wieviel mahnungen dürfen verschickt werden

6 Antworten

Du schreibst ja leider nicht, um was es konkret geht. Ist die Mahnung berechtigt, würde ich sie so schnell wie möglich bezahlen, bevor es durch Inkasso-Büro und Mahnbescheid und eventuell Gerichtskosten noch teuerer wird.

Sind das allerdings Mahnungen von irgendwelchen Abzockern, kann das vielleicht ein Jahr lang sein, dass die immer wieder Mahnungen schicken. Aber mehr kommt da nicht.

Vielleicht hilft Dir auch diese Seite weiter:

http://www.antispam.de/wiki/Unrechtm%C3%A4%C3%9Fige_Forderungen

Bevor der GV kommt, bekommst du erstmal sicherlich 3 Mahnungen mit Androhung von Inkasso Einschaltung oder Mahnbescheid. Wenn der Mahnbescheid da ist, sind die Kosten enorm gestiegen. Und nach dem Mahnbescheid kommt wohl dann auch der GV und schaut, was er pfänden kann. Am besten gar nicht so weit kommen lassen. Entweder Rechnung bezahlen und wenn du es nicht kannst (aber schon was gekauft hast), eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen mit der Firma. Nix tun ist auf jedenfall schlimmer als alles andere. 
lG ☺

der fängt doch keine mahnungen ab... so ein schmarrn

in der regel gibts 3 mahnungen und dann wird das einem anwalt übergeben der sich um die eintreibung kümmert. das kann ein inkasso unternehmen sein oder ein gerichtsvollzieher.

der kommt dann vorbei und entweder man bezahlt dann gleich oder man haldelt eine ratenzahlung aus.

Wieviel Mahnungen geschickt werden, hängt von der Geduld des Gläubigers ab.

Ich würde nach der zweiten ignorierten Mahnung eine Pfändung beantragen und paralell die dritte Mahnung schicken... Dann gehts zum Anwalt

 

Was hätte eigentlich ein GV davon, wenn er deine Post abfängt? Das versteh ich so gar nicht..

yaq1xsw2 
Beitragsersteller
 10.05.2011, 18:10

damit er sofort fändet und den kram behält

Agonie6  10.05.2011, 18:12
@yaq1xsw2

Der GV behält nichts... Das wandert ins Archiv und wird nach einer gewissen Zeit ( ich glaube 6 Monate ) versteigert um die Schulden zu tilgen

ein gerichtsvollzieher "fängt keine mahnungen ab"! der gläubiger kann ihn losschicken, wenn er mehrfach erfolglos gemahnt hat und sich dann die mühe macht, beim gericht einen pfändungsbeschluss herbeiführen zu lassen.