Falsche Verdächtigung durch Ordnungsamt - Anzeige?

5 Antworten

Diese Frage wird abschließend vor Gericht geklärt! Dort können Sie dann Zeugen benennen, die ihrer Version, dass Sie nicht gefahren sind und folglich auch nicht die abgebildete Person sein können, bestätigen. Ein weiteres Beschuldigen Ihres Bruders würde ich mir verkneifen, solange die Tat für ihn noch nicht verjährt ist! Anschließend, nach Eintritt der Verjährung (6 mte!), könnte er sich sogar als Zeuge melden und die Schuld völlig ahndungsfrei auf sich nehmen.

Modrian  12.02.2014, 14:35

Wenn man bedenkt, dass die Verjährungsfrist mehrfach unterbrochen werden kann und von neuem Beginnt, kann der Bruder sich doch in diesem Verfahren nicht ahndungsfrei bekennen.

Ich würde da keinen große Sache machen, deine Mutter war es nicht, du warst es nicht, aber dein Bruder hat die Ordnungswidrigkeit begangen, er soll das bezahlen und fertig. Sie sitzen am längeren Hebel.........

Eistiara  11.02.2014, 13:47

wenn alle so denken würden, hätten wir ein ziemlich korruptes rechtssystem. außerdem steht das in ihrer akte in flensburg, nicht in seiner. auch wenn es keine punkte gibt ist sie die gelackmeierte.

sonnymurmel  11.02.2014, 13:55
@Eistiara

...das kann und wird sie ja richtig stellen ---so war das auch gemeint ;-) Wenn sie zum Ordnungsamt geht und das ganze aufklärt, wird das auch geändert und ihr Bruder bekommt den Bußgeldbescheid, was ja auch stimmt...er bezahlt und er hat den Eintrag und evtl. auch die Punkte...

Das wird ihr im übrigen auch ein Anwalt raten wenn es so eindeutig ist wie sie das schildert, dass sie auf dem Bild nicht zu erkennen ist, sondern ihr Bruder....

bananafloww89 
Beitragsersteller
 11.02.2014, 14:22
@sonnymurmel

Fakt ist ja, ich war ja erst gestern beim Ordnungsamt mit meinem Bruder, schön wärs, wenn man das einfach so richtigstellen könnte und gut ist. Wie gesagt, 5 Mitarbeiter vom Ordnungsamt wollen alle mich auf dem Foto sehen und nicht meinen Bruder. Wenn es denn jetzt so sein sollte, dass ich zur Rechenschaft gezogen werde, hab ich ein weiteres dickes Problem am Hals, da ich erst seit Mitte Januar meinen Führerschein habe und zum Tatzeitpunkt noch in der Fahrausbildung war...

sonnymurmel  11.02.2014, 14:34
@bananafloww89

...ok wenn es jetzt doch so ist, dass alle (ausser dir) dich auf dem Foto erkannt haben wollen, dann solltest du dir wirklich einen Anwalt nehmen. Letztendlich wird dann vor Gericht geklärt wer wirklich auf dem Foto zu sehen ist, aber lt. deinen eigenen Aussagen musst du ja keine Angst haben und hast nichts zu befürchten..... ..

Vergiss die Sache mit der falschen Verdächtigung, es war ohnehin ein Fehler beim Ordnungsamt zu erscheinen. Ein ganz einfacher schriftlicher Wiederspruch zu dem Bußgeldbescheid hätte vollkommen ausgereicht. Dann wäre abzuwarten gewesen was der Richter denn nun meint um welche Person auf dem Foto es sich handelt. wenn der Unterschied wirklich so deutlich ist dürfte der Ausgang des Verfahrens ja klar sein.

Letztlich käme Dein Bruder ebenfalls ungeschoren davon, das die Sache bis zum Prozess sehr wahrscheinlich verjährt ist.

Modrian  12.02.2014, 14:37

Die Sache Verjährt nicht so schnell, da durch mehrere Ereignisse im Verfahren die Verjährung neu beginnt. (§ 33 OWiG)

Artus01  13.02.2014, 08:49
@Modrian

Das ist, leider, ein Irrtum, der 33 greift hier nicht. Er bezieht sich ausschliesslich auf den Betroffenen das waren bisher die Mutter und später der Fragesteller. Gegen den