Parken vor dem Haus erlaubt, wenns dem Nachbarn das Ausparken erschwert?
Hallo Leute.
Die Situation ist so, mein Nachbar wohnt die Straße gegenüber. Die Straße ist breit genug dass zwei Autos nebeneinander passen.
Nun parkt mein Nachbar oft ein Auto vor seinem Haus, auf der Straße. Ein Auto kann auf der Straße noch durchfahren, das Problem ist jedoch, dass es uns beim Ausparken aus unserer Einfahrt erschwert.
Wie viele Meter stehen mir beim Ausparken zu?
MfG
7 Antworten
Eine genaue Meterangabe gibt es dafür nicht.
Grundsätzlich gilt:
Die verbleibende Durchfahrbreite muss mindestens 3,05m betragen.
Wenn man mit 2-3 Lenkkorrekturen ausparken kann ist auch das noch im Rahmen.
P.S.
Ich bin ja eigentlich kein Fan von Meinungsverschiedenheiten.
Gleiches mit Gleichem zu vergelten führt meist nur in eine endlose Spirale.
Bei sturen und uneinsichtigen Personen würde ich aber eine Ausnahme machen.
Vielleicht braucht auch Dein Nachbar mal das Gefühl, das er anderen zumutet?
Ergänzend zur absolut korrekten Antwort von Crack möchte ich noch darauf hinweisen, dass die restliche Fahrbahnbreite zwischen der Außenkante des ausgeklappten Außenspiegels und dem gegenüberliegenden Bordstein (oder einer durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie, sofern vorhanden) gemessen wird.
Sollte die Straße dann zu schmal sein, kannst du auch ein gegenüber deiner Ausfahrt liegendes eingeschränktes Haltverbot beantragen. Oder es wird festgestellt, dass die Straße generell zu schmal ist. Dann nimmt das zuständige Parkraummanagement (schön gesagt, oder? ;-) ) die Straße in ihre Touren mit auf.
Ein mehrmaliges Umlenken ist allerdings zumutbar, man muss sich bei einer unübersichtlichen Situation ggf. auch einweisen lassen.
Das Problem hatten wir auch, wir haben den Nachbarn gebeten, ob er zwei Meter weiter vorn parken kann, damit wir nicht immer rangieren müssen... seitdem klappt das zu 90%
Das ist blöd, ich denke er darf vor seinem Haus parken
Das Parken ist unzulässig...
vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,...
Aus §12 Abs. 3 StVO
Wann eine Fahrbahn "schmal" ist, ist leider nicht im Gesetz definiert. Wenn normalerweise zwei Fahrzeuge aneinander vorbeifahren können, sollten aber 3 Meter zwischen Deiner Ausfahrt und dem Nachbarsauto bleiben.
inwiefern erschwert? er parkt gegenüber deiner Ausfahrt - wenn da noch mind. 3 m Platz sind, darf er das.
Gegenüber darf bei weniger Platz nicht geparkt werden. Deine Ein/Ausfahrt muss er freilassen.
Das sieht er leider nicht ein.