Gefilmt beim driften. Was kann passieren?
Hallo, ich habe nachts auf einem leeren Parkplatz etwas gedriftet und auch mal etwas gradeaus beschleunigt. Jemand hat mich dabei gefilmt. Wenn die Person das an die Polizei weitergibt. Kann das zur Strafe führen? Bzw darf die Person mich filmen?
Vielen dank im Voraus.
und ja ich weiß sollte einfach nicht driften.
5 Antworten
Das schlimmste das passieren kann, ist ein Grundstücksverweis, das sog. "Hausverbot" und natürlich Schadensersatzforderungen für real entstandene Schäden an Grundstücks- oder Gebäudebestandteilen, sowie gegenüber anderen Fahrzeugen oder Gegenständen Dritter.
Das Video selbst kann vom Gericht als Beweis zugelassen werden, ist aber ehr nicht von auszugehen. Ansonsten gibt es dazu keinen anderen Straftatbestand als Hausfriedensbruch, der bei einsichtigen Ersttätern sehr milde... also im Großen und Ganzen mit dem erhobenen Zeigefinger des Richters und vlt. einer überschaubaren Spende an eine gemeinnützige Einrichtung geahndet wird.
Eine Strafe bekommst du nicht. Schließlich war es keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit. Um irgendwas zu machen, braucht die Polizei Beweismittel, welche auch ganz klar der Fahrer erfassen aber auch den Ort und Zeitpunkt. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die Polizei da irgendetwas macht. Schließlich gibt es genug solche Videos auf YouTube und das auch mit krasseren Übertragungen als nur ein bisschen driften.
Woher weißt du das hast du das gesehen. Naja denke nicht das da groß was kommt. Solange du nichts kaputt gemacht hast. Denk auch dran das man dir persönlich nachweisen müsstest das du gefahren bist. Da es eine private Aufnahme ist. Entspann dich.
Ja aber da hätte die Polizei kommen müssen Parkplätze sind oft ja Privat seitdem ein öffentlicher.
Die Person darf dich filmen, aber es ist nicht als Beweis zulässig.
Sofern es auf einem privaten Parkplatz war und nicht im öffentlichen Verkehrsraum kann die Polizei nichts machen solange der Eigentümer nichts fordert.
Verkehrsraum ist hier laut Frage öffentlich, wie sonst kommt der Fragensteller dort hin?
Das stimmt so nicht.
Nein, da die Tätigkeit nicht in der Öffentlichkeit durchgeführt wurde ist es nicht zulässig.
Nein, da die Tätigkeit nicht in der Öffentlichkeit durchgeführt wurde ist es nicht zulässig.
der Satz ist genauso unsinnig wie der:
kann die Polizei nichts machen solange der Eigentümer nichts fordert.
Naja, ist schon spät ;)
Du darfst niemanden ohne dessen Zustimmung auf einem Privatgrundstück filmen. Und sofern der Eigentürmer des Grundstücks keine Anzeige erstattet und offensichtlich kein Schaden entstanden ist oder eine Straftat vorliegt, kann auch die Polizei nichts machen.
Ein frei zugänglicher Parkplatz ist öffentlicher Verkehrsraum, auch nachts. Und wer in der Öffentlichkeit wilde Sau spielt kann selbstverständlich zur Rechenschaft gezogen werden.
Das weißt du doch gar nicht. Wenns ein Supermarkt Parkplatz ist, dann ist dieser durch eine Schranke oder Ähnliches gesichert und damit nicht öffentlich zugänglich. Zumal Grundstück auch Grundstück ist.
Wenn der FS dort fahren konnte ist er auch zugänglich, oder glaubst Du dass er sich mit dem Wagen dort einschließen lässt?
Sobald eine Fläche frei zugänglich /frei befahrbar ist handelt es sich um faktisch öffentlichen Verkehrsraum. Und dort gelten dann die Vorschriften der StVO etc. Egal, wem der Grund gehört. An einem Privatweg können 20 Schidler stehen mit dieser Aufschrift, ist er von der Straße aus normal befahrbar spielt das Eigentum keine Rolle.
Das heißt deiner Definition nach wäre mein Privatgrundstück, sofern das Hoftor auf ist auch öffentlicher Verkehrsraum?
Es ist nicht meine, sondern die verkehrsrechtliche Definition von faktisch öffentlichem Verkehrsraum. Richtig.
Ist Dein Hoftor offen und der 14-jährige Sohn fährt dort mit Deinem Auto hin und her seid ihr beide dran.
Wir reden hier doch nicht von Familienmitgliedern, sondern fremden Personen die wenn sie mein eingefriedetes Privatgrundstück betreten Hausfriedensbruch begehen.
Wenn die Einfriedung nicht geschlossen ist ist sie keine Einfriedung. Und ein befahrbarer Parkplatz ebenfalls nicht.
Nach deiner Argumentation dürftest Du den Hausfrieden brechend nicht filmen, richtig?
Ich darf auf meinem Grundstück filmen was ich will.
Aber auf dem Supermarktparkplatz ist das verboten? Dem Privatgrundstück?
Nein es ist nicht verboten, vor allem nicht wenn es ein Mitarbeiter vom Supermarkt macht. Es wäre nur nicht als Beweis zulässig sofern der Gefilmte nicht darüber bescheid wusste das er gefilmt wird.
Da wäre ich mir nicht sicher.
Wir reden hier immer noch über ein Privatgrundstück, nicht über einen öffentlichen Raum. Der Unterschied zu meinem Hof ist jedoch, dass der Eigentümer gestattet sein Grundstück zum Parken zu nutzen und damit den Zugang gewehrt, was bei meinem Privatgrundstück nicht der Fall ist. Wenn deine Wohnungstür auf ist weil du gerade die Einkäufe aus dem Auto holst, bedeutet das auch nicht das deine Wohnung automatisch öffentlich ist, sofern du dies nicht ausdrücklich gestattest.
Ein Parkplatz, der ohne selektive Zugangsbeschränkung befahrbar ist, ebenso wie ein Parkhaus, ist ÖFFENTLICHER Verkehrsraum. Nimm' es einfach hin, es ist so. Gleiches gilt für Deinen Hof wenn das Tor offen steht.
Lies bitte in den einschlägigen Bereichen die Definition von faktisch öffentlichem Verkehrsraum.
Ich werde jetzt hier abbrechen.
Der Eigentümer ist Edeka 😅 also eher unwahrscheinlich dass die davon wind bekommen denke ich mal.
Wenn Du in der Öffentlichkeit so etwas machst, ist eine aus meiner Sicht legale Filmaufnahme nicht zu verhindern. Wenn der Eigentümer des Parkplatzes davon Wind bekommt, könnte er schon gegen Dich vorgehen.
Ja habe gesehen wie er mich gefilmt hat. Blitz war an 😂. Das mit dem Fahrer nachweisen hab ich mir auch gedacht. Naja hab keine große Angst das was kommen sollte. Hab dennoch mal einfach aus Interesse hier gefragt. Und wenn überhaupt was kommt gilt sowas glaub ich nur als unnötiger Lärm oder so das heißt ist ne kleine 20€ Strafe oder sowas