Ferienwohnung als Hauptwohnsitz melden

3 Antworten

Du wirst Post von der Stadt bekommen. Wenn das Gebiet im Flächennutzungsplan nicht zur dauerhaften Nutzung ausgeschrieben ist musst Du wieder raus. Da werden auch keine Ausnahmen gemacht.

Nur mit einem Hauptwohnsitz an anderer Stelle kannst Du Dich dort einquartieren.

Bueffelchen 
Beitragsersteller
 20.08.2014, 14:19

Wie lange dauert Sowas in der Regel? Also bis der Brief kommt. Aber als Ferienwohnung werde ich das Haus doch weiter nutzen dürfen?!

baindl  20.08.2014, 14:39
@Bueffelchen
Wie lange dauert Sowas in der Regel?

Lässt sich nicht sagen, weil da jede Gemeinde andere "Reaktionszeiten" hat.

Wenn Du einen Hauptwohnsitz hast, kannst Du es selbstverständlich als Ferienhaus nutzen.

Vielleicht findest du ja Jemanden in der Nähe dieser Wohnung, bei dem du dich mit Hauptwohnsitz anmelden kannst; nur pro forma; dann kannst du in dem Häuschen, als Nebenwohnsitz gemeldet, oder dort gar nicht gemeldet, wohnen.

baindl  20.08.2014, 14:40
bei dem du dich mit Hauptwohnsitz anmelden kannst

Dann muss das Kind aber auch dort zur Schule gehen.

gottesanbeterin  20.08.2014, 22:36
@baindl

Wenn der angebliche Hauptwohnsitz in der Nähe ist, ist doch auch die Schule fürs Kind in der Nähe! Lies doch bitte alles durch "baindl", bevor du reagierst!

Ferienwohnungen dürfen eben nicht einfach als Dauerwohnsitz genutzt werden. Das kommt auf die jeweilige Ortssatzung an, ob und mit welcher Intensität das geprüft wird. In vielen Gegenden passiert genau das Gegenteil. Dort werden normale Wohnungen in Ferienwohnungen umgewandelt und stehen trotz Wohnraummangel dann monatelang leer.

Dagegen wird ordnungspolitisch vorgegangen