Teilzeit - feste Tage - Feiertage nacharbeiten?
Bei Teilzeitarbeit mit 2 festen Tagen pro Woche: wie ist das mit den Feiertagen? Müssen diese nachgearbeitet werden? Komplett, prozentual, überhaupt nicht? Wo finde ich einen Gesetzestext dazu?
6 Antworten
Also:
Wenn Du einen festen, regelmäßigen Arbeitsplan hast (also: Immer die gleichen Tage arbeitest!), dann sind die Feiertage frei und Du musst nicht nacharbeiten. Es gibt dazu bei Teilzeit keinen "extra" Gesetzestext, aber einschlägige Gerichtsurteile.
Es gibt die Variante, dass der Arbeitgeber z.B. bei 16 Wochenstunden für jeden Tag (5-Tage-Woche) 3 Stunden vorsieht. Wenn dann nur 2 Tage a 8 Stunden gearbeitet werden, werden die "Überstunden" auf ein Arbeitszeitkonto geschrieben und dann an den "freien" Tagen abgebummelt. Fällt nun ein Arbeitstag auf einen Feiertag, werden dann nur 3 Stunden bezahlt, der Rest muss nachgearbeitet werden. Aber: Konsequenterweise muss bei dieser Betrachtung auch ein Feiertag berücksichtigt werden, der nicht auf einen Arbeitstag fällt - da ja an diesem Tag keine Stunden abgebummelt werden können. Das heisst, es werden für JEDEN Feiertag 3 Stunden aufs Stundenkonto gutgeschrieben, egal, ob er auf einen der beiden Arbeitstage fällt oder nicht. Deshalb kommen beide Methoden im Jahresschnitt auf das Gleiche raus.
Wichtig ist: Der AG muss konsequent sein. Er darf also nicht sagen "och, nur 3 Stunden, Rest nacharbeiten" und Dir dann bei einem Feiertag außerhalb Deiner beiden Arbeitstage keine Stunden gutschreiben. Das ist nicht ok.
Die Frage ist schon etwas älter, betrifft aber aktuell (3.Oktober) meinen engsten Kreis.
Jemand arbeitet 15 Stunden pro Woche immer Dienstags und Donnerstags. Donnerstag ist Feiertag und dieser Tag ist frei und muss nicht nachgearbeitet werden.
Der 5-Tage-Vollzeitler arbeitet den Donnerstag ja auch nicht am Samstag nach.
Es ist immer wieder eine Denkfalle in die viele Tappen: wer so wenig arbeitet kann doch nicht auch noch frei oder Urlaub haben - doch hat er! genauso wie der Vollzeitler. Anderenfalls würde das ja für den Arbeitnehmer aus meinem Beispiel bedeuten, er hätte nie länger als 4 Tage am Stück frei.
grundsätzlich: ein arbeitsvertrag muß nicht schriftlich vorliegen. wenn du eine arbeit aufgenommen hast ohne schriftlichen vertrag so gelten ab dem moment alle gesetzlichen regelungen. und glaube mir, in deutschland ist ALLES geregegelt. so gibt es z,b. keinen unterschied zwischen voll- und teilzeitarbeit was die gesetzlichen regelungen betreffen. wenn z.b. an einem wochentag immerwiederkehrend gearbeitet wird und dieser dann irgendwann mal ein feiertag ist, so bleibst du zuhause, deine arbeitsleistung gilt als erbracht und somit muß dieser tag auch bezahlt werden. mach´s dir gemütlich!!!
Nein, fällt der Feiertag auf deinen normalen Arbeitstag, dann hast du frei. Nachgearbeitet werden muß da nichts. Es gibt aber auch bei den Städten und Gemeinden Broschüren zum 400Euro Job. Da kann man alles nachlesen.
Das stimmt nicht
Wenn du feste Arbeitstage hast, dann solltest du an Feiertagen frei haben, wie jeder "Vollzeitarbeitnehmer".
Ich arbeite Teilzeit und ich muss nacharbeiten :( Ich habe eine Wochenarbeitszeit von 20 a 5 Tage (lt. Vertrag) Arbeite aber nur 4 Tage a 5 Stunden (freitags frei). Wenn jetzt montag ein Feiertag ist, habe ich eine minusstunde. Ist freitags der Feiertag, habe ich 4 Plusstunden. ich hoffe das hat dir weitergeholfen. Wie viel Urlaubstage hast du? Und was steht in deinem Arbeitsvertrag?
Ich arbeite 2 Tage à 7 Stunden. Ich hab so viele Urlaubsstunden, dass es für 6 Wochen Urlaub reicht, also 14 x 6. Einen schriftlichen Arbeitsvertrag hab ich nicht.
Es ist aber kein 400 Euro-Job, sondern Teilzeitarbeit. Gibts hierzu auch irgendwo Broschüren?