Haus geerbt, Mutter wohnt darin, will keine Miete zahlen
ich habe das Haus meiner Oma geerbt, da ihr Sohn bereitsvor 2 1/2 Jahren verstorben ist. Es gehörte bis zum Tode meiner Oma ihr allein. Eine Wohnung des Hauses bewohnt meine Mutter, die bis jetzt mietfrei darin lebt. Alle das Haus betreffenden Kosten hat meine Oma bisher getragen. Meine Mutter zahlte lediglich Wasser, Strom für die von ihr genutzte Wohnung. Keine weiteren Nebenkosten anteilig. Sie nutzt Kellerräume, Garage, Waschhaus, Fahrradschuppen, Garten und Dachboden. Nun möchte ich mit Ihr einen Mietvertrag machen, da ich bisher nicht in dem Haus lebe. Ich habe ihr einen Vertrag mit ortsüblicher Miete und Nebenkosten für die von ihr bewohnte Fläche von 100 qm vorgelegt. Sie weigert sich, den Vertrag zu akzeptieren. Sie bot an, die Hälfte der Kosten für Wartungsarbeiten an Heizung, evtl Schornsteinfeger usw zu übernehmen, mehr aber nicht. Sie begründet es damit, dass sie vor 12 Jahren in das Haus gezogen seien, eine Wohnung im Dachgeschoss ausgebaut haben und diese Wohnung gehöre nun ihr. Darüber steht nichts im Grundbuch, ein Kredit wurde von meiner Oma genommen um gleichzeitig das Dach zu erneuern. Diesen hat meine Oma selbst bezahlt. Zwischen meiner Oma und Ihrem Sohn lag kein Mietvertrag vor ,meine Mutter und Oma hatten kein wirklich gutes Verhältnis.
Ich kann die laufenden Kosten nicht ohne Zahlungen der Mieter begleichen, wie lange muss ich abwarten und was kann ich tun wenn sie weiterhin nicht bereit ist einen Vertrag zu unterschreiben?
Sie besteht vorher noch auf einen Grundbucheintrag von mir. Ich habe aber eine Vollmacht vom Notar zu Lebzeiten meiner Oma erhalten, dass ich sie in allen Dingen vertreten kann, auch über ihren Tod hinaus. Reicht das aus bis ich den endgültigen Grundbucheintrag habe?
Was kann ich tun, ich möchte versuchen mich gütlich zu einigen.
muß ich den bestehenden Vertrag ( den es ja eigentlich nicht gibt) kündigen, den neuen zustellen und weiter???
Eigenbedarfsklage?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten schon mal im Voraus!
10 Antworten
Hat deine Mutter ein Wohnrecht auf Lebenszeit oder Nutzungsrecht? Wenn nein,dann mußt du sie auch nicht ohne Weiteres in dem Haus dulden.Nur weil man mal Geld in ein Haus gesteckt und man eine Zeitlang darin gewohnt hat,hat man noch lange nicht irgendwelche Rechte.Entscheidend ist,was im Grundbuch steht.Aber ich fürchte,ohne juristischen Druck wird sie weder das Haus freiwillig räumen,noch einen Mietvertag unterschreiben.Jedenfalls würde ich sie nicht ins Grundbuch eintragen lassen,denn dann wäre sie soviel ich weiß,Miteigentümerin des Hauses (Wobei ich mir aber nicht ganz sicher bin) und du könntest dann natürlich keine Miete mehr von ihr verlangen
muß ich den bestehenden Vertrag ( den es ja eigentlich nicht gibt) kündigen
Es gibt vermutlich einen konkludenten Leihvertrag, heißt nichts Schriftliches. Damit dürfte es auch einer kongreten Zeitbestimmung fehlen. Auch läßt sich eine Zeitbestimmung nicht aus der Zweck des Gebrauchs ableiten, so das eine Kündigung nach §604 Abs 3 BGB jederzeit erfolgen kann.
http://www.ra-kotz.de/unentgeltliche_wohnungsueberlassung_leihvertrag.htm
Grundsätzlich wäre eine Kündigungsfrist von 3 Monaten aber angemessen. Rechtlich gesehen können sie wahrscheinlich nur die Räumung erzwingen. Eine Umwandlung in einen Mietvertrag geht nur einvernehmlich. Wird man sich nicht einig, müssen sie eine Räumungsklage erheben um dann im Vergleich einen Mietvertrag durchzusetzen.
Vermutlich hat deine Mutter einen Anrecht auf einen Anteil am Erbe. Dann kannst du sie zwar rauswerfen, musst sie aber auszahlen.
gut dann natürlich nicht. Ich war davon ausgegangen, dass es die Tochter deiner Oma ist
Wie begründet sich dieser Anteil ?
Sie ist die Schwiegertochter? Das Haus gehörte nie meinem Vater oder ihr.
Wenn es keine gütliche Einigung gibt, wirst Du eine Räumungsklage durchführen müssen...
Nimm Dir einen RA, wenns um verbindliche Infos gibt. Hat die Mutter denn ein Wohnrecht per Testament eingeräumt bekommen? Die Info vermisse ich hier?
Du stehst noch gar nicht im Grundbuch oder wie?
Grundbucheintrag besteht noch nicht, Erbschein wurde beim Nachlassgericht beantragt. Vollmacht vom Notar liegt vor, dass ich Bevollmächtigte bin.
Sie hat kein Wohnrecht eingeräumt bekommen.
Meine Oma wollte mir das Haus vererben und das ich es nach ihrem Tode nutze.
Sie hat es auch ausdrücklich meiner Mutter gesagt, als diese von ihr ein lebenslanges Wohnrecht forderte und einen Grundbucheintrag wollte.
deine mutter wird ihren pflichtteil einklagen können, sie kann das testament ja anfechten.. einige dich besser mit ihr...
Als Schwiegertochter ist sie nicht erberechtigt und hat somit auch keine Anspruch auf einen Pflichtteil
Welchen Pflichtteil sollte eine Schwiegertochter bekommen?
Dennoch hat sie ein Mietverhältnis, das du als Erbe übernommen und unverändert zu erfüllen hast.
Kann es sein, daß du zu deiner Mutter ein ebenso gestörtes Verhältnis wie die Verstorbene hast?
Vermiete die andere Wohnung um weitere Einnahmen zu erzielen.
Schwiegerkinder sind nicht erbberechtig.Es sei denn sie wurden im Testament bedacht.