Falscher Kinderfreibetrag der letzten 5 Jahre berechnet - wie gehe ich gegenüber dem Finanzamt vor?
Hallo :-)
Ich nutze seit Jahren zur Erstellung meiner Einkommenssteuer die Steuer-CD vom ALDI. Dieses Mal für die Steuer 2013 ist erstmalig die Berechnung des Kinderfreibetrages auf einem Beiblatt aufgeschlüsselt, sodass ich sehen konnte, wie sich dieser Betrag zusammen setzt. Mein Mann hat eine Tochter aus einer früheren Beziehung, die im Ausland lebt und für die er immer 1/2 Kinderfreibetrag angerechent bekommen hat (abhängig von dem Land, in dem das Kind lebt). Kindergeld bekommt er nicht. Das Programm hat nun einen doppelt so hohen Kinderfreibetrag für dieses Kind errechnet, wie der Satz, den das Finanzamt seit 5 Jahren auf den Bescheiden eingetragen hat. Daher habe ich Einspruch eingelegt und das Beiblatt mitgeschickt. Siehe da - dem wurde stattgegeben und wir haben eine Nachzahlung von über 500€ erhalten. Meine Frage ist nun, wie ich die letzten 5 Steuerbescheide anfechten kann, damit auch dort der falsch eingesetzte Kinderfreibetrag korrigiert werden kann. Nach meiner Berechnugn stehen uns ja für diese Jahre die Nachzahlungen zu. Aber wie und vorallem auf welcher Rechtsgrundlage argumentiere ich das vor dem FInanzamt? Ich glaube ein "normaler" Einspruch reicht nicht aus. Oder kann mir jemand sagen, wo ich eine einmalige Auskunft darüber erhalte, denn ich bin in keinem Steuerverein. Natürlich bleibt auch der Steuerberater...aber diese Kosten würde ich erstmal sparen wollen. Vielen Dank für Antowrten :-)
Anke
5 Antworten
Da werdet Ihr wohl keine Chancen haben. Gegen die Steuerbescheide hätte innerhalb der Frist Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Da dies nicht geschehen ist, sind sie rechtskräftig geworden. Daran ändert die Tatsache nichts, dass der Kinderfreibetrag falsch berechnet wurde. Das hättet Ihr zeitnah überprüfen müssen.
...ich meinte die Festsetzungsverjährung nach § 129 AO :-)))
Eine Anfechtung früherer Bescheide wäre nur auf dem Klageweg möglich, da die Frist für Widersprüche / Einwände mittlerweile abgelaufen sein dürfte (4 Wochen nach Bescheiddatum). Ausnahme: Sofern die Bescheide noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) stehen, wäre eine Einwendung noch möglich. Davon würde ich aber nicht ausgehen.
Eine Anfechtung früherer Bescheide wäre nur auf dem Klageweg möglich
Klagen kann man nur gegen eine Einspruchsentscheidung. Dafür dürfte es aber zu spät sein.
Danke! Ich hatte noch gelesen, dass es aber auch Gründe wie Tippfehler, Verrechnug etc. gäbe - siehe $146 Abgabenordnung....ich schaue mal dort nach....Danke
...ich meinte z.B. die Festsetzungsverjährung nach § 129 AO
Jein. Ein Antrag gem. § 174 AO wäre denkbar, wenn es sich um fortgesetzte (identische) Fehler in mehreren Steuerjahren handelte. Ich weiß aber nicht, ob dazu nicht zunächst gegen die Festsetzung selbst Klage geführt werden muss zwecks Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Sofern noch keine Verjährung der Steuerfestsezung eingetreten ist kann man unter bestimmten Umständen die Veranlagung ändern lassen. Allerdings darf den Steuerpflichtigen keine Schuld an der fehlerhaften Berücksichtigung des Kindes treffen (s. Mitwirkungspflicht im Besteuerungsverfahren). Unwissenheit schützt vor Nachteilen nicht. Eine ALDI-CD ist nur eine Software, wie es viele auf dem Markt gibt. Die Software kann allerdings auch nichts gegen Eingabefehler tun. Das Finanzamt darf allgemeine Hinweise erteilen und gegen Gebühr auch eine verbindliche Auskunft.
Meine Frage ist nun, wie ich die letzten 5 Steuerbescheide anfechten kann, damit auch dort der falsch eingesetzte Kinderfreibetrag korrigiert werden kann.
Die Frage ist nicht wie, sondern wann. Wenn ein Steuerbescheid erstmal bestandskräftig ist, kann er nämlich gar nicht mehr angefochten werden. Wichtig wäre also in einen Ersten Schritt zu prüfen, ob die entsprechenden Bescheide schon bestandskräftig sind. Das ist dann der Fall, wenn der Bescheid nicht vorläufig ist und die Einspruchsfrist verstrichen ist.
Vorläufige Bescheide werden immer dann verschickt, wenn bestimmte allgemeine Rechtsfragen noch vor Gericht anhängig sind.
Die Vorläufigkeit des Bescheids bezieht sich aber nur auf die strittigen Rechtsfragen.
Obwohl ich weiß, dass ich das jetzt nicht machen sollte, aber ich mach es trotzdem.
Warum wollen alle immer die Kosten für den Steuerberater sparen. Der ist ja sooooo teuer.
Was war jetzt teuerer der Steuerberater oder 2.500 Euro in den Sand gesetzt. Bei solchen Fällen geht man einmal zum Berater und die nächsten Jahre macht man es allein, wenn man schon sparen will.
Sorry, nimm es bitte nicht persönlich, aber das muss ich jetzt mal raus lassen.
...manche Menschen müssen eben alles kommentieren statt sachlich einer Frage zu antworten :-)
Danke! Wenn ein jeder seinen Bescheid auf Richtigkeit in allen Einzelheiten prüfen müsste, würde das bedeuten, dass man auf jeden Fall einen Steuerberater bräuchte. Kann mir kaum vorstellen, dass wenn das Finanzamt solche Fehler macht, es nicht auch eine Korrektur machen muss. Andersherum kann sich das Amt auch noch Gelder wiederholen oder? Die Einspruchfrist von 4 Wochen ist logisch verstrichen...aber es gibt wohl noch andere Wege wie §146 AO oder anderes, was einen berechtigt, da vorzugehen...ich schaue mal, ob ich noch etwas finde. Wenn nicht, dann werde ich wohl einen Steuerberater kontaktieren. Vielen Dank!