Zwei Wohnungen für einen Monat wegen Umzug?
Hallo! Ich werde gleich umziehen, wollte aber beide Wohnungen für einen Monat haben. Mein zukünftiger Vermieter aber meinte das könnte zu Probleme führen, denn ich eine Abmeldebescheinigung vom vorherigen Vermieter bräuchte. Das kriege ich aber ja erst im nächsten Monat. Weiss jemand von Euch vielleicht wie man damit umgehen kann? Es geht ja um Einwohnermeldeämte usw. Wenn ich ehrlich sein muss - ich habe nicht so wircklich verstanden wo die Drama ist und hoffe dass Ihr mir helfen könntet :)
P.S. ich wohne in NRW (falls das wichtig ist)
LG
6 Antworten
Eine Abmeldebescheinigung brauchst Du nicht.
Nur vom neuen Vermieter die Wohnungsgeberbescheinigung. In der Regel wird diese bei Mietbeginn/Wohnungsübergabe ausgestellt.
Damit kannst/mußt Du Dich dann ummelden. Die Abmeldung am alten Wohnsitz erfolgt automatisch.
Das Du für einen Monat Mieter von 2 Wohnungen bist ist dabei völlig irrelevant.
Hallo! Ich werde gleich umziehen, wollte aber beide Wohnungen für einen Monat haben.
Die meisten Mieter haben das Problem für 3 Monate, denn sie ,üssen die Kündigungsfrist einhalten und haben dann zwei Wohnungen zum gleichen Zeitraum.
Mein zukünftiger Vermieter aber meinte das könnte zu Probleme führen, denn ich eine Abmeldebescheinigung vom vorherigen Vermieter bräuchte.
Du kannst trotzdem für die Zeit der Kündigungsfrist beide Wohnungen nutzen.
Eine Bescheinigung des Auszugs brauchst du nur, wenn es sich um eine Zweitwohnung gehandelt hat. Ansonsten reicht die Bescheinigung des neuen Vermieters und der kann das Datum eintragen, an dem du tatsächlich eingezogen bist. Es muss nicht das selbe Datum wie der Mietbeginn sein, wichtig ist nur, dass der tatsächliche Einzugstermin innerhalb von 14 Tagen bescheinigt wird. Es ist ja nicht ungewöhnlich, dass man eine Wohnung erst renoviert oder aus anderen Gründen erst später einzieht.
Es ist nicht verboten zwei Wohnungen gleichzeitg zu mieten.
Lass dir vom jetzigen Mieter beim Auzug die AuszugsBescheinigung ausstellen und vom neuen Vermieter die Einzugsbescheinigung. Geh damit zum EwoAmt. Die Pappen dir nen Aufkleber auf deinen Perso und gut is.
Bei mir wollte das Amt die Auszugsbescheinigung übrigens gar nicht, die würde nur bei Umzug ins Ausland benötigt. (ne Woche vorher wurde mir noch gesagt ich brauch beides ... Behörden eben ...)
Du benötigst eine Bescheinigung deines neuen Vermieters, wenn du dich beim Einwohnermeldeamt ummelden möchtest, ja.
Trotzdem kannst du zeitgleich noch eine andere Wohnung anmieten - das hat nichts damit zu tun, dass du nur einen Hauptwohnsitz haben kannst.
Es kommt ja recht häufig vor, dass man zwischenzeitlich zwei Mieten zahlen muss, wenn man umzieht.