neuer job, nach 3 tagen krank

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Hallo,

in den ersten 28 Tagen einer neuen Beschäftigung muss der Arbeitgeber nach § 3 EFZG keine Entgeltfortzahlung leisten.

Die Krankenkasse zahlt dann stattdessen Krankengeld, wenn:

  • Krankengeld beantragt wurde

und

  • der Beginn der Arbeitsunfähigkeit spätestens innerhalb einer Woche der Krankenkasse gemeldet wird (§ 49 SGB V)

Die Krankenkasse zahlt erst ab Tag nach dem Arztbesuch!

Gruß

RHW

RHWWW  26.08.2014, 12:11

Danke für den Stern!

Gute Besserung für den Freund! Wenn es finanziell eng wird, Arbeitslosengeld II beim Jobcenter oder Wohngeld beim Wohnungsamt beantragen!

Da er nicht beim Einsatz beim Kunden ist, wird es wohl auf die 8,50 € hinaus laufen. aber auch die nicht, weil innerhalb der ersten 4 Wochen kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. dies übernimmt in dem fall die Krankenkasse. so weit ich weiß aber auch nicht zu 100&, sondern nur zu 85%

aaaaber....

wenn es nur eine grippe ist, dann wird der Freund ja innerhalb der nächsten Tage wieder arbeitsfähig sein. dem entsprechend sind die einbußen wohl nicht so drastisch. womit aber duchaus zu rechnen ist, ist dass der Einsatz beim Kunden beendet wird. d.h. der Freund erhält bis er den nächsten Einsatz antritt von der Leihfirma den Basislohn. alles weitere ergibt sich, sobald der nächste einsatz startet...

mein persönlicher tipp: wenn dein freund eine abgeschlossene berufsausbildung im handwerklichen bereich hat, sollte er sich schnellstmöglich eine feste arbeitsstelle suchen. handwerker sind zZ mangelware. d.h. man sollte auch auf dem ersten arbeitsmarkt was finden.

hat er keine, empfielt sich darüber nachzudenken, eine ausbildung zu absolviren. das steigert die zukunftschancen und viel weniger, wie als leiharbeiter hat man in der Ausbildung auch nicht...

lg, Anna

kaes666 
Beitragsersteller
 25.08.2014, 05:58

danke für die schnelle antwort,

er hat kürzlich sein it studium abgeschlossen, und hat bereits ne stelle ab dem 1.10 allerdings müssen wir ja bis dahin auch irgendwie überleben, deshalb hat er für die zwischenzeit das erstbeste genommen was er gefunden hat...

lg

Da er vermutlich noch in der Probezeit ist, wird er wohl kurzfristig die Kündigung bekommen.

hat er anspruch auf lohnfortzahlung

Nein. Er muß bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen. In den ersten 4 Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses wird so der Arbeitgeber vor evtl. Drückebergern geschützt. Womit ich deinen Freund nicht gleich setzen möchte, wenn er einen schweren Infekt hat.

Krankengeld gibt es ab 3 Monate Arbeitsunfähigkeit. Kann er sich nicht ärztlich bescheinigen lassen, dass er nicht arbeiten kann, droht ihm die Kündigung. Gerade bei Zeitarbeitsfirmen, passiert das gerne mal schnell.