Festes Monatsgehalt
Hallo,
In meinem Arbeitsvertrag wurde ein festes Monatsgehalt vereinbart. Trotzdem steht drinnen 20 h wöchentlich. Ich wurde ausschließlich für das Wochenende eingestellt. So habe ich mich auch nur auf die Stelle beworben. Der Stundenlohn beträgt 8,50 Euro.
Wie ist das nun, wenn der Monat 5 Wochenenden hat. Sind das Überstunden?
Außerdem werde ich spontan auch als Springer unter der Woche eingesetzt ( Feiern etc.) Sehr oft nur durch kurzfristige Anrufe und whatsapp infos. Eine Vergütung von Überstunden wurde nicht vereinbart. Da wird doch der Mindestlohn künstlich runter gerechnet, oder?
Außerdem werden mir 30,00 Euro Verpflegung monatlich abgezogen, obwohl ich nicht täglich arbeite.
7 Antworten
Die Überstunden müssen gezahlt werden. Es kann keiner erwarten, dass du das für lau machst. Ja wenn der Monat fünf Wochenenden hat sind das genau genommen Überstunden. Und was den kurzfristigen Einsatz betrifft sind das auch Überstunden. Rede mit dem Chef du wirst aber mal heftig über den Tisch gezogen. Ansonsten ein Beratungsgespräch bei nem Anwalt für Arbeitsrecht. Denn so geht das nicht.
In einem Arbeitsvertrag wird immer eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit vereinbart, da der Monat ja eben nicht genau 4 Wochen hat und auch unterschiedliche Länge (also Anzahl an Arbeitstagen) hat. Dafür bezieht man ein festes Gehalt. Insofern stellt sich in deiner Ausgangsfrage die Frage der Überstunden erst einmal nicht, zumal man die vereinbarte Arbeitszeit in einzelnen Wochen durchaus zulässigerweise auch einmal über- oder unterschreiten kann. Ein Überschreiten der vereinbarten Arbeitszeit wird in der Regel durch Freizeit ausgeglichen.
Bei einem "Festgehalt" sollte die Arbeitszeit ebenso verankert sein. Alles was dann über die vereinbarten Stunden geleistet wird, ist extra zu vergüten. Eine Unterschreitung des Mindestlohnes unter Verwendung eines "Festgehaltes" durch einen plötzlichen Anstieg der Arbeitszeiten ist unzulässig! Es kommt immer auf den genauen Wortlaut des Arbeitsvertrages an. Aus diesem Grunde solltest Du Dich mit Deiner Gewerkschaft in Verbindung setzen und Dir dort Hilfe suchen. Die Kollegen haben ihre Fachleute für die Arbeitsverträge, die Dir dann beistehen können. Viel Erfolg!
das klingt mir etwas unlogisch. Entweder du hast ein Fixgehalt oder einen Stundenlohn. Beides geht nicht. Vielleicht solltest du deinen Chef mal fragen, wie das zu verstehen ist.
Wie dann deine Einsätze als Springer gerechnet werden, das kann dir sicher auch nur dein Chef verraten. Möglicherweise arbeitest du auch mit einem Stundenkonto (wie ein Stundenkonto generell funktioniert, google bitte selbst mal).
Generell bei einem Festgehalt gilt: Egal, wieviel Wochen oder Tage der Monat hat, du hast immer den gleichen Betrag. Ist übrigens bei deiner Monatskarte für den Bus, deiner Miete, DSL-Gebühren, ... genauso. :)
Leider hast du uns nicht verraten, was als Verpflegung zu verstehen ist. Arbeitest du in 'nem Fritten-Tempel mit kostenloser Verpflegung? Oder als Babysitter?
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass man bei Fragen ggf. einfach mal den Mund aufmachen muss.
Hey seih doch froh das in deinem Leben noch nie Teilzeit oder als Zeitarbeiter gearbeitet hast.
??? Verstehe ich nicht ganz- entweder wurden 8,50 Euro Stundenlohn vereinbart oder ein festes Monatsgehalt- was steht denn nun genau im Arbeitsvertrag?
Im Profil sehe ich du bist Softwareentwickler. Da wird man gut behandelt.
Hier geht es um Arbeitsverhältnisse wo der Chef die Löhne drücken will. Die Sache mit der Teilzeit ist ein beliebter Trick.
https://www.youtube.com/watch?v=LpHTkdHex0U