Markierung für Behindertenparkplatz nicht erkennbar - trotzdem abgeschleppt

5 Antworten

Klären: Wer hat das Umparken veranlasst? Fotos der Umgebung und des Parkplatzes machen. Zum Anwalt - Rechtsschutz. Dem Auftraggeber des Abschleppens die Rechnung und ein Schreiben des Anwalts zukommen lassen.

Sollte doch irgendwo ein Schild stehen, hast du Pech...

Rechtlich ist es so das auch eine Bodenmarkierung ausreicht, siehe Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO:

21 c) Die Kennzeichnung dieser Parkplätze erfolgt in der Regel durch die Zeichen 314 oder 315 mit dem Zusatzzeichen „Rollstuhlfahrersymbol“.

22 Ausnahmsweise (lfd. Nummer 74 der Anlage 2) kann eine Bodenmarkierung „Rollstuhlfahrersymbol“ genügen.

http://www.stvo.de/media/StVO_mit_VwV_StVO.pdf [Seite 293]


Eine Umsetzung beim Parken auf einem Behindertenplatz ist immer gerechtfertigt, selbst dann wenn genügend andere Parkplätze frei sein sollten.

In Deinem Fall kommt es also darauf an ob das aufgemalte Zeichen erkennbar war. Da Du aber leider das Verwarnungsgeld schon bezahlt und die Verwarnung damit angenommen hast kannst Du nichts mehr tun. Somit musst Du nun auch die Rechnung des Abschleppunternehmens bezahlen.

Modrian  08.03.2014, 11:52

Auch wenn er den Verstoß zugegeben hat, kann sich immernoch herausstellen, dass das Abschleppen unverhältnismäßig war. Dann wäre zumindest der Kostenbescheid nicht zu zahlen.

Crack  08.03.2014, 13:22
@Modrian

Nein, das Abschleppen ist dann sofort möglich.

Siehe HIER


wie Crack schon sagte: Verwanrgeld bezahlt = Verstoß zugegeben => Abschleppen gerechtfertigt. Hättest Du dir vorher überlegen müssen, ob Du Widerspruch einlegst.

Muss ich die Abschleppkosten nun zahlen?

Nö. Ich würde mich wehren. Eine nicht-lesbare-Markierung heißt, dass es keine gibt.

Ich würde auch das Geld für das Falschparken zurückfordern.

Das Verwarngeld/Bußgeld ist offenbar schon über die Bühne gegangen. Da du aber in diesem Wohnblock wohnst, zu dem dieser Parkplatz gehört, hätte man auch einfach bei dir klingeln können oder falls ein Telefonbucheintrag vorhanden ist, hätte man dich anrufen können. Dann könnte das Abschleppen unverhältnismäßig gewesen sein. Musst du wissen, ob du gegen den Kostenbescheid klagen möchtest. Die Versetztungen die ich kenne, haben immer rund 80 Euro + 25-150 Euro Verwaltungsgebühr gekostet.