Vorläufiger Steuerbescheid, wann den Endgültigen?

3 Antworten

Der Bescheid ist vorläufig nach § 165 AO. Die Punkte, hinsichtlich derer er vorläufig ist. ist in den Erläuterungen zum Bescheid aufgeführt. Er ist in einigen Punkten vorläufig, in denen z.B. Massengerichtsverfahren anhängig sind.  Ein  geänderter Bescheid wird dann ergehen, wenn eines dieser Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Ganz vereinfachte Darstellung. In  der Praxis ist heutzutage jeder Einkommensteuerbescheid vorläufig nach § 165 AO. Und noch eins... die Dame ist kompetent. Du hast ihre Darstellung nur nicht verstanden. Ich bin beim Finanzamt.

1989loona1989 
Beitragsersteller
 30.08.2016, 12:17

Also bekomme ich doch nochmal Post, oder? Wie gesagt, ich habe ja noch überhaupt keine Info über ein mögliches Guthaben bzw Rückzahlung

Omikron6  30.08.2016, 12:23
@1989loona1989

In der Regel bekomnmst du keine Post. Und du hast mich ebenfalls nicht verstanden. Nimm dir den Steuerbescheid vor und lies das, was unter "Erläuterungen"  steht. Da steht unter anderen drin: "Der Bescheid ist vorläufig hinsichtlich.." und dann z.B. "der Höhe des Grundfreibetrags". Weil hierzu Gerichtsverfahrenn laufen. Wenn solch ein Gerichtsverfahren (positiv für den Steuerzahler) erledigt ist, wird es einen neuen Beschedi geben, aber nur hinsichtlich dieses Punktes. Ansonsten ist der dir zugegangene Bescheid "endgültig". Darum bekommst du jetzt "nicht noch mal Post".

1989loona1989 
Beitragsersteller
 30.08.2016, 12:31
@Omikron6

Das verwirrt mich alles sehr. Letztes Jahr beim Steuerbescheid stand direkt auf der ersten Seite "Der Betrag in Höhe von ... wird auf folgendes Konto ausgezahlt".

Sowas steht jetzt leider nirgendwo.

Omikron6  30.08.2016, 12:35
@1989loona1989

Das hat nichts mit der Vorläuifigkeit zu tun. Dein Steuerbescheid hat in diesem Jahr nach allem Anschein  weder zu einer Erstattung noch zu einer Nachzahlung geführt.

PatrickLassan  30.08.2016, 12:55
@Omikron6

Der letztjährige Steuerbescheid wird übrigens genauso vorläufig bzw. unter dem Vorbehalt der Nachprüfung sein wie der von diesem Jahr.

dort stand weder ein Guthaben, noch eine Rückzahlung drauf,

Tipp: Abrechnung noch einmal richtig ansehen. Wahrscheinlich hat Omikron6 Recht.

Die Vorläufigkeit bezieht sich nur auf wenige Punkte, deren Rechtslage noch bei Gericht geklärt werden muss. Je nach dem hat der Ausgang der Klage aber auch keine Auswirkung auf deinen Bescheid.

Dein Guthaben kannst du oben auf der ersten Seite in dem Kasten erkennen. Darunter steht nochmal, dass eine Auszahlung erfolgt.

1989loona1989 
Beitragsersteller
 30.08.2016, 12:24

Genau das steht leider nirgendwo

Omikron6  30.08.2016, 12:25
@1989loona1989

Doch. Im Bescheid unter "Erläuterungen zur Steuerfestsetzung" Auch wenn da viel steht... bitte lesen. Da steht das wegen der Vorläufugkeit genau drin!!!

1989loona1989 
Beitragsersteller
 30.08.2016, 12:34
@Omikron6

Danke für die Geduld! Ich werde direkt nochmal gucken, wenn ich zuhause bin

Man muss auch nicht zwingend was zurückbekommen.

Wenn im Jahr die Steuer in der richtigen Höhe einbehalten wurde, gibt es eben nichts zurück.