Filmen einer Straftat strafbar?

3 Antworten

Zugucken und filmen heißt ja auch wissen und tolerieren.

Eine Straftat nicht verhindern, obwohl die Möglichkeit dazu bestand wird dann schnell zur Mittäterschaft.

Gruß S.

666420187 
Beitragsersteller
 12.06.2019, 17:32

Danke für die Antwort, aber Person B ist ja schon Mittäter (weil Person A und B ja zusammen gesprayed haben) dann passiert ja nichts oder ?

Sirius66  12.06.2019, 17:41
@666420187

Du meinst, es kann nur einen Mittäter geben? Nö.

Sicher nicht, das nicht anzeigen oder nicht bezeugen schon.

Havenari  12.06.2019, 15:12

Ist das im Schweizer Recht tatsächlich strafbar? Im deutschen nämlich nicht.

wiki01  12.06.2019, 20:16

Gelöscht vom Verfasser.

Havenari  13.06.2019, 07:51
@wiki01

?    

.

wiki01  13.06.2019, 08:49
@Havenari

Ich hatte eine Antwort geschrieben, bei der ich einen sachlichen Fehler machte. Deshalb habe ich den Kommentar gelöscht.

Havenari  13.06.2019, 08:54
@wiki01

Ah, jetzt, ja. Danke für die Aufklärung.

Da ich ebenso wenig gelehrt im Schweizer wie im deutschen Recht bin, gebe ich mal meinen ungelehrten Senf dazu: man könnte m.E. durchaus auf den Gedanken verfallen, den X einer Mittäterschaft zu zeihen.

Im Verfahren gegen B würde dieser Aspekt vermutlich eine untergeordnete Rolle spielen.