Umzug zur Freundin mit folgenden Umständen?

2 Antworten

Wer wo Haupt- und Nebenwohnung hat ist für deinen Umzug absolut irrelevant.

Deine Freundin ist in diesem Fall deine Wohnungsgeberin nach dem Bundesmeldegesetz. Das heißt sie stellt dir für die Ummeldung beim Amt eine Wohnungsgeberbescheinigung aus, in der steht wann du wo hin gezogen bist.

untereSchublade 
Beitragsersteller
 31.03.2017, 07:03

danke dir !

Wenn Sie Wochenaufentahlterin ist muss sie dich als Untermieterr in den vertrag nehmen

PissedOfGengar  31.03.2017, 00:15

Sorry absoluter Unsinn.

untereSchublade 
Beitragsersteller
 30.03.2017, 20:34

okay, und das heißt, dass ich ihr Miete zahlen MUSS ?