Filmen einer Straftat strafbar?
Zwei Personen (Person A und B) haben an einem Abend mehrere Gebäude voll gesprayed und wurden erwischt. Gegen beide läuft ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung.
Person A wurde von einer dritten Person (Person X) gefilmt bei einem "Tag". Die Polizei fand dieses Video und stellte Person A zur Rede wer das gefilmt hat. Die Polizei weiss das Person A und B an diesem Abend zusammen waren. Person A hat gesagt Person B hat sie gefilmt um Person X zu schützen und nicht auch noch ins Strafverfahren rein zu ziehen.
Person B denkt jetzt das sie wegen dem Filmen Ärger bekommt, aber gegen Person B läuft bereits ein Strafverfahren wegen diesem Abend und den Sachbeschädigungen (bzw. Sprayereien) die sie begangen hat.
Die Aussage wegen des Filmens spielt doch überhaupt keine Rolle im Strafverfahren ? (War in der Schweiz, wegen der Gesetzesgrundlage)
3 Antworten
Zugucken und filmen heißt ja auch wissen und tolerieren.
Eine Straftat nicht verhindern, obwohl die Möglichkeit dazu bestand wird dann schnell zur Mittäterschaft.
Gruß S.
Du meinst, es kann nur einen Mittäter geben? Nö.
Sicher nicht, das nicht anzeigen oder nicht bezeugen schon.
Ist das im Schweizer Recht tatsächlich strafbar? Im deutschen nämlich nicht.
Gelöscht vom Verfasser.
Da ich ebenso wenig gelehrt im Schweizer wie im deutschen Recht bin, gebe ich mal meinen ungelehrten Senf dazu: man könnte m.E. durchaus auf den Gedanken verfallen, den X einer Mittäterschaft zu zeihen.
Im Verfahren gegen B würde dieser Aspekt vermutlich eine untergeordnete Rolle spielen.
Danke für die Antwort, aber Person B ist ja schon Mittäter (weil Person A und B ja zusammen gesprayed haben) dann passiert ja nichts oder ?