140 std Monat laut arbeitsvertrag wer hat dann recht ich oder mein Chef?
Hallo,
hoffe ihr könnt mir weiter helfen! Ich erkläre es nun so ,wie es auch in meinem vertrag angegeben ist! Laut arbeitsvertrag muss ich im Monat 140 Std arbeiten und erhalte dafür ein brutto gehalt x !! Überstunden werden ausbezahlt!
Ich komme im monat zb auf 160 std ,heißt für mich ich hab 20 Überstunden!
Mein chef meint aber das stimmt nicht weil ich rechnen müsste 35 std in der woche x 4,3 =150,5 std (die ich dann in dem monat zu arbeiten hätte) heißt ich hätte nur 9,5 überstunden!
Da aber im Arbeitsvertrag drin steht 140 Std im monat und nicht 35 std in der woche bin ich der meinung das ich recht habe,weil sonst müsste es anders drin stehen im vertrag?
wer kann mir weiterhelfen?
danke schon mal
7 Antworten
Da der monat eben nicht genau 4 Wochen umfasst, funktioniert diese Art der Umrechnung von Monatsstunden auf Wochenstunden nicht! Es hat ja auch nicht jeder Monat rechnerisch 4,3 Wochen. Außerdem ist eine festgelegte Wochenarbeitszeit immer ein Durchschnittswert, der de facto über oder auch mal unterschritten werden kann und nur im Durchschnitt zutreffend ist. Da die Bezahlung aber monatlich zu erfolgen hat, muss die Monatsarbeitszeit maßgeblich sein!
Ich habe da noch einmal drüber nachgedacht um komme zu folgendem Schluß: Maßgeblich für die Bezahlung der Überstunden sind NUR die tatsächlich geleisteten Stunden in dem betreffenden Monat. Deshalb verbietet sich eine Berechnung der Überstunden auf Basis von theoretisch zu leistenden Wochenstunden. Wenn Du tatsächlich 160 Stunden in dem Monat geleistet hast, sind das definitiv 20 mehr als 140 gemäß Vertrag, also 20 Überstunden, egal wie die Wochenarbeitszeit aussieht! Das läßt sich nicht Wegdiskutieren. Die wöchentliche Arbeitszeit ist nur ein Rechenmodell, um eine regelmäßige Arbeitszeit herzustellen. Klar ist, dass die in einem Monat zu leistenden Stunden unterschiedlich ausfallen, da die Monate unterschiedlich lang sind und unterschiedlich viele Arbeitstage enthalten.
Hallo Copo!
So ganz habe ich das Problem nicht verstanden. Aber ich nehme an, dass es sich hier um Abzüge aus gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten (ArbzG) handelt. Demnach müssen Sie nach 6 Std. Arbeit eine 30-Minütige Pause einlegen, die - und das ist der springende Punkt - unbezahlt ist.
Allerdings erhebt sich die Frage, ob das auf Sie zutrifft. Und das hängt davon ab, welche Art von Vertrag Sie unterschrieben haben. Ist es ein Arbeitsvertrag, haben Sie voraussichtlich keine Chance. Ist es ein Honorarvertrag, arbeiten Sie praktisch als Selbständiger und können die volle Stundenzahl abrechnen.
Achten Sie auf die Vertragsgestaltung. Nur weil "Arbeitsvertrag" drüber steht, muss es kein Arbeitsvertrag sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, suchen Sie einen Anwalt auf.
Gruß Navvie
Ich meine mal das ist so ein bischen auch Auslegungssache .Natürlich hat das was im Vertrag drinne steht bestand , und nichts anderes . Wenn er dieses x 4,3 rechnen will nach seiner Meinung , dann müsste er auch nur die Arbeitstage im Monat berücksichtigen und das wären im März zb. auch 7hx 20AT = 140 h. Somit geht seine rechnung niemals auf . Denn ich meine mal du bekommst für 140h Festgehalt und alles was drüber ist sind somit Überstunden und diese müssen dir auch ausgezahlt werden . Da versucht er ganz schön euch zu "Berummsen". MFG Rudi
an nawie: Es hat nichts mit den Pausen oder sonst was zu tun ! Nochmal es stehen im arbeitsvertrag 140 std im Monat und nicht 35 std in der woche deshalb gehe ich davon aus ,das ich 140 std zu arbeiten habe um mein gehalt x zu bekommen und ab der 141 std hab ich dann meine überstunden! und nicht wie mein chef sagt ab der 150,5 !