Daten an Dritte weitergeben?(Zeitarbeit)
Hallo wollte mal fragen ob das Arbeitsamt meine Kontaktdaten an dritte(Zeitarbeitsfirmen) weitergeben darf?
Ist bei mir so gelaufen bekam einen Brief von einer Zeitarbeitsfirma weil ich momentan Arbeitslos sei haben sie von meiner zuständigen Agentur für Arbeit ein Vermittlungsvorschlag bekommen?
Frage dürfen die einfach meine Kontaktdaten bzw. Lebensläufe ohne meine Einwilligung weitergeben?
6 Antworten
Die Agentur für Arbeit darf die Daten an Dritte nicht weitergeben, da dies dem Datenschutz unterliegt. Wenn eine Firma von mir aus Zeitarbeitsfirma bei Ihnen zuhause anruft, dann ist das nicht rechtens. Natürlich beteuern die dann, das diese die Rufnummer von der Agentur bekommen haben. Falls irgendwelche Gespräche stattfinden von wegen Vorstellungstermin etc.. kann man dies ignorieren. Selbst ein Brief ist nicht zulässig. Es sei dem, direkt von der Agentur . Irgendwie kommen diese 'Zuhälter' (gefällt mir übrigens)an die Nummern.
Natürlich, wozu gehst Du denn sonst zum Arbeitsamt? Durch Deine Meldung bei denen und die Abgabe Deiner ganzen Bewerbungsunterlagen gibst Du die Einwilligung, dass diese Daten an potentielle Arbeitgeber weitergeleitet werden. Aufpassen sollte man aber in Krankheitsfällen, denn das Arbetisamt verlangt gerne mehr Informationen als ihn zustehen, so sollte man nicht leicht fertig algemein gültige Befreiungen der Schweigepflicht ausfüllen, denn ein ausführliches Gutachten oder eine Krankenakte mit den nötigen Informationen reicht völlig aus, alles andere ist Schikane und ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.
Grundsätzlich sind deine Daten n u r mit deinem Einverständnis an andere Personen oder Unternehmen herauszugeben. Geschieht dies trotzdem, wird gegen die gültigen Datenschutzgesetze verstoßen. Gesetzliche Grundlage; § 67 SGB X
Dazu; Fachliche Hinweise 09/2008 der BA
4.1.2 Nutzung und Übermittlung von Sozialdaten
Hiernach ist die Nutzung und Übermittlung von Sozialdaten zulässig, soweit der Betroffene eingewilligt hat. Willigt der Kunde in die Offenbarung ein, liegt damit zugleich auch die Einwilligung zur Nutzung und Übermittlung seiner Sozialdaten vor.
schlicht Nonsens, was du da von dir gibst. Lasse dich mal vom Bundesdatenschutzbeauftragten aufklären!
Lese zu deinem ... mal den § 20 Bundesdatenschutzgesetz durch!
Die Einwilligung muss leider jeder Jobcenterkunde unterschreiben der dort in der Vermittlung steckt.
Moin,
bekam einen Brief von einer Zeitarbeitsfirma
Das Teil kannste entsorgen.
Wenn ein so genannter Vermittlungsvorschlag kommt, dann vom Jobcenter.
Leider gibt es in "D" Datenschutz nur noch auf dem Papier.
Auf den Vermittlungsvorschlag des Jobcenters musst du dich bewerben, auf son Wisch von ner Leihbuden nicht.
Bei mir hat der Jobcenter seinerzeit sogar meine Telefonnummer an die Zuhälter rausgegeben.
da riefen mich dann ständig irgendwelche leihbuden ungefragt an.
Die wollen dann z.B. dass man schon am nächsten Tag irgendwo "Probearbeiten" geht.
Wohl gemerkt, ohne Bewerbung, ohne Vorstellungsgespräch und ohne Anmeldung zur SozVers o. beim Jobcenter.
Da werden dann von denn Zuhältern gezielt ausgelernte Arbeitsuchende gwködert.
In deren Ausschreibungen heißt das dann vollmundig:
Augelernt, mit Berufserfahrung, gute Bezahlung nach Tarif usw.
Vom Jobcenter werden dann ungeprüft Ausgelernte Leute vorgeschlagen.
