An wen zahlt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge?
Zahlt der Arbeitgeber das so:
KV-Beitrag -> Krankenkassen
PV-Beitrag -> Pflegeversicherung der KK
RV-Beitrag -> Deutsche Rentenversicherung
AlV-Beitrag -> Bundesagentur für Arbeit
UV-Beitrag -> Berufsgenossenschaft
oder muss der alles an einem bezahlen, der das dann weiterzahlt?
Danke.
2 Antworten
Hi,
die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die Umlagen nach dem AAG sowie die Insolvenzgeldumlage gehen, wie Plaritma richtig geschrieben hat, an die Krankenkassen, bei denen der jeweilige Arbeitnehmer versichert ist. Diese sind die "Einzugsstellen" für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Das findest du in §28h SGB IV:
(1) Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist an die Krankenkassen (Einzugsstellen) zu zahlen. (...)
Die Krankenkassen leiten die Beiträge dann entsprechend weiter. Die Beiträge zur UV gehen an die für den Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft.
Oh super. Vielen Dank... euch beiden. :)
KV-Beitrag -> Krankenkassen
PV-Beitrag -> KK
RV-Beitrag -> KK
AlV-Beitrag -> KK
UV-Beitrag -> Berufsgenossenschaft
Ja. Ich habe noch nie was gezahlt an das Arbeitsamt, nur an die jeweiligen Krankenkassen der Arbeitnehmer. Dorthin auch deren Pflegeversicherung. Ebenso die Rentenversicherung.
Die Berufsgenossenschaft zahlt man direkt dort hin.
Okay, vielen Dank und einen schönen Abend noch. :)
Danke! Viel Erfolg beim Lernen!
Ach echt? Sorry wenn ich so dumm frage... :/