Ist es erlaubt die Außenwand am Balkon zu streichen?
Wir überlegen, ob wir die Balkonwand gelb streichen sollen. Die Wand ist zur Zeit weiß gestrichen, die anderen Balkonwände im Haus auch. Ist das rechtlich überhaupt zulässig, muss man den Vermieter fragen?
6 Antworten
Die Fassade eines Hauses muss immer einheitlich aussehen, egal ob es den Anstrich, die Fenster oder das Geländer betrifft. Du musst auf jeden Fall den Vermieter fragen.
Auf jeden Fall zuerst den Vermieter fragen. Eventuell hat er ja vor, irgendwann mal alle Balkone einheitlich streichen zu lassen.
Das darf man in einer Wohnanlage nicht mal, wenn man Besitzer eine Wohnung ist. Von dem Gedanken würde ich dringend Abstand nehmen. Nicht mal die gleiche Farbe darfst du ohne Genehmigung aufbringen. LG Lotusblume
Ohne Einverständnis des Vermieters geht gar nichts. Ihr könnt in Teufels Küche kommen, wenn ihr das macht, ohne das OK des Vermieters eingeholt zu haben.
Selbst in einer Eigentumswohnung geht es nicht so ohne Weiteres.
Hallo, ja ich würde auf jeden Fall mit dem Vermieter darüber sprechen. Denn du brauchst eine Genehmigung dafür. Diese Genehmigung würde ich persönlich immer aus rechtlichen Gründen, oder auch Beweis immer schriftlich schreiben und eine Kopie machen und an den Vermieter abgeben. LG