An wen zahlt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge?

2 Antworten

Von Experte DerSchopenhauer bestätigt

Hi,

die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die Umlagen nach dem AAG sowie die Insolvenzgeldumlage gehen, wie Plaritma richtig geschrieben hat, an die Krankenkassen, bei denen der jeweilige Arbeitnehmer versichert ist. Diese sind die "Einzugsstellen" für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Das findest du in §28h SGB IV:

(1) Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist an die Krankenkassen (Einzugsstellen) zu zahlen. (...)

Die Krankenkassen leiten die Beiträge dann entsprechend weiter. Die Beiträge zur UV gehen an die für den Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft.

WheyShake 
Beitragsersteller
 29.01.2021, 21:59

Oh super. Vielen Dank... euch beiden. :)

KV-Beitrag -> Krankenkassen

PV-Beitrag -> KK

RV-Beitrag -> KK

AlV-Beitrag -> KK

UV-Beitrag -> Berufsgenossenschaft

WheyShake 
Beitragsersteller
 29.01.2021, 19:38

Ach echt? Sorry wenn ich so dumm frage... :/

Plaritma  29.01.2021, 19:40
@WheyShake

Ja. Ich habe noch nie was gezahlt an das Arbeitsamt, nur an die jeweiligen Krankenkassen der Arbeitnehmer. Dorthin auch deren Pflegeversicherung. Ebenso die Rentenversicherung.

Die Berufsgenossenschaft zahlt man direkt dort hin.

WheyShake 
Beitragsersteller
 29.01.2021, 19:53
@Plaritma

Okay, vielen Dank und einen schönen Abend noch. :)

Plaritma  29.01.2021, 19:56
@WheyShake

Danke! Viel Erfolg beim Lernen!