mit Rückschein. Man muss davon ausgehen, dass es sich um Abzocke handelt, zumal der Vorgang schon 8 Jahre zurückliegt. Auch die Zahlungsfrist, innerhalb einer Woche den Zahlungsausgleich vorzunehmen lässt auf Abzocke schliessen. Wenn wirklich, weder ein Vollstreckungsbescheid des Gerichtes Hünfeld vorliegt, noch andere Schriftstücke vorhanden sind, könnte man die Sache auch auf sich zukommen lassen und zunächst nicht reagieren. Wenn man sicher weiss, dass man keinerlei offene Forderungen mehr hat, kann man sich jegliche Mühe sparen, hier tätig zu werden. Leider gibt es solche Kanzleien, die versuchen, irgendwelche, vermeintliche Forderungen in den Raum zu stellen und nach Jahren einzufordern. Manche Adressaten haben Angst und zahlen, wenn sie solche Schreiben bekommen. Darauf hoffen diese Abzocker. Würde mir ein solches Schriftstück zugesandt, ich absolut sicher wäre, dass es sich nur um Abzocke handeln kann, würde ich ohne Vorwarnung sofort Anzeige gegen den Anwalt bei der Staatsanwaltschaft stellen.. Mir ging auch schon so ein Schreiben von einem Inkassobüro zu . Mit Drohungen der Pfändung, Meldung bei der Schufa ect. Ich habe sofort die Staatsanwaltschaft eingeschaltet , Anzeige erstattet. Da mir aber kein finanzeiller Schaden entstand, weil ich nicht zahlte, blieb es bei versuchtem Betrug.
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Hallo Nicki1075,
ich habe gerade deinen Beitrag gelesen.
Ich habe denen folgenden Brief geschrieben:
mit Schreiben vom 20.01.2014 fordern Sie einen Betrag in Höhe von 364,27 von mir. Hiermit widerspreche ich dieser Forderung. Ich werde sie nicht bezahlen, da sie unberechtigt ist.
Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: Ihre Forderung ist aus dem Jahre 2005. Ich habe während dieser Zeit keine Zahlungsaufforderungen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erhalten.
Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei (Creditreform, Infoscore, Bürgel etc.) gemeldet werden darf. Ebenso rein vorsorglich mache ich bereits jetzt die Einrede der Verjährung geltend.
Ich bitte Sie, mir innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens schriftlich mitzuteilen, ob Sie die Angelegenheit weiter verfolgen werden und mir die Kopie des Titels zur Überprüfung der Forderungsangelegenheiten sowie eine genaue Aufschlüsselung des genannten Betrages zukommen zu lassen.
Bitte erlassen Sie keine weiteren Mahnschreiben und verzichten Sie auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Einem solchen würde ich vollumfänglich widersprechen. Den hier geäußerten Forderungswiderspruch halte ich konsequent aufrecht, da Ihre Forderungen unberechtigt sind.
Das war am 24.01. und bis heute ( also 3 Wochen längst um ) habe ich nichts weiter erhalten.
Lg Nici
Das hast du so richtig gemacht und wirst wahrscheinlich nichts mehr vom Inkassobüro hören. Solltest du dennoch ein weiteres Mahnschreiben vom Inkassobüro mit zusätzlichen Kosten erhalten, die Forderung jedoch keine rechtliche Grundlage hat, dann sofort Anzeige erstatten. Solche Mahnschreiben gehen täglich zu Tausenden heraus. Viele die ein solches Schreiben erhalten, zahlen. Genau das ist der Knackpunkt auf den diese Betrüger setzen und ordentlich Geld damit machen. Manche reagieren nicht, andere widersprechen. Diese machen aber nur einen Bruchteil derer aus, die angeschrieben werden. Leider versagt unsere Politik auf ganzer Linie. Obwohl man das auch im Justizministerium weiss, was da an betrügerischen Versuchen abgeht, sieht man offenbar keinen Handlungsbedarf. Ich kann das nicht nachvollziehen, wenn sich Betrüger auf diese Art und Weise bereichern können und keine Folgen befürchten müssen. Diejenigen die zahlten, für die ist die Sache erledigt. Keiner von denen Kommt auf den Gedanken, auch wenn er bezahlt hat, im Nachhinein Nachforschungen anzustellen. Denn mit dem unberechtigten kassieren von fingierten Forderungen ist der Tatbestand des Betruges erfüllt und somit strafbar. Derjenige der gezahlt hat, trug einen wirtschaftlichen Schaden davon, der andere kassierte. Und das ist eben Betrug. Ich würde allen empfehlen, die auf so eine Masche hereingefallen sind, auch im Nachhinein Strafanzeige zu erstatten.
ah, noch etwas, da steht noch drin : eine titulierte Forderung unserer Mandantin steht noch offen " Keine Ahnung was das bedeutet ?
