Antrag auf Befreiung der Rentenversicherungspflicht (?)

4 Antworten

als Student, ist es ja kontraproduktiv Beiträge in die Rentenkasse zu zahlen,

Im Alter wirst du ggf. auch auf deine Rente angewiesen sein. Die Rente berechnet sich ja nicht nur nach den Beträgen die man eingezahlt hat, sondern auch nach den Zeiten die man eingezahlt hat. Zudem dürfe dein Rentenbeitrag bei einem Minijob ja auch sehr minimal sein. Millionen Arbeitgeber sagen genau das Selbe wie du auch, dass die Rentenbeiträge für sie kontraproduktiv seien, weil sie ja jeden Cent brauchen könnten.

Im § 6 Abs. 1b SGB VI steht doch drin wann man sich befreien lassen kann. Welcher Berufsgruppe gehörst du denn an, die sich laut dieses § befreien lassen kann?

Die Uni vergibt doch nicht erstmalig solche Verträge als Stud. Hilfskraft. DIE wissen wie das geht! Aber du kannst es ja versuchen. Besorge dir die Formulare, in der Uni oder im Internet und fülle den Antrag aus und unterschreibe ihn und gebe ihn deinem Arbeitgeber. Oder noch einfacher. Gehe doch einfach zu deinem Arbeitgeber und bespreche es gleich mit deinem, ob dein Job zu den in § 6 Abs. 1b SGB VI gehört.

na du mußt den Antrag stellen. Wenn du es nicht machst werdenn automatisch Rentenversicherungsbeiträge abgebucht. Kontraproduktiv ist es übrigens nicht, da der Arbeitgeber so oder so Beiträge abführt nur werden diese dir nicht gutgeschrieben wenn du nicht selbst auch Beiträge zahlst. Der Arbeitgeber würde als 85% für dich zahlen.. so geht es dir halt verloren und das ganze wegen ein paar EUR, für die du gerade mal ne Schachtel Zigaretten bekommst

Keine Ahnung, wie Du darauf kommst das sei Kontraparoduktiv, das ist es nämlich nicht. Du musst nur ca 17 EURO/mtl zahlen und hast dafür eine Vollwertigen Beitrag, der auf Wartezeiten anrechenbar ist und in Entgeltpunkten das 3 Fache Wert ist als würdest Du nicht zuzahlen.

Den Antrag stellst Du beim Arbeitgeber. Der wird Dir dabei schon helfen.

hallo,

wenn du behauptest, es sei kontraproduktiv, dann weisst du ja auch welche vor-oder nachteile die beitragszahlung hat, oder? negativ, dir fehlt etwas geld positiv, du erfüllst das sgb VI mit erreichen der erfüllung der wartezeit von 60 monaten: anrechnung auf die rentenrechtlichen zeiten für altersrente, erwerbsminderungsrente, hinterbliebenenrenten berufliche und medizinische rehabilitation usw. also, viel glück mit deiner entscheidung.

dickie59