Falschparker bestrafen
Hallo Leute,
vor unserem Haus, bzw der Einfahrt (gekennzeichnet durch weiße Parkverbotsstreifen und ein Schild an unserem Hoftor) steht ein Auto und ich komme mit meinem Auto nichtmehr raus. Zu meiner Frage, was kann ich jetzt tun damit diese Person nicht wieder dort parkt und verschwindet. Da ich nahe der Innenstadt wohne könnte es Stunden dauern den Besitzer zu finden, aber das Auto steht oft in unserer Straße, also ist diese Perosn auf jeden Fall ortskundig. Also was kann ich tun, Anzeige schreiben, abschleppen lassen, was ist in diesem Fall erlaubt um den Parksünder zu bestrafen?
Gruß Stylist
18 Antworten
Was hier wieder für ein geballter Unsinn zu lesen ist...
Selbstverständlich kannst (und solltest) du die Polizei verständigen. Falls in eurem Bereich das Ordnungsamt zuständig sein sollte, wird dich die Polizei freundlich darauf hinweisen.
Die "Strafe" für den Parksünder wird dann ein entsprechender Bußgeldbescheid oder ein Verwarngeld sein.
Kommt die Polizei (oder meinetwegen auch das Ordnungsamt) zu der Ansicht, dass ein Abschleppen des Wagens verhältnismäßig ist (das kommt auch darauf an, wie dringend du deine Einfahrt verlassen musst), dann wird auch das Abschleppen veranlasst und es kommen entsprechend höhere Kosten auf den Fahrer zu.
Falls dir durch die zugeparkte Einfahrt Kosten, z.B. für ein Taxi oder eine Busfahrkarte, entstehen, kannst du diese als Schadensersatz geltend machen.
Ich würde an deiner Stelle erstmal darauf verzichten, gleich große Geschütze aufzufahren. Auch wenn ich sehr gut verstehen kann, dass es sehr ärgerlich für dich ist. Aber ich würde echt erstmal nen Zettel schreiben, dass er doch bitte sein Auto wo anders parken soll. Kannst ja dazu schreiben, dass du das Ordnungsamt verständigst, wenn das nochmal vorkommen sollte. Wenn ers dennoch macht, kannst du die Konsequenzen ziehen. Aber erstmal auf die ruhige Art. Es gibt so viele Einfahrten bei denen "bitte freihalten" dran steht, die nie benutzt werden, dass der ein oder andere solche Schilder vielleicht auf die leichte Schulter nimmt.
Vor Einfahrten darf nicht geparkt werden, ob sie benutzt werden oder nicht (und ob dort ein Schild hängt oder nicht).
hallo, dieses problem hatte ich auch schon. notiere das kennzeichen und datum. sollte er sich nochmals hinstellen, dann rufe sofort die polizei an und sag, dass du nicht aus deiner ausfahrt rauskommst und du in die arbeit musst.
aber vorab: ich habe demjenigen einen zettel ans auto gesteckt mit der BITTE, er solle die einfahrt frei halten, da er sonst abgeschleppt wird. es hat funktioniert.....!
Polizei wird nichts machen, da keine Straftat vorliegt. Wenn, dann Ordnungsamt (wenns öffentliches Gelände ist und ein Parkverbot herrscht - ein Schild an deinem Tor zählt hier nicht), die dann ggf. den Abschleppdienst rufen.
Du kannst auch selbst einen Abschleppdienst beauftragen, musst aber die Kosten vorlegen. Die Kosten kannst du dir dann beim Falschparker wiederholen, was aber dauern kann.
Polizei wird nichts machen, da keine Straftat vorliegt.
Die Polizei ist also nur für Straftaten zuständig, nicht für OWi ?
ein Schild an deinem Tor zählt hier nicht
Man braucht noch nicht einmal ein Schild.
§ 12 StVO
(3) Das Parken ist unzulässig
vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
Polizei anrufen und diese informieren, dass du das Auto abschleppen lässt. Die Abschleppung musst du allerdings erstmal selber löhnen. Das Geld kannst du dann vom Halter zurückverlangen. Mach noch ein paar Fotos und hol dir einen möglichst neutralen Zeugen dazu, falls er sich weigert die Kohle rauszurücken. Dann hast du bessere Karten.