Wenn der durch den Anruf der Leihbude Überrumpelte die "Chance" der Probearbeit annimmt, is er in den FDänger des Zuhälters.
Der bietet dem berufserfahrenen Industtriemechaniker dann größzügig eine Helfertätigkeit im Metallbereich 40 km entfernt für 7,89€/Std an.
Wenn der Arbeitsuchende das dann empört zurückweist, droht der Zuhälter unverholen mit ner Meldung ans Jobcenter, man habe eine zumutbare Tätigkeit abgelehnt.
Ich habe in meinem Fall dem Jobcenter schriftlich untersagt dass irgendwelche Daten insbesondere meine Telefonnummer herausgegeben werden.
Wie gesagt, man muss sich nur auf die Vorschläge des Jobcenters bewerben.
Man muss auch dann NUR für die ausgeschrieben Stelle zur Verfügung stehen.
Ist ne ortsnahe Facharbeiterstelle ausgeschrieben, muss ich auch NUR die annehmen und muss mich nicht mit nem Hiwijob 40 km weiter überrumpeln lassen.
Andererseits lässt sich das doch steuern.
Wenn die Leihbude denn uunbedingt ne Anstellung will, macht man das erstmal.
Nach 2 - 3 Tagen wird man dann halt krank. - soll ja vorkommen.
Es gibt aber auch schon im Vorfeld reichlich Gelegenheiten sich für Zeitarbeit unattraktiv zu machen.
Man hat kein Auto, ist also nicht mobil.
Man hat Wehwehchen und Zipperlein die des Öfteren Arztbesuche notwendig machen.
Dazu hilft z.B. wenn man bei so nem Vorstellungsgeschpräch so n Asthma Schnüffelspray benutzt.
Die offensichtlichen Sachen, wie nach Alkohol riechen o. in dreckigen Klamotten auflaufen usw. helfen nicht mehr, das könnte dann auch problematisch beim Jobcenter werden.
Leider gibt es in "D" Datenschutz nur noch auf dem Papier.
- Datenschutz funktioniert recht gut
Bei mir hat der Jobcenter seinerzeit sogar meine Telefonnummer an die Zuhälter rausgegeben.
- Selbst schuld, wenn so dumm ist und jedem gleich stolz seine Handynummer mitteilt sollte man sich doch nicht wundern, wenn auch angerufen wird.
Aus diesem Grund habe ich mir damals eine neue Nummer zugelegt und alte Prepaidnummer gekündigt Das Jobcenter nervt jetzt immer wieder damit, ob ich eine neue Nummer habe. Ich sage, dass ich kein Mobiltelefon mehr habe.
jup genauso wars hab den brief bekommen ich solle mich melden da se nen Jobangebot haben verdienst 7,89 und ca. 20 km entfernt.
Ich glaube langsam sogar das die n gemeinsames Geschäft am laufen haben?!
Bei meiner Beraterin liegen tausend Stifte von Zeitarbeitsfirmen rum
Die haben Verträge mit diesen Zeitarbeitsfirmen.
Wenn Du als arbeitssuchend gemeldet bist wirst Du auch in Datenbanken der BA geführt. Falls Du dort angegeben hast, dass Arbeitsgeber diese Daten sehen können ist natürlich von Dir eine gewissen Freizügigkeit Deiner Daten gewollte. Und hieraus leitet die BA ab, dass Du sowieso immer einverstanden bist.
Zu dieser Vorgehensweise gibt es sicher bei der BA eine Durchführungsanweisung. Kennst Du diese? Falls nicht frage Dein Berater.
Nach dem neuen Informationsfreiheitsgesetz hat jeder Bürger gegenüber Bundesbehörden einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dies gilt auch für INFOS der BA.
Da steht "Sozialdaten", das sind dann Solche, wie KK SozVersNr. usw.
Sozialdaten sind nicht persönliche Daten, wie Name, Anschrift, TelNr. usw.
Im Übrigen gibt der Arbeitsuchen schon Zwangsläufig mit der Antragstellung die Einwilligung zur Weitergabe seiner Daten im Rahmen der Vermitttlung.
D.h. Im Prinzip können Arbeitsagentur o. Jobcenter grundsätzlich Alles herausgeben, wenn se wollen.