Seit 6 Monaten haben ich eine Wohnung in der ich nicht wohne, jetzt will ich dort einziehen. Meldeamt-->gibt es Bußgeld.?
Also ich habe seit 6 Monaten eine Wohnung in Nürnberg angemietet aber in der ich nicht Wohne weil ich noch eine Wohnung in meiner Geburtsstadt habe. Jetzt möchte ich die Wohnung in Nürnberg (es ist nicht mal eine Wohnung sondern ein Zimmer und Bad wegen Ausbildung) als Hauptwohnsitz melden. Jetzt habe Angst wenn ich zum Meldeamt gehe das ich Bußgeld bekommen weil ich mich zu spät umgemeldet habe, weil im Mietvertrag steht das ich die Wohnung seit 15.06.16 habe und in dieser Bescheinigung auch. Ich habe leider alles ziemlich verpennt weil es bei uns Familiäre Probleme gab. Was soll ich jetzt machen?
6 Antworten
Die Wahrscheinlichkeit dass sich jemand die Mühe macht und dir deswegen ein Bußgeld gibt ist gering.
Man sollte sich nicht drauf verlassen, dass es dem Meldeamt "egal" ist, wie hier jemand schreibt.
Du hast nur eine Möglichkeit. Du musst deinen Vermieter fragen, ob er dir eine neue Wohnungsgeberbescheinigung mit dem richtigen Datum ausstellt.
Wichtig für diese ist der Tag des tatsächlichen Einzuges, und nicht des vertraglichen.
Das Meldeamt arbeitet immer mit dem Datum aus der Bescheinigung, und ist in der Regel nur schwer davon zu überzeugen, abweichend deine mündlichen Angaben zu verwenden.
Also rede mit deinem Vermieter. Verweigert er es dir eine neue Bescheinigung auszustellen, musst genau dies, und den restlichen Sachverhalt dem Meldeamt schildern.
Du musst du dann ummelden, wenn du umziehst - du kannst so viele Wohnungen anmieten wie du möchtest, auch ohne dort zu wohnen.
Wenn du erst jetzt in deine Wohnung ziehst, ist es vollkommen richtig dass du dich auch erst jetzt ummeldest.
Warum sollte man dir denn nicht glauben?
Dem Amt ist vollkommen egal wo du wohnst, solange du übergangslos gemeldet bist.
Mit einem Bußgeld müsstest du nur rechnen, wenn du dich nun auf einmal für 6 Monate rückwirkend ummelden möchtest.
Warum das Amt dass nicht glauben sollte? Weil die sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung vorgelegt werden muss, in der der Vermieter schriftlich bestätigt hat, dass der EINZUG vor 6 Monaten erfolgte.
Da passiert eigentlich gar nichts. Wir haben meinen Lebensgefährten auch erst 3 Monate mach dem der Mietvertrag unterschrieben war umgemeldet. Solange war er in der alten Wohnung gemeldet
Das ist dem Meldeamt völlig egal.....
Danke für die Antwort...ich habe aber Miete gezahlt für die Wohnung nur sie steht leer da, ich weiß nicht ob das Amt das mir glauben wird =(