fast neuen PKW Anhänger verkauft, dann kamen die Mängel
Hallo, habe einen 3 Monate alten PKW Anhänger verkauft. Der Käufer hat in sich angeschaut, keine Mängel festgestellt und gekauft. Eine Woche Später bemängelte er das zwischen Boden und dem Schlag ein zu Großer Spalt sei und der Sand raus rieseln würde. Habe ihm gesagt das er ja den Anhänger angeschaut hat. Das wollte er nicht hinnehmen. Habe im gesagt das ich bei meinen anderen Anhänger immer eine Folie an die Kanten lege. Das will er nicht. Er soll zu Händler da ja auf dem Anhänger ja Garantie sei. Der Hersteller lehnt dies ab und sagt das der Anhänger dem Serienstand entspreche.
Nun will der Käufer von mir Geld und droht mit Anwalt.
Habe mir andere Anhänger diesen Typs angeschaut und die haben die gleichen Spalte.
Muss ich auf ein Anwaltsschreiben eingehen? Muss ich den jetzt zum Anwalt gehen und Geld ausgeben obwohl es gar kein Mangel ist?
4 Antworten
sicher musst auf das eingehen,aber darauf hinweisen das das der serienzustand ist und verweis auch auf den Hersteller,noch besser lass es dir bestätigen und sende es als Kopie ihm zu.normal kann der dir nichts da du nichts dran verändert hast.gerade wenn er für Baustelle verwendet wurd kannst doch leicht behaupten der wurde überladen deshalb hat er die spalten,da ist er in der Beweispflicht das es nicht so war
Gib Ihn doch einfach das Geld zurück und verkauf Ihn an jemand anderes!
ok das wusste ich nicht , dann entweder mit Werverlust zurücknehmen , oder die Sache über einen Anwalt Regeln , da die Chance gut steht das du den Fall gewinnst
Hallo, der Käufer will von mir Schadenersatz da man die spalte nicht richten Könnte. Habe im gesagt das er den Anhänger verkaufen soll wenn er unzufrieden sei. Habe keine lust mehr und will auch nicht ein halbes Jahr mit einem Anwalt rumstreiten. Habe im Angeboten den Anhänger zurückzunehmen. Er meinte dafür wollte er auch noch Verlustausfall, Versicherung,Steuer und die Stellplatzgebühren.
Eine Wertminderung würde es nicht geben da er ja den Anhänger hätte nicht nützen können.
Solange der Anhänger im Original dem Serienzustand entspricht, würde ich die Sache mal ganz locker angehen. Denn für diesen Serienanhänger hat das Kraftfahrtbundesamt eine Betriebserlaubnis erteilt und dieses so für den Betrieb zugelassen. Du hast nichts daran verändert, alles entspricht dem Original. Wenn dem Käufer hier nun einige Details nicht passen, hätte er sich nach einem anderen Anhänger umschauen müssen, wo diese Details anders gelöst sind.
Ich würde in diesem Falle mich zumindest mal bei einem Anwalt beraten lassen. Hast du eine rechtschutzversicherung? Die übernehmen meist die Beratungskosten. Weiterhin würde ich mir vom Hersteller das ganze Schriftlich geben lassen mit dem Spaltmass. Jede Fertigung eines Bauteiles geschieht mit sogenannten Fertigungstolleranzen. Wenn das Spaltmass innerhalb dieser Tolleranz liegt kann er gar nichts machen. Im weiteren Streitfall würde dann auch ein Gutachten erstellt werden müssen. Letztendlich gehe ich aber davon aus, dass der Käufer dann auch diese Kosten tragen muss. Deshalb geh zum Anwalt und lass dich beraten. Den Hinweis mit dem Überladen würde ich dem Anwalt dann mal geben. Das müsste dann aber schon eine extreme Überladung gewesen sein. Du schreibst : "Hallo, habe einen 3 Monate alten PKW Anhänger verkauft." Also der müsste in dem Alter schon das ein oder andere Kilo mehr ohne sich zu verziehen wegstecken. Zumal bei der angabe der Zuladung immer eine Gewisse Sicherheit einkalkuliert wird. Jedenfalls wie schon erwähnt. Ab zum Anwalt ehe der Komiker dich über den Tisch zieht. Du kannst dich ja dann mal wieder melden und mitteilen wie der stand der dinge ist. Würde mich doch interessieren.
Ja, es sind aber mittlerweile 4 Monate rum. Was hat der Anhänger für einen Verlust in dieser Zeit. Der Anhänger wurde ja für eine Baustelle benützt!
Wertverlustrechnung?