Unterschrift von einer dementen Frau gültig?
Hallo
ich befürchte, meine demente mutter hat einen Vertrag unterschrieben, ( Mietauflösungsvertrag ) ohne wirklich verstanden zu haben, worum es geht ( di Leute sind ja sooooo nett) Sie hat Pflegestufe 1, dement, wohnt aber noch allein, kommt halbwegs zurecht, könnte aber nie sich an eine andere Wohnung gewöhnen. Grund ist wohl der Verkauf der wohnung. Ich habe div. Vollmachten, aber sie ist nicht "entmündigt" oder unter Vormundschaft gestellt. Danke für Tipps
4 Antworten
Dement meint nicht geschäftsunfähig. Insofern käme es wohl darauf an, ob eine Anfechtung des Vertrages erfolgreich wäre, wenn man vorträgt, dass sie im Zeitpunkt der Unterzeichnung "wegen einer Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung nicht in der Lage war, die Bedeutung der von ihr abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht handeln zu wollen".
G imager761
Genau so ist es!
Vollmachten für eine Person schließen nicht automatisch die Rechtsfähigkeit einer anderen Person aus. Aber da die wenigsten hier wirklich Spezialisten sind, würde ich mich doch lieber mit einem solchen in Verbindung setzen.
Denen ist doch jedes Mittel Recht, um die alten Leutchen hinauszukraulen. Früher oder später wirst du zum Anwalt gehen müssen, wahrscheinlich aus ganz anderen Gründen.
Wenn deine Mutter nicht entmündigt ist und Unterschrift geleistet hat, wird diese Gültigkeit haben. Stelle ich mir zumindest so vor.
Wichtig ist hier wohl vor Allem das ärztliche Attest über die Demenz, dann kann man wohl davon ausgehen, dass der Vertrag nicht zustande gekommen ist.
Schau dir das hier mal an: http://www.wegweiser-demenz.de/geschftsfaehigkeit.html