Mängel angeben beim Autoverkauf?
Hallo,
ich habe mir ein neues Auto zugelegt und muss daher meinen alten PKW verkaufen. Ich möchte ihn nicht privat verkaufen, daher hat mir mein Autoverkäufer vorgeschlagen, dass er einen Autoankäufer ins Autohaus bestellt, der mein Auto anschaut und es kauft, so wie er das Auto gesehen hat. Im Stand, wenn die Klimaanlage aus ist, rüttelt es ein wenig. Wenn die Klimaanlage an ist, ist dies nicht der Fall. Diesbezüglich war ich auch in einer Kfz-Werkstatt, aber sie konnten den Fehler nicht finden. Ich habe jetzt Bedenken, wenn ich dass Auto verkaufe an den Händler und ich den Mangel nicht erwähne, dass ich deswegen strafrechtlich belangt werden kann. Bei einem privaten Verkauf ist das sicherlich so, aber wie muss ich mich in meinem Fall verhalten? Der Käufer hat sogar, wegen einigen Schrammen rumgemäckert und gleich den Preis gedrückt. Wenn ich jetzt das Rütteln bzw. unruhige Verhalten im Stand bzw. Leerlauf angebe, dann wird der Preis sicherlich gleich noch einmal gedrückt. Morgen muss ich das Auto abgeben und alles unterzeichnen. Wie muss ich mich verhalten? Ich bitte um zahlreiche und hilfreiche Antworten! :-)
2 Antworten
Das, was du unterzeichnest, muss in irgendeiner Form beinhalten, dass der Käufer jegliche denkbaren Ansprüche an dich abtritt, dass er das Auto "wie gesehen" kauft und ihr beide euch mit eurer Unterschrift damit einverstanden zeigt.
Davon, dass das Auto mängelbehaftet ist, geht der Autohändler eh aus und zahlt dir deswegen auch nicht viel Geld. Das Risiko muss er aber selbst kalkulieren, und da du kein Kfz-Mechaniker bist, kannst du mit ihm die möglichen Mängel auch nicht ausdiskutieren. Wenn das Geräusch so auffällig ist, kannst du es schlecht verschweigen - er wird es ja selbst bemerken und dich darauf ansprechen bzw. wie du sagst, den Preis drücken. Aber du bist ja nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen. Überleg dir halt vorher, was du mindestens für dein Auto noch haben möchtest und wenn der Händler dir das nicht zahlt, musst du dein Auto eben anderweitig versuchen, loszuwerden. Wird aber nicht leicht, kostet v. a. Zeit.
Die Situation ist für beide Seiten schlecht (du willst so wenig wie möglich Verlust, der Händler will maximalen Wiederverkaufserlös, also minimalen Kaufpreis und minimale Reparaturkosten). Wobei der Händler natürlich versuchen wird, für sich das Maximum herauszuschlagen. Du solltest ihm also nicht alles glauben, was er dir erzählt und begründet. Wenn es ein guter Händler ist, einigt ihr euch auf einen für beide Seiten fairen Preis.
ein autohändler muss eine gewährleistung beim verkauf anbieten. es ist seine sache dass ato zu überprüfen und instandzusetzen, damit er nachher keine probleme bekommt. deswegen wird er wenig geld für das auto anbieten, er muss etwas investieren um am ende etwas verdienen zu können. das ist aber sein problem, nicht deines...