Ist es illegal, jemanden bei einer Straftat zu filmen/fotografieren?
Hallo Leute, ich Frage aus Interesse. Angenommen ich beobachte eine Straftat, zum Beispiel einen Diebstahl oder Raub, dürfte ich diesen dann aufnehmen, um der Polizei Beweise bringen zu können? Oder könnte mich der Straftäter wiederum anzeigen, weil ich ihn unerlaubt gefilmt habe?
Dankeschön im Voraus!
6 Antworten
Nein, das ist nicht illegal. § 22 KUG verbietet (und § 33 stellt unter Strafe) nur das Verbreiten und öffentliche Zurschaustellen einer ohne Einwilligung des Abgebildeten hergestellten Aufnahme. Das Video auf Youtube hochzuladen ist also nicht erlaubt, es der Polizei als Beweis zu übergeben, ist gestattet.
Das Filmen eines Straftäters bei der Tat ist übrigens auch DSGVO-konform. Erwägungsgrund 50 sagt dazu:
Der Hinweis des Verantwortlichen auf mögliche Straftaten [...] und die Übermittlung der maßgeblichen personenbezogenen Daten [...] an eine zuständige Behörde sollten als berechtigtes Interesse des Verantwortlichen gelten.
Alles andere wäre ja auch reichlich seltsam, oder?
Ist es illegal, jemanden bei einer Straftat zu filmen/fotografieren?
Es ist grundsätzlich überhaupt nicht illegal fremde Personen zu filmen oder zu fotografieren. Außer (grob gesagt) in ihrer Wohnung oder anderen besonders geschützten Bereichen. Nähere hier: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
Ich bin kein Jurist oder so, aber so wie ich das Gesetz interpretiere, müsste es gehen.
In 201a StGB Absatz 2 heißt es:
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.
Wenn du jemanden bei der Begehung einer Straftat filmst, dürfte das eigentlich gelten.
Und Absatz 4 ermöglicht es, dies für ein höheres Interesse außer Kraft zu setzen:
(4) Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.
Nach meinem Verständnis dürfte es also möglich sein.
Da das Aufdecken einer Straftat von öffentlichem Interesse ist, dürfte hier das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Straftäters nicht höher anzurechnen sein.
Es gibt ja sogar schon Fälle, wo Aufnahmen von einer Dashcam im Auto vor Gericht als Beweis zugelassen wurden.
Solange man ihn nicht erkennt, darfst du ihn filmen. Du solltest aber vorerst die Polizei rufen, dann sollte das möglich sein.