Mindestlohn mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung höher?
Hallo Community,
Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und mittlerweile 5 Jahre Berufserfahrung, Meine Frage bezieht sich darauf das mein Chef die Überstunden nur zum Mindestlohntarif bezahlen will, d.h. er zahlt für die Überstunden nur 8,50 €. Ich will jetzt wissen, ob mir mit meiner Berufsausbildung und den 5 Jahren Erfahrung eigentlich mehr zusteht. Ach ja, zur Information: Ich arbeite natürlich auch in meinem Beruf!
MFG
Mogly
2 Antworten
Wenn arbeitsvertraglich zur Entgeltung von Überstunden nichts Anderes vereinbart worden ist - also genau so z.B., dass Überstunden nur mit dem Mindestlohn entgolten werden -, dann ist hier das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 612 "Vergütung" anzuwenden.
Das besagt in Abs. 1, dass eine Leistung zu vergüten ist, wenn nicht Anderes bestimmt wurde und eine Vergütung erwartet werden kann; das ist in der Regel bei Überstunden der Fall.
Außerdem besagt es in Abs. 2, dass - ebenfalls: wenn nichts Anderes bestimmt ist - dasjenige an Entgelt zu bezahlen ist, was üblicherweise zu erwarten ist, also das, was Du auch sonst normalerweise erhältst.
Das setzt aber weiter voraus, dass es erstens keine Vertragsklausel gibt, die die pauschale Abgeltung von Überstunden in einem genau und angemessen definierten Umfang bestimmt, und dass zweitens Dein Entgelt nicht über der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt (6.200 €/mtl. West, 5.400 €/mtl. Ost).
Wie ich gerade in einem Kommentar von Dir lese, gibt es genau eine solche vertragliche Klausel, dass Deine Überstunden nur mit dem Mindestlohn entgolten werden.
Damit trifft also genau einer der Fälle zu, die ich in meiner Antwort als Möglichkeit genannt habe, dass Du für Überstunden eben nicht das normale Entgelt erhältst, das Dir sonst gezahlt wird.
Ich kenne es nur so, dass auch bei einem Gehalt, ein Stundenlohn erfasst ist, mit dem halt Überstunden bezahlt werden.
Also Monatsgehalt geteilt durch die durchschnittlichen monatsarbeitsstunden = Stundenlohn.
Mit welcher Begründung zahlt er denn Überstunden nur mit dem Mindestlohn?
Das ist so´ne Klausel im Arbeitsvertrag, welche ich falsch verstanden Hab, die besagt das Überstunden nach dem Mindestlohngesetz bezahlt werden. Ich dachte, ich krieg ja nicht nur Mindestlohn also hat das nichts mit mir zu tun, halt ein Problem der Leute die nach dem Mindestlohn bezahlt werden, aber soll sich wohl doch auf mich beziehen:(((((