Darf man Anschrift von Ferienwohnung (3 Monate Aufenthalt) melden beim Einwohnermeldeamt als Hauptwohnsitz & darf man sich dorthin Post senden lassen?
3 Antworten
Nur weil du den Hauptwohnsitz änderst, wird nicht automatisch deine ganze Post dort hin gesendet.
Du müsstest das den betreffenden Stellen zusätzlich mitteilen, oder einen Nachsendeauftrag bei der Post aufgeben.
Prinzipiell kannst du auch eine Ferienwohnung als Hauptwohnsitz angeben. Jedoch benötigst du für die Anmeldung eine sog. Wohnungsgeberbescheinigung, in der der Vermieter angibt, wann du wo eingezogen bist. Das kommt de facto einer Einverständniserklärung gleich.
Verpflichtet bist du nicht einen 3 monatigen Wohnsitz zu melden.
Da ich annehme, dass der Vermieter weiß und einverstanden ist, dass Du die Ferienwohnung drei Monate lang bewohnen wirst, wird er Dir auch eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.
Solange Dein Aufenthalt unter 6 Monate ist, müsstest Du Dich nicht ummelden, wenn Du aber Deinen früheren Wohnsitz komplett aufgegeben hast, ist es natürlich schon klar, dass man sich an der derzeitigen Wohnadresse auch anmeldet.
Sollte die Wohnung Bestandteil einer Ferienwohnungsanlage sein und eine so lange währende Vermietung an eine Person aus irgend welchen Gründen nicht erlaubt sein, müßte das natürlich der Vermieter mit seiner Kommune klären. Das wird aber wohl kaum der Fall sein.
Das solltest Du den Vermieter fragen. Im Prinzip geht das.