Abgeschleppt von nicht ausgeschilderter Privatstraße

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Wer die Musk bestellt, der muß auch bezahlen. Der Abschleppdienst stellt auf "Kundenwunsch" die Rechnung an den abgeschleppten, weil dieser dann davon ausgeht, daß er das bezahlen muß. würde Herr "Anwohner " Dir die Rechnung schicken , dann ist das doch von vorneherein klar, das der Abgeschleppte das nicht zahlen wird, also versucht man diesen Weg. Ich würde da gar nicht drauf reagieren oder der Freundlichkeit halber dort anrufen, daß Du nicht der auftraggeber bist. Schreiben würde ich nicht, denn damit ist ja Deine Identität und Deine Adresse bekannt, noch hat man ja nur Dein Kennzeichen.

Ich würde das im Sande verlaufen lassen und erst reagieren, wenn du was nach Hause geschickt bekommst, den Zettel an der Windschutzscheibe brauchst du ja gar nicht bemerkt zu haben.

Also locker bleiben und Füße still halten. Der Abschleppdienst wird sich sein Geld schon beim auftraggeber holen, wenn er das nicht sogar schon getan hat.

Ich finde es in diesem Fall sehr schwer zu begründen, dass ein abschleppen unbegründet gewesen sein soll, zumal es sich hier um einen Privatweg handelt.

Wenn hier aufgrund eines Nothilfegedankens, weil Rettungswege nicht frei zugänglich wären abgeschleppt wurde, so sehe ich keine Chance, dass die Abschleppkosten nicht bezahlt werden müssen.

Normal trägt hier der Auftraggeber die Kosten des Abschleppauftrages, die er sich über den Rechtsweg wiederholen müßte.

Es dauert aber Zeit bis sowas geklärt wird, so dass das Fahrzeug beim Abschleppdienst verweilt.

Hier sehe ich nur die Chance zur vorzeitigen Herausgabe mittels einer Einstweiligen Verfügung.

Nur was soll dies bringen. Vielmehr löst man dadurch nur einen zeitintensiven Rechtsstreit aus welcher auch mit Kosten verbunden ist -egal jetzt ob eine Rechtsschutzversicherung besteht oder nicht, wobei der Ausgang eigentlich ungewiss ist.

Für 208,- Euro würde ich mir sowas jedenfalls nicht antun, dafür wäre mir die Zeit und meine Nerven zu wertvoll.

Ich habe selbst einmal für mich ungerechtfertigte Anfahrtskosten für einen Abschlepper plus Knöllchen zähneknirschend bezahlt und habe mich nicht auf einen Rechtsstreit eingelassen.

Tipp für dich;

Lasse dich durch einen Anwalt beraten oder lasse die Vernunft entscheiden.

Nicht zahlen und einer Forderung widersprechen.

Zahlen muss hier immer noch der Auftraggeber. Von Dir müsste man den Betrag gerichtlich einklagen, allerdings sehe ich hier keinerlei gesetzliche Grundlage auf der das geschehen kann.

Den Abschleppdienst nicht bezahlen, sollen die sich das Geld doch vom Auftraggeber holen. Das haben sie warscheinlich schon gemacht. Der kann dich ja auf Zahlung verklagen wenn er das Geld haben will. Wenn das Parkverbot bzw. Privatstraße wirklich nicht zu erkennen war kannst du dem gelassen entgegen sehen.

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