Das soll lediglich heißen das die Forderung noch nicht beglichen ist.
Danke Ontario, das mit dem googeln hab ich natürlich schon gemacht, aber was in der Art ähnliches nicht gefunden. Was ich aber gefunden habe ist dass die Adresse der Anwälte Neumeyer die gleiche ist wie das Inkassounternehmen Universum das sie vertreten. Das finde ich schon sehr merkwürdig, oder nicht ? Was mich schon auch sehr stutzig macht ist dass das jetzt über 8 Jahre her ist, welche Firma würde denn so lange auf ihr Geld warten, wäre da nicht schon viel früher was gekommen ? Was bedeutet denn das mit "vollstreckbarem Titel ", das lese ich immer wieder.
Das die Adresse des Anwalts die gleiche ist wie die der Inkassobude ist, ist nicht merkwürdig. Jede Inkassobude hat so einen Hausadvokaten.
Unter vollstreckbarem Titel versteht man einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, früher unter dem Namen Zahlungsbefehl gemeinhin bekannt. Das Ding hat 30 Jahre Gültigkeit wenn es denn einen geben sollte. Es wird gerne mal versucht Druck, durch die Vorgabe einen zu haben, auszuüben. Diese Leute schrecken vor keinem üblen Trick zurück und sind da sehr erfinderisch.
ok danke, habe doch noch etwas hilfreiches gefunden. Auch noch einen Musterbrief für alle denen es ähnlich geht:
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/schutz-vor-inkasso/
Aber merkwürdig: auch die Bankverbindung soll die gleiche sein, und beide sind umgezogen, früher Adam- Opel- Str jetzt Hugo Junkers Str.
Der Link ist recht gut.
Das mit der Bankverbindung ist auichnichts besonderes der Anwalt steckt mit der Inkassobude unter einer Decke, er betreibt es möglicherweise sogar selbst. Das sind alles so Sachen am Rande die nicht weiter stören müssen.
Vollstreckbarer Titel heisst, dass es einen Pfändungs.-und Überweisungsbeschluss gibt. Dieser kommt nach einem Zahlungsbefehl, heute Mahnbescheid, wenn kein Widerspruch eingelegt und auch nicht bezahlt wurde. In diesem Falle hätte man die Forderung anerkannt und es könnte gepfändet werden. Das setzt voraus, dass die Forderung vom Gericht als rechtens festgestellt wurde. In vielen Inkassounternehmen wird von einem Pseudoanwalt das Schreiben verfasst. Soll heissen, da gibt es überhaupt keinen Anwalt in diesem Inkassobüro. Es soll eben so aussehen, als ob das ein Anwalt bearbeitet. Dann gibt es noch die Variante, bei denen Anwälte von Inkassobüros beauftragt werden. Das muss allerdings nicht heissen, dass es sich dabei nicht auch um Abzocke handelt. Wenn Inkassobüro und Anwalt unter derselben Anschrift firmieren, dann könnte es sein, dass ein Anwalt das Inkassobüro bertreibt und auf diesem Wege versucht, an Geld zu kommen. Diesen Anwälten, so es sich tatsächlich um einen Anwalt handelt, sollte das Handwerk gelegt werden. Wenn man sich die Mühe machen will, könnte man den Vorgang bei der Anwaltskammer melden. Das aber nur, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keine berechtigte Forderung gibt, die Briefe also einem versuchten Betrug gleichkommen.
Hallo MiaFahra ! Es handelt sich in solchen Fällen um versuchten Betrug, wenn man keine Forderungen zu begleichen hat und derartige Schreiben erhält. Bei einem Betrag von 2200.--€ würde ich die Schreiben des Inkassobüros zur Polizei bringen und sofort Anzeige erstatten.. Betrug wäre es allerdings erst dann, wenn du aufgrund der Schreiben des Inkassobüros eine Summe gezahlt hättest, welche unberechtigt eingefordert wurde. Dann wäre dir ein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Somit bleibt es beim versuchten Betrug. Nachdem du dir sicher bist, nie einen Mahnbescheid erhalten zu haben kannst du die Sache entweder komplett vergessen, oder aber Anzeige erstatten. Könntest dem Inkassobüro auch mitteilen, so ein weiteres Anforderungsschreiben bei dir eingeht, du bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige erstattest. Ich denke, dass dieses Inkassobüro polizeilich bekannt ist. Problem ist, dass manche Staatsanwaltschaften solche Anzeigen, bei denen dem Antragsteller kein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, die Sache einstellen. Das wissen diese Inkassobüros auch und machen eben immer weiter.
Hallo,
In der Sache bitte keine Zahlungen leisten. Der Grund: es werden von potenziellen Opfern Forderungen gestellt, die aber in keiner Weise rechtlich stimmig sind. Das Amtsgericht in Hünfeld warnt eindringlich vor der angeblichen Anwaltskanzlei und vor gefälschten Mahnschreiben. Leider kann es durchaus Leute betreffen, die öffentlich arbeiten und daher gezwungen sind, ihre Anschrift offen darzulegen. So geschehen bei mir. Ich bin ja Autor, habe eine Homepage und biete auf ihr an meine Leser meine Romane und kleine Fan-Artikel an. Wer öffentlich via Internet aktiv ist, muss immer auch damit rechnen, von dubiosen Geschäftsleuten solche Forderungen zu erhalten. Bitte stelle in jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei. Die Staatsanwaltschaft kennt bereits diesen Fall in Frankfurt am Main. Ich erhielt, wie Du auch, in selbiger Sache identische Forderung, die ich heute gegen 16 Uhr bei der Kripo in Zittau angezeigt habe. Eine Empfehlung ist auch, sich bei der bezeichneten Firma Versandhaus Walz kundig zu machen, ob eine Registrierung in Ihrem Name existiert. Bitte keine Zahlung leisten...!
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen...
MfG MJE...
Danke! Auch ich habe heute von diesem Rechtsanwalt Neumeyer genauso eine Zahlungsaufforderung, inhaltlich mit den Angaben des Fragestellers übereinstimmt. Hier werden 320,00 € aus einem angeblich Kaufvertrag aus dem Jahr 2012 mit der DB Vertrieb GmbH geltend gemacht. Auch soll ich auf bisherigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht reagiert haben soll. Auch ich kann mich nicht daran erinnern je einen Mahnbescheid noch einen Vollstreckungsbescheid, der mir durch den GV zugestellt worden sein soll erhalten zu haben. Was mir an diesem Schreiben schon recht merkwürdig vorkam, ist da angebliche Aktenzeichen eines Schuldtitel vom Amtsgericht Hünfeld. Es besteht lediglich aus 12 Zahlen.
Aktenzeichen bei Gerichten bestehen jedoch aus drei Teilen, und sind wie folgt aufgebaut:
XXX B ZZZ/YY
Der erste Teil (XXX) deutet auf die Abteilung des Amtsgericht hin. Der zweite Teil ist das Registerzeichen und gibt einen Hinweis darauf um was für eine Sache es sich handelt. Bei Mahnsachen ist es der Buchstabe B. Sodann folgt eine fortlaufende Nummer (ZZZ) aus dem Jahr des Eingangs des Mahnantrages, wobei am Ende die Jahreszahl hinter dem / folgt.
Da auch ich mich an keine Forderung der DB Vertrieb GmbH erinnern kann und genauso wie du im Internet mit meiner Adresse öffentlich sichtbar bin, sehe ich mich somit auch als Opfer von dubiosen Geschäftsleuten.
Werde die Anwaltskanzlei mal anschreiben und um entsprechende Nachweis bitten. Dieses auch mit einer kurzen Fristsetzung von 1 Woche unter Androhung von strafrechtlichen Schritten ohne weitere Ankündigung.
Widersprechen und schriftliche Unterlagen anfordern, die die Forderung belegen bzw. titulieren.
Da schau mal im Internet-es gibt immer solche.....,die es versuchen!! Ansonste kann man die anrufen oder anschreiben und die Unterlagen anfordern.
habe auch sowas bekommen irgendwas mit 1998 aber die können mich mal hinten rum heben da ich von denen von den angeblich de forgerung ist das schreiben noch habe wo drin steht das alles erledigt ist
Hallo, Auch ich habe heute post von universum Inkasso/Anwalt neumeyer bekommen. Nur habe ich nicht nur einen Brief bekommen sondern gleich 3 !!! Alle 3 gleich formuliert. Genau wie bei dir. Angeblich würden drei vollstreckungsbescheide vorliegen. Einer von 2013 und 2 von 2011. insgesamt eine Summe von über 2200€. Das müsste ja heißen, ich habe 3x einen mahnbescheid bekommen und 3x einen vollstreckungsbescheid. Da müsste ich mich ja wohl dran erinnern. Ich habe leider nicht wirklich was über das inkassounternehmen und dem Anwalt bei google gefunden. Ich werde jetzt erstmal abwarten.