Fassaden streichen ohne Meistertitel
Hallo,
ich habe gehört, dass man keine Fassaden streichen darf, wenn man ein Malereigewerbe angemeldet hat, ohne einen Meistertitel zu besitzen. Es soll aber möglich sein, bunt gestrichene Fassaden zu einem "Kunstwerk" erklären zu lassen und in dem Fall auch Fassaden zu streichen ohne rechtliche Schritte fürchten zu müssen.
Weiß jemand, wie das funktioniert? Oder ob es Blödsinn ist, was ich gehört habe?
Vielen Dank
3 Antworten
Es gibt die Möglichkeit das du einen Meister in Teilzeit einstellst, dem bezahlst du dann 400 oder 500 Euro im Monat. Der kann dich dann auch beraten bezüglich des Anstrichaufbaus, es reicht nämlich nicht nur bunte Farbe an eine Fassade zu kleistern, sie sollte auch der Witterung standhalten. Eine andere Möglichkeit ist das du mit einem Altgesellen zusammenarbeitest der sein Unternehmen gemäß der Altgesellenregelung angemeldet hat, der braucht keinen Meistertitel um sämtliche Malerarbeiten auszuführen.
Nicht alles was man hört stimmt auch immer. So verhält es sich auch in deinem Fall. Du müsstest dann schon ein Kunstgewerbe anmelden. So isses aber faktisch so, dass du Maler bist. Nicht wie Picasso, sondern wie ein ganz stink normaler Maler, der Wände tapiziert und / oder anstreicht.
Für Hausfassaden bedarf es auch aus rechtsschutzgründen einen Meistertitel. Ist also nicht empfehlenswert das Gesetz zu umgehen für ein Einzelunternehmen.
Was du machen kannst ist, einen Malermeister einzustellen. Dann beschäftigt dein Betrieb einen Malermeister und damit ist es deinem Betrieb erlaubt auch Fassaden zu streichen.
Das ist relativer Unsinn,die Meisterpflicht ist allgemein aufgeboben meine ich, das war eine der weiteren ehernen Berufsbeschränkungen und Monopole des Handwerks oder wollte dir damit jemand "Angst" machen?
Ich selbst bin gar kein Maler jedoch "künstlerisch" recht begabt. Ich hätte gerne die Möglichkeit mit meinem Bruder zusammen, der ist ausgebildeter Maler (jedoch ohne Meistertitel), Fassaden zu gestalten.
Es macht jedoch für uns keinen Sinn wenn wir ein Malergewerbe anmelden und dann keine Fassaden streichen dürfen. Genauso würde es uns nicht weiter bringen wenn wir ein Kunstgewerbe anmelden und in dem Fall auch nicht die gewünschten arbeiten ausführen dürfen.
@gutefrage-retter
aber in vielen Branchen besteht sie nicht mehr, du Schlaumeister,...
etwa:
Handwerksbetriebe/Handwerke ohne Meisterpflicht
Anlage B zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Abs. 2):
Abschnitt 1: Zulassungsfreie Handwerke
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Uhrmacher
- Graveure
- Metallbildner
- Galvaniseure
- Metall- und Glockengießer
- Schneidwerkzeugmechaniker
- Gold- und Silberschmiede
- Parkettleger
- Rollladen- und Jalousiebauer
Modellbauer
Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
- Holzbildhauer
- Böttcher
- Korbmacher
- Damen- und Herrenschneider
- Sticker
- Modisten
- Weber
- Segelmacher
- Kürschner
- Schuhmacher
- Sattler und Feintäschner
- Raumausstatter
- Müller
- Brauer und Mälzer
- Weinküfer
- Textilreiniger
- Wachszieher
- Gebäudereiniger
- Glasveredler
- Feinoptiker
- Glas- und Porzellanmaler
- Edelsteinschleifer und -graveure
- Fotografen etc.
Falsch, aber es kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Geselle selbständig machen.