Erbschaft und Endmündigung?
Hallo ich brauche kompetenten Rat. Mein Opa ist am 25.12. unerwsrtet verstorben. Die gestetzlichen Erben sind meine Oma, Mutter und Tante. Das Erbe besteht aus einem Haus das verkauft wird (dies wurde schon zu Lebzeiten beschlossen) und einer Hinterlassenschaft von ein paar tausenden €. Wie bei einigen Familien geht es auch bei uns rund zu, meine Oma hat die Trauer noch nicht überwunden und ist mit allem überfordert. Meine Tante (Privatinsolvenz) will schnellstmöglich an ihr Erbe bzw generell an das Geld. Jetzt hat meine Oma Schlaf- und/oder Beruhigungsmittel vom Arzt bekommen. Sie saß vor 2 Tagen bei der Nachbarin und haben ein wenig liquer getrunken, Oma ist dann nach hause gegangen und dort ohnmächtig geworden. Sie liegt jetzt im Krankenhaus dort wurde dann auch ein Magengeschwür entdeckt. Meine Tante will sie jetzt Entmündigung, sie versucht meine Oma mit 69J als unzurechnungsfähig darzustellen und will ihr Konto verwalten (was nur eine Bereicherung ihrer selbst bedeutet). Das Haus wird verkauft (Käufer gibt es schon) aber dann brauch meine Oma eine Eigentumswohnung, dies wird bei uns in der stadt sein die etwas teurer ist, nur brauch sie das Geld vom Haus um die Wohnung zu bezahlen, aber wenn sie die Hälfte des Verkaufpreises unter ihren Töchtern aufteilen MUSS, dann wird es knapp mit dem neuen Eigentum. Könnt ihr mir einen guten Rat geben, wie ich das beste für meine Oma raushole?
10 Antworten
Ja, wie immer ist die Gier schlimm. Liegt ein gültiges Testament vor?
In jedem Fall könnte die Oma dann erst einmal alles erben und die beiden Töchter bekämen einen Pflichtteill. Sollte deine Oma schwer krank bleiben, könnte sie auch in ein Pflegeheim einziehen und das Geld würde vom Verkaufserlös des Hauses hergenommen werden. Eine Eigentumswohnung sollte sie in dem Alter nicht mehr kaufen. Oder du kannst ihr bei der Hausarbeit helfen. Pflegedienst kostet auch sehr viel Geld. Lasse keine fremden Betreuer zu deiner Oma. Gut wäre, wenn sie eine Verfügung unterschreibt, dass sie im Pflegefall von deiner Mutter oder dir betreut werden möchte.
Du kannst eine Beratung beim Amtsgericht vornehmen lassen. An manchen Gerichten, je nach Bundesland, ist diese sogar kostenlos, In jedem Fall ist es mit der Entmündigung deiner Oma nicht so einfach möglich. Da wird deine Tante auf Granit beißen. Unterstütze deine Oma gegen deine habgierige Tante so gut es geht.
Ich antworte mal hier. Für mich ist es schwierig eine Betreuung bzw die Pflege zu übernehmen da ich seit dem 02.01. berufstätig bin, 2 kleine Kinder (1,5 und 3 Jahre) habe. Oma ist mit 69 Jahren auch absolut fit und sie brauch auch bisher keine Betreuung, im Gegenteil, sie geht noch bei Leuten putzen und vor Opas tot haben beide meine bügelwäsche mitgenommen um mir etwas unter die Arme zu greifen. Eine ETW war dafür gedacht damit sie keine Miete zahlen muss sondern nur das hausgeld +nk. Und wenn sie dann betreut werden sollte dann kann die etw verkauft werden und somit die Pflege bezahlt werden oder die Summe wird dann zwischen den beiden Erben geteilt.
Gute Antworten hast du genügend erhalten. Gerichtliche Betreuung ist nicht gleich Pflege. Bevor du hier sagst du schaffst das zeitlich nicht, informier dich über die Aufgaben. Es ist in erster Linie viel Schreibkram. Je nachdem wo ihr wohnt, würde ich mich für die Oma nach betreutem Wohnen umsehen. Inwieweit du die Oma davon abhalten kannst, der Tante eine Kontovollmacht zu erteilen? Das geht mit einer Unterschrift bei der Bank und endet dann vermit dem Tod der Oma.
Trauerbewältigung und Magengeschwür geben garantiert keine Vormundschaft her.
Die Erbengemeinschaft entscheidet übereinstimmend oder garnicht.
Da mag man sich für die Tante aus der Hinterlassenschaft und Bargeld einen Vorschuss für sie vorstellen, ansonsten in aller Ruhe den Nachlass und Hausverkauf regeln.
Bliebe aus dem hälftigen Verkaufserlös für die Oma nicht genug für eine ETW, muss sie eben eine Metwohnung suchen. Oder die Kinder auszahlen, wenn sie das leisten kann und das Haus halten will.
G imager761
Erstmal sehe ich hier für die Einrichtung einer Betreuung keine hinreichenden Gründe!
Allerdings ist es natürlich so, dass ohne Testament Oma die Hälfte erbt und die andere Hälfte zwischen den Kindern aufgeteilt wird. Die Tante kann also natürlich ihren Anteil einfordern.
Oms sollte so lange sie nicht entmündigt ist, selber eine entsprechende Betreuungsverfügung auf die Person ihres Vertrauens ausstellen lassen, der Notar hilft dabei.
Für einen alten Menschen ist es eventuell günstiger, in eine altersgerechte Einrichtung zu ziehen, anstatt sich noch einmal eine Eigentumswohng zu kaufen.
Lasst Euch eventuell auch mal beim VdK beraten.