Kann der Arbeitgeber etwas zurückverlangen, wenn er mich versehentlich als Minijobber statt als Werkstudent angemeldet hat?
Kurz zu mir: Student, fast 4 Monate beschäftigt, vertraglich festgesetzte maximale Stundenzahl von 20h, Werkstudent
Ich habe heute erfahren, dass mein Arbeitgeber mich die letzten Monate als Minijobber, statt als Werkstudent angemeldet hat. In den ersten 3 Gehältern habe ich daher keine Sozialabgaben gezahlt, sondern quasi Brutto=Netto verdient, wobei mir nicht klar war, dass keine Sozialabgaben abgezogen wurden. Meine Krankenkasse wurde von mir damals schon vor Beginn der Tätigkeit informiert, dass es sich um eine Stelle als Werkstudent mit einem Verdienst von über 450€ handelt. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber steht wohl bald an und ich würde gerne im Voraus wissen, ob von mir Geld zurückverlangt werden kann, eventuell in Form einer Nachzahlung der Sozialabgaben, etc., bzw. was meinen Rechte sind, damit ich vorbereitet bin.
Wäre über eine Auskunft sehr dankbar!
3 Antworten
Ich würde auf jeden Fall das Gespräch mit Deinem Arbeitgeber suchen. Eigentlich ist es schon sein Problem, wenn er beim Anmelden einen Fehler gemacht hat. ABER wenn Dir an einer guten Zusammenarbeit etwas liegt, würde ich schleunigst mit dem Thema zum Arbeitgeber gehen. Vielleicht hat er's ja noch gar nicht auf dem Radar und ist dankbar, dass Du ihn aufmerksam machst. Dann ist das Gespräch darüber, dass Rückzahlungen anstehen positiver. Vielleicht gibt er ja den Fehler auch unumwunden zu und übernimmt "großzügig" die Mehrkosten.
Auf den Standpunkt, dass Du gar nix dafür kannst, kannst Du Dich ja auch noch während des Gesprächs zurückziehen.
wenn dir zu viel geld ausgezahlt wurde, dann muss es zurück gezahlt werden.
umgekehrt würde man ja auch wollen, dass ein zuwenig ausgeglichen wird.
irrtum eines vertragspartners ändert nicht den vertrag, den beide geschlossen haben.
Ja natürlich kann man das korrigieren.
Ausserdem bekommt er mehr zurück, als er zahlen muss.