Zahlungsaufforderung vom Finanzamt
Hallo, ich hab eine Frage.
Von einer Vollzugsbeamtin des Finanzamtes habe icheine Zahlungsaufforderung erhalten. Morgen will sie nochmal kommen zu mir nach Hause. Sollte ich nicht anwesend sein, muss mit der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen gerechnet werden zu denen auch Pfändung von Sachen. Sollte ich keine Rückmeldung erhalten werden die Vollstreckungsmaßnahmen, unter anderem kostenpflichtige Türöffnung fortgesetzt. Bedeutet wenn ich morgen nicht da bin in der Zeit wird meine Wohnung zwangs geöffnet? Oder bekomm ich einen neuen Termin? Ich hab um 8 Uhr Termin IHK zur Prüfung, da kann ich nicht zu Hause sein. Muss ich damit rechnen wenn ich morgen nach Hause komme das meine Tür aufgebrochen wurde und ich nicht in meine Wohnung komme?
16 Antworten
Ich würde bei der Dame anrufen und um einen neuen Termin bitten wegen deiner Prüfung. Wenn du das nicht tust, musst du mit Vollstreckung rechnen mit allem was du oben geschildert hast.
Leider muss ich hier sagen, dass du selber Schuld bist. Wenn es soweit kommt, hast du schon dutzende Mahnungen und andere Maßnahmen/Aufforderungen verstreichen lassen. Außerdem sind wahrscheinlich viele, viele4 Euros zu deiner ursprünglichen Schuld hinzugekommen (Mahngebühren, Zinsen, Vollstreckungsgebühren usw.)
Normalerweise kommen Briefe in welcher Form auch immer doch nicht einen Tag vorher, egalb ob Uni, Wahlen, oder in deinem Fall Finanzamt.
Ich denke wenn du heute Anrufst kannst du eventuell den Termin auf den Nachmittag legen. Aber natürlich musst du den Termin wahrnehmen falls es keine Möglichkeit zu einem anderen Termin gibt. Deine IHK Prüfung kannst du wiederholen.
Und natürlich werden sie deine Wohnung öffnen, allerdings nicht aufbrechen, im Normalfall(abgesehen von Gefahr im Verzug) wird die Wohnung per Schlüsseldienst geöffnet und falls der Kernzerstört werden muss wird ein neuer Zylinder eingesetzt, dann wirst du dir den neuen Schlüssel bei der Polizei abholen müssen.
Nö, die Tür wird nicht aufgebrochen. Dafür benötigen Sie zuerst eine Durchsuchungsanordnung vom Amtsgericht. Das dauert ein paar Tage. Dann wirst Du ein Schreiben erhalten, dass Du am Tag X von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr anwesend sein sollst.
Im Gegensatz zu dieser Zahlungsaufforderung, ist das dann ein richtiges Schreiben, dass vom Innendienst kommt. Wenn Du das verhaust, kann es sein, dass irgendwann ein neues Schloss in Deiner Tür ist und ein Zettel dran hängt, wo Du den Schlüssel holen kannst.
Das kann man aber alles vermeiden, in dem Du dort anrufst. Notfalls lässt Du Dich zum Innendienst verbinden, die sollen die Sache für Dich klären.
Nix tun, ist immer das Schlimmste.
Eine eidesstattliche Versicherung musste ich in der letzten Zeit auch abgeben, ich dachte das bedeutet das ich solang ich nicht festes Arbeitsverhältnis habe und das belege, was ich mit einer Kopie des Lehrvertrages getan habe, Ruhe habe.
in Bezug auf Vollstreckungen durch das Finanzamt ist das falsch. Bei Schulden gegenüber dem Finanzamt/Staat muß man immer die Aussetzung der Zwangsvollstreckung beantragen und diesen Antrag selbstverständlich auch noch begründen.
Schreibe der Dame doch einfach eine Mail, daß Du morgen Prüfung hast und Du bittest den Termin zu verschieben. Am besten nennt Du ihr einen Ersatztermin.
das schon, aber so könnte er wenigestens die Terminverschiebung erklären.
Um die Aussetzung der Zwangsvollstreckung zu beantragen ist es eh schon zu spät, denn auch dies muß innerhalb einer Frist erledigt werden.
Einfach nicht da sein ist das schlimmste was man machen kann.
Wenn man Termine nicht einhalten kann, dann muß man sich melden und einen anderen Termin machen. Der Gerichtsvollzieher kostet Geld, der kommt einen nicht in seiner Freizeit besuchen!
P.S.:
Wurde die Wohnung geöffnet, dann findet man an der Tür oder im Briefkasten ein Schreiben des Gerichtsvollziehers mit dem Hinweis dass man den neuen Schlüssel bei der Polizei abholen kann. Die Kosten der Öffnung und den Einbau des neuen Schlosses bekommt man auch in rechnung gestellt!
Mails sind keine Rechtskräfigen Schreiben,
Gestern war dazu ein schöner Artikel auf Handelsblatt Online.