Abgeschleppt von nicht ausgeschilderter Privatstraße

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Wer die Musk bestellt, der muß auch bezahlen. Der Abschleppdienst stellt auf "Kundenwunsch" die Rechnung an den abgeschleppten, weil dieser dann davon ausgeht, daß er das bezahlen muß. würde Herr "Anwohner " Dir die Rechnung schicken , dann ist das doch von vorneherein klar, das der Abgeschleppte das nicht zahlen wird, also versucht man diesen Weg. Ich würde da gar nicht drauf reagieren oder der Freundlichkeit halber dort anrufen, daß Du nicht der auftraggeber bist. Schreiben würde ich nicht, denn damit ist ja Deine Identität und Deine Adresse bekannt, noch hat man ja nur Dein Kennzeichen.

Ich würde das im Sande verlaufen lassen und erst reagieren, wenn du was nach Hause geschickt bekommst, den Zettel an der Windschutzscheibe brauchst du ja gar nicht bemerkt zu haben.

Also locker bleiben und Füße still halten. Der Abschleppdienst wird sich sein Geld schon beim auftraggeber holen, wenn er das nicht sogar schon getan hat.

GR3NouILL3 
Beitragsersteller
 27.11.2013, 14:32

Vielen Dank für deine Antwort!

Ich finde es in diesem Fall sehr schwer zu begründen, dass ein abschleppen unbegründet gewesen sein soll, zumal es sich hier um einen Privatweg handelt.

Wenn hier aufgrund eines Nothilfegedankens, weil Rettungswege nicht frei zugänglich wären abgeschleppt wurde, so sehe ich keine Chance, dass die Abschleppkosten nicht bezahlt werden müssen.

Normal trägt hier der Auftraggeber die Kosten des Abschleppauftrages, die er sich über den Rechtsweg wiederholen müßte.

Es dauert aber Zeit bis sowas geklärt wird, so dass das Fahrzeug beim Abschleppdienst verweilt.

Hier sehe ich nur die Chance zur vorzeitigen Herausgabe mittels einer Einstweiligen Verfügung.

Nur was soll dies bringen. Vielmehr löst man dadurch nur einen zeitintensiven Rechtsstreit aus welcher auch mit Kosten verbunden ist -egal jetzt ob eine Rechtsschutzversicherung besteht oder nicht, wobei der Ausgang eigentlich ungewiss ist.

Für 208,- Euro würde ich mir sowas jedenfalls nicht antun, dafür wäre mir die Zeit und meine Nerven zu wertvoll.

Ich habe selbst einmal für mich ungerechtfertigte Anfahrtskosten für einen Abschlepper plus Knöllchen zähneknirschend bezahlt und habe mich nicht auf einen Rechtsstreit eingelassen.

Tipp für dich;

Lasse dich durch einen Anwalt beraten oder lasse die Vernunft entscheiden.

GR3NouILL3 
Beitragsersteller
 26.11.2013, 14:26

Hallo erstmal danke für deine Antwort, der Wagen stand wie schon gesagt an einer Straße einen Kilometer weiter. Einfach nur ein rosaner Zettel am Scheibenwischer, dass ich 208 Euro an das Abschleppunternehmen zahlen müsste. Dann noch der Auftraggeber, das Datum, Uhrzeit und sonstige Infos. Konnte also einfach einsteigen und losfahren. HABE DEN WAGEN ALSO SOFORT WIEDER BEKOMMEN!

Rettungswege waren keine verperrt. Wie gesagt: Die Straße sah aus wie eine ganz stinknormale öffentliche Straße, ohne iwelche Hinweise.

Es handelt sich hier lediglich um eine reine Schikane! Deshalb möchte ich auch nicht einfach nur so zahlen. Die Angelegenheit hätte locker anders geregelt werden können!

Vielen Dank für deine Antwort!

user3096  26.11.2013, 15:23
@GR3NouILL3

Deshalb möchte ich auch nicht einfach nur so zahlen.

Ok, hier würde ich auch erstmal nicht bezahlen und den widerrechtlich angebrachten Zettel am Scheibenwischer denjenigen urschriftlich in seinen Briefkasten werfen.

Soll er den regulären Weg einhalten und seine Kosten über den Gerichtsweg einfordern. Du oder dein Rechtsanwalt kann sich dann ja mal seine Begründung ansehen und entscheiden ob ein weiterer Rechtsstreit lohnt.

P.S.: Ich würd noch nen netten Zweizeiler dabei tun und drauf schreiben, dass derjenige bezahlen muss, der die Musik bestellt hat bevor du seinen Zettel in seinen Briefkasten wirfst.

Nicht zahlen und einer Forderung widersprechen.

Zahlen muss hier immer noch der Auftraggeber. Von Dir müsste man den Betrag gerichtlich einklagen, allerdings sehe ich hier keinerlei gesetzliche Grundlage auf der das geschehen kann.

user3096  26.11.2013, 14:23

sehe ich hier keinerlei gesetzliche Grundlage

meist reicht in Privatstrassen die Freihaltung von Rettungswegen völlig aus um dies zu begründen.

Crack  26.11.2013, 15:39
@user3096

Aus der Frage geht hervor das die Straße nicht als Privatgrund erkennbar war. Auch eine mögliche Behinderung von Rettungsfahrzeugen war nicht gegeben, in dem Fall hätte auch Polizei oder Ordnungsamt abschleppen lassen können.

Außerdem halte ich 208€ für das bloße Umsetzen des Fahrzeugs von einem Kilometer für extrem übertrieben.

Ich bleibe dabei: Nicht zahlen. Das Unternehmen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht klagen, wenn doch würde mich interessieren wie die Begründung lautet...

user3096  26.11.2013, 17:01
@Crack

So wie die Sachlage nun geschildert wurde, so würde ich jetzt auch nicht mehr so ohne weiteres bezahlen.

Das Unternehmen kann ja eh nicht gegen den Fragesteller, sondern nur gegen den eigentlichen Auftraggeber klagen.

208,- fürs Umsetzen finde ich da auch weit überzogen.

Ein Kollege von mir hat im September 110,- Euro zahlen müssen in Bonn-Pützchen, da aber wurde er komplett abgeschleppt und nicht umgesetzt. Er hatte den Rettungsweg versperrt -voll dämlich... da waren aber die 110,- für Bonn echt ein Schnäppchen ;-) drum wären 208,- fürs Umsetzen echt zu teuer...

GR3NouILL3 
Beitragsersteller
 26.11.2013, 11:40

Und wie soll ich dieser Forderung wiedersprechen? Einen Brief schreiben? Oder widersprechen indem ich nicht zahle?

Vielen Dank erstmal für deine Antwort!

Crack  26.11.2013, 12:13
@GR3NouILL3

Das kannst Du ganz einfach damit begründen das Du keine Leistung in Auftrag gegeben hast und aus diesem Grund natürlich auch nicht zahlen wirst. Und damit bist Du schon raus. Denn mir fällt nichts ein auf welchem rechtlichen Wege man Dich hier zur Zahlung bringen sollte.

Den Abschleppdienst nicht bezahlen, sollen die sich das Geld doch vom Auftraggeber holen. Das haben sie warscheinlich schon gemacht. Der kann dich ja auf Zahlung verklagen wenn er das Geld haben will. Wenn das Parkverbot bzw. Privatstraße wirklich nicht zu erkennen war kannst du dem gelassen entgegen sehen.

GR3NouILL3 
Beitragsersteller
 26.11.2013, 11:39

Und wie soll ich dabei weiter vorgehen? Einen Brief an das Abschleppunternehmen verfassen? Und wie soll der aussehen.

Sehr geehrter ... hiermit widerspreche ich dem Bußgeld, da die Straße nicht als Privatstraße ersichtlich war und ich niemanden behindert habe.

Oder wie soll solch ein Brief aussehen, damit ich auf der sicheren Seite bin?

Vielen Dank erstmal für deine Antwort!

Crack  26.11.2013, 12:16
@GR3NouILL3

Ein Bußgeld wurde ja nicht erhoben. Es geht nur um die Zahlung einer Leistung die Du nicht beauftragt hattest und die von Dir auch nicht gewünscht war.

Das Abschleppunternehmen müsste Dich dann zivilrechtlich verklagen, ich wüsste aber nicht auf welcher Gesetzesgrundlage das erfolgen sollte...

Hier bei GF gibt's einen Vers.Berater der sich gut auskennt,wende dich mal an den!

Crack  26.11.2013, 16:02

Ein Versicherungsberater könnte hier aber auch nicht mit einem fachmännischen Rat helfen, denn mit Versicherungen hat die ganze Sache nichts zu tun.

user3096  26.11.2013, 17:07
@Crack

ich denk ich kann mir vorstellen wen er meint...

nur die Sache hat nix mit Hartz IV zu tun und es liesse sich auch kein Versicherungsbetrug herleiten... drum schreibt er wohl hier auch nicht;-)