Vorläufiger Steuerbescheid, wann den Endgültigen?
Vor 2 Monaten bekam ich einen "vorläufigen" Steuerbescheid. Nachdem ich bis jetzt immer noch keine weitere Post erhalten habe, habe ich heute beim Finanzamt angerufen. Die Dame sagte mir, dass nicht der komplette Steuerbescheid vorläufig ist, sondern nur ein paar Punkte. Auf die Frage, wann ich denn nun den "Richtigen" bekomme, sagte sie, dass das der Richtige sei und ich keine weitere Post mehr bekomme. Aber dort stand weder ein Guthaben, noch eine Rückzahlung drauf, also muss doch noch irgendwas kommen, oder? Ich fand die Dame sehr unkompetent und habe sie dann auch nicht weiter belästigt. ..
3 Antworten
Der Bescheid ist vorläufig nach § 165 AO. Die Punkte, hinsichtlich derer er vorläufig ist. ist in den Erläuterungen zum Bescheid aufgeführt. Er ist in einigen Punkten vorläufig, in denen z.B. Massengerichtsverfahren anhängig sind. Ein geänderter Bescheid wird dann ergehen, wenn eines dieser Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Ganz vereinfachte Darstellung. In der Praxis ist heutzutage jeder Einkommensteuerbescheid vorläufig nach § 165 AO. Und noch eins... die Dame ist kompetent. Du hast ihre Darstellung nur nicht verstanden. Ich bin beim Finanzamt.
In der Regel bekomnmst du keine Post. Und du hast mich ebenfalls nicht verstanden. Nimm dir den Steuerbescheid vor und lies das, was unter "Erläuterungen" steht. Da steht unter anderen drin: "Der Bescheid ist vorläufig hinsichtlich.." und dann z.B. "der Höhe des Grundfreibetrags". Weil hierzu Gerichtsverfahrenn laufen. Wenn solch ein Gerichtsverfahren (positiv für den Steuerzahler) erledigt ist, wird es einen neuen Beschedi geben, aber nur hinsichtlich dieses Punktes. Ansonsten ist der dir zugegangene Bescheid "endgültig". Darum bekommst du jetzt "nicht noch mal Post".
Das verwirrt mich alles sehr. Letztes Jahr beim Steuerbescheid stand direkt auf der ersten Seite "Der Betrag in Höhe von ... wird auf folgendes Konto ausgezahlt".
Sowas steht jetzt leider nirgendwo.
Das hat nichts mit der Vorläuifigkeit zu tun. Dein Steuerbescheid hat in diesem Jahr nach allem Anschein weder zu einer Erstattung noch zu einer Nachzahlung geführt.
Der letztjährige Steuerbescheid wird übrigens genauso vorläufig bzw. unter dem Vorbehalt der Nachprüfung sein wie der von diesem Jahr.
dort stand weder ein Guthaben, noch eine Rückzahlung drauf,
Tipp: Abrechnung noch einmal richtig ansehen. Wahrscheinlich hat Omikron6 Recht.
Die Vorläufigkeit bezieht sich nur auf wenige Punkte, deren Rechtslage noch bei Gericht geklärt werden muss. Je nach dem hat der Ausgang der Klage aber auch keine Auswirkung auf deinen Bescheid.
Dein Guthaben kannst du oben auf der ersten Seite in dem Kasten erkennen. Darunter steht nochmal, dass eine Auszahlung erfolgt.
Genau das steht leider nirgendwo
Doch. Im Bescheid unter "Erläuterungen zur Steuerfestsetzung" Auch wenn da viel steht... bitte lesen. Da steht das wegen der Vorläufugkeit genau drin!!!
Danke für die Geduld! Ich werde direkt nochmal gucken, wenn ich zuhause bin
Man muss auch nicht zwingend was zurückbekommen.
Wenn im Jahr die Steuer in der richtigen Höhe einbehalten wurde, gibt es eben nichts zurück.
Also bekomme ich doch nochmal Post, oder? Wie gesagt, ich habe ja noch überhaupt keine Info über ein mögliches Guthaben bzw Rückzahlung