Vollmacht Pflege?
Meine Tante ht die Vollmacht von meinem Opa (Dement erkrankt) ohne das mein Vater davon wusste wie es meinem Opa überhaupt geht. Und jetzt liegt der 600km von uns entfernt in einem Altenheim. Das Verhältnis zwischen meiner Oma und meiner Tante ist sehr schlecht.
Vorher hat er nur 5-10min mir dem Auto von uns entfernt gewohnt.
Darf meine Tante das überhaupt machen??
7 Antworten
Wer hat die Vollmacht denn ausgestellt? Der Opa oder ein Gericht? Wofür genau ist sie bevollmächtigt?
So ganz schlau bin ich noch nicht.
Es gibt 2 Möglichkeiten: entweder hat der Opa zu einer Zeit als er noch gesund war, eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt und die Tochter als Betreuerin bestellt: Dann war dies der freie Wille des Opas. Hierfür muss er deinen Vater weder fragen, noch einbinden.
oder das Gericht hat einen Betreuer bestellt.
Nur dann frage ich mich, wenn der Opa nur 5 Minuten von euch entfernt wohnt, wie konnte der Gesundheitszustand des Opas am Vater vorbei gehen und wie könnte Oma hier nichts mitbekommen? Einen Heimplatz findet man ja nicht gerade von heute auf morgen.
Ist die Tante also gerichtlich bestellter Betreuer, zuständig für den Aufenthalt und das Vermögen: dann könnte man sich hier beim Betreuungsgericht zumindest mal informieren.
Nur sollte dein Vater die Betreuung eines demenzerkrankten Menschen nicht zu leicht vorstellen.
Sofern die Vollmacht umfänglich, einschließlich der Bestimmung des Aufenthalts, rechtens erteilt wurde, ist die in Ordnung.
Aber wenn mein Vater davon nichts wusste? Normalerweise müssen noch beide Geschwister darüber informiert werden und nicht nur meine Tante oder?
Opa musste , wenn er entsprechende Vollmachten ausstellte an die Tante, keine Angehörigen informieren. Auch nicht seinen Sohn. .Er allein war Herr des Verfahrens.
Es reicht aus, wenn der Vollmachtnehmer von seiner amtlich bestätigten oder auch zur rechten Zeit privatschriftlch übertragenen und angenommenen Verantwotung weiß!
Bei Fragen wenden Sie sich schlicht an den Vollmachtnehmer.
Wenn der Opa die Vorsorgevollmacht unterschrieben hat, dann ist er mit dem Inhalt einverstanden. Hier zählt der Wille des Opas und nicht der Angehörigen.
Man sollte die Betreuung eines Demenzkranken nicht unterschätzen. Ohne Unterstützung ist dieser 24 Stundenjob nicht zu bewältigen.
Sicher geht das, aber beim Notar hat Bestand, bzw kommt nicht weg.
Mit Gruß
Bley 1914
Vorsorge Vollmacht und das weiß ich leider nicht