Haus geerbt, Mutter wohnt darin, will keine Miete zahlen

10 Antworten

Hat deine Mutter ein Wohnrecht auf Lebenszeit oder Nutzungsrecht? Wenn nein,dann mußt du sie auch nicht ohne Weiteres in dem Haus dulden.Nur weil man mal Geld in ein Haus gesteckt und man eine Zeitlang darin gewohnt hat,hat man noch lange nicht irgendwelche Rechte.Entscheidend ist,was im Grundbuch steht.Aber ich fürchte,ohne juristischen Druck wird sie weder das Haus freiwillig räumen,noch einen Mietvertag unterschreiben.Jedenfalls würde ich sie nicht ins Grundbuch eintragen lassen,denn dann wäre sie soviel ich weiß,Miteigentümerin des Hauses (Wobei ich mir aber nicht ganz sicher bin) und du könntest dann natürlich keine Miete mehr von ihr verlangen

muß ich den bestehenden Vertrag ( den es ja eigentlich nicht gibt) kündigen

Es gibt vermutlich einen konkludenten Leihvertrag, heißt nichts Schriftliches. Damit dürfte es auch einer kongreten Zeitbestimmung fehlen. Auch läßt sich eine Zeitbestimmung nicht aus der Zweck des Gebrauchs ableiten, so das eine Kündigung nach §604 Abs 3 BGB jederzeit erfolgen kann.

http://www.ra-kotz.de/unentgeltliche_wohnungsueberlassung_leihvertrag.htm

Grundsätzlich wäre eine Kündigungsfrist von 3 Monaten aber angemessen. Rechtlich gesehen können sie wahrscheinlich nur die Räumung erzwingen. Eine Umwandlung in einen Mietvertrag geht nur einvernehmlich. Wird man sich nicht einig, müssen sie eine Räumungsklage erheben um dann im Vergleich einen Mietvertrag durchzusetzen.

Vermutlich hat deine Mutter einen Anrecht auf einen Anteil am Erbe. Dann kannst du sie zwar rauswerfen, musst sie aber auszahlen.

bijina  15.08.2012, 11:39

Schwiegerkinder sind nicht erbberechtig.Es sei denn sie wurden im Testament bedacht.

mefsio  15.08.2012, 13:08
@bijina

gut dann natürlich nicht. Ich war davon ausgegangen, dass es die Tochter deiner Oma ist

imlrjr0486 
Beitragsersteller
 15.08.2012, 11:31

Wie begründet sich dieser Anteil ?

Sie ist die Schwiegertochter? Das Haus gehörte nie meinem Vater oder ihr.

Wenn es keine gütliche Einigung gibt, wirst Du eine Räumungsklage durchführen müssen...

Nimm Dir einen RA, wenns um verbindliche Infos gibt. Hat die Mutter denn ein Wohnrecht per Testament eingeräumt bekommen? Die Info vermisse ich hier?

Du stehst noch gar nicht im Grundbuch oder wie?

imlrjr0486 
Beitragsersteller
 15.08.2012, 11:30

Grundbucheintrag besteht noch nicht, Erbschein wurde beim Nachlassgericht beantragt. Vollmacht vom Notar liegt vor, dass ich Bevollmächtigte bin.

Sie hat kein Wohnrecht eingeräumt bekommen.

Meine Oma wollte mir das Haus vererben und das ich es nach ihrem Tode nutze.

Sie hat es auch ausdrücklich meiner Mutter gesagt, als diese von ihr ein lebenslanges Wohnrecht forderte und einen Grundbucheintrag wollte.

Antwortererer  15.08.2012, 11:38
@imlrjr0486

deine mutter wird ihren pflichtteil einklagen können, sie kann das testament ja anfechten.. einige dich besser mit ihr...

bijina  15.08.2012, 11:42
@Antwortererer

Als Schwiegertochter ist sie nicht erberechtigt und hat somit auch keine Anspruch auf einen Pflichtteil

MosqitoKiller  15.08.2012, 11:43
@Antwortererer

Welchen Pflichtteil sollte eine Schwiegertochter bekommen?

imager761  15.08.2012, 12:01
@imlrjr0486

Dennoch hat sie ein Mietverhältnis, das du als Erbe übernommen und unverändert zu erfüllen hast.

Kann es sein, daß du zu deiner Mutter ein ebenso gestörtes Verhältnis wie die Verstorbene hast?

Vermiete die andere Wohnung um weitere Einnahmen zu erzielen.