Familienstreit eskaliert brauch SCHNELL UND DRIINGEND HILFE!

9 Antworten

Hallo, Deine Oma ist ja, wenn ich es recht verstanden habe, nach wie vor voll geschäftsfähig, zumindest aber in der Lage, ihre Angelegenheiten zu verstehen und zu regeln.

Also hat sie die Möglichkeit und das Recht, jederzeit die erteilte Vollmacht zu widerrufen und jemand anderen wegen ihrer Finanzen zu bevollmächtigen.

Wenn es ihr geistiger Zustand zulässt, kann Deine Oma ihre Finanzen auch selbst regeln und gar keine Vollmacht erteilen. Oder nur jemandem Vollmacht erteilen für ganz bestimmte Finanzgeschäfte.

Darüber hinaus muss der Bevollmächtigte (die Tante) immer im Sinne und nach den Vorgaben des Vollmachtgebers (der Oma) handeln. Schadenersatzansprüche sind also durchaus möglich.

Da das alles weder rechtlich noch menschlich einfach ist, sollte Deine Oma zusammen mit Deinen Eltern einen Anwalt beauftragen. Möglicherweise gibt es dafür Prozesskostenhilfe oder andere Zuschüsse. Das kann Euch der Anwalt dann sagen.

Der Anwalt müsste dafür sorgen, dass der Tante die Vollmacht entzogen wird, dass sie alles herausgeben muss: Vollmachtsurkunde, Schlüssel, Kontokarte sowie alle Güter, die sie gegen den Willen der Oma weggenommen hat. Dann soll der Anwalt sich um die neue Vollmacht kümmern sowie prüfen, inwieweit die Tante auf Schadenersatz verklagt werden kann.

Alles Gute!

SchwarzerTee  28.08.2013, 02:04

Und um eine Richtigstellung oder Unterlassungserklärung oder Strafanzeige wegen der möglichen Verleumdung kann sich der Anwalt auch kümmern.

SchwarzerTee  29.08.2013, 00:05
@SchwarzerTee

Und dankeschön für Dein Kompliment! Ich hoffe, dass Ihr die Lage gemeinsam verbessern könnt. Alles Gute!

Guten Morgen, Deine liebe Oma sollte sofort ihre erteilte Vollmacht widerrufen. Dabei kannst Du ihr auch helfen. Wenn ich es richtig verstehe, hat deine Tante Betrug im Sinne von § 263 begangen: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wende Dich sofort an einen Anwalt! Damit weiterer Schaden abgewendet werden kann. Deine Oma könnte die Vollmacht auch an jemand anderes übertragen und das muss notariell beglaubigt werden. Wichtig ist hierfür auch eine Vorsorgevollmacht, für den Fall dass Deine Oma mal nicht handlungsfähig ist. Das ist sogar noch besser wie eine Patientenverfügung. Die Kosten hierfür sind nicht allzu hoch. Vielleicht kann Deine Oma es bezahlen. Alles Gute für Euch!

Still  28.08.2013, 11:23

Wo siehst Du denn eine Irrtumserregung von der Tante?

Jevgraf  28.08.2013, 22:57
@Still

Guten Abend, bitte lese den Text im StGB nach, dort steht es so drin. Die Tante, so wie es beschrieben wurde begeht tatsächlich Betrug. Ist schon recht traurig. Beste Grüße

Still  29.08.2013, 16:38
@Jevgraf

Die Tante kümmert sich wenig um die Mutter und hält deren Geld zusammen. Weder erregt sie einen Irrtum, noch greift sie unberechtigt auf das Geld der Mutter zu. Sie tauscht das Schloss zu Wohnung aus und wirft (ihrer Meinung nach) Plunder auf den Müll. Das hat alles gar nichts mit Betrug zu tun!

Jevgraf  03.09.2013, 17:27
@Still

Hallo, bitte lese den Text des Fragestellers durch. Die Tante verwehrt der Oma an ihre Sachen zu kommen und vergreift sich an ihrem Hab und Gut. Noch dazu betreibt sie übelste Verleumdung.........................das ist gar nicht komisch :(

Still  04.09.2013, 11:05
@Jevgraf

Es ist aber kein Betrug, wie du in deiner Antwort mit Nennung des 263 fälschlich angibst!

Oha was hast du für eine abartige Tante ja das ist strafbar sowas ist Rufmord und was deine Tante abzieht ist vielleicht auch strafbar auf jedenfall zum Anwalt

Profamilia

xXMadonnaXx 
Beitragsersteller
 28.08.2013, 01:57

hahaha ey spar dir die antwort ok

wahrscheinlich ist das nicht direkt strafbar :( Aber es muss doch für eben solche fälle einen weg geben, um die vollmacht zurückzubekommen oder an einen anderen weiterzugeben. Wer hat das denn das erste mal geregelt? Frag doch mal diese Person und wenn es geld kostet, bitte deine eltern darum es zu finanzieren. Ihnen geht es ja offenbar so wie dir. Viel glück!

xXMadonnaXx 
Beitragsersteller
 28.08.2013, 01:59

danke meine tante hatte das von anfang an gemacht :'(

lavande3  28.08.2013, 02:03
@xXMadonnaXx

Aber das muss man doch rechtlich regeln. Frag die zuständige Person im pflegeheim, den Anwalt, Notar, wer auch immer das macht. We auch immer dir papiere geen kann, um das rückgängig zu machen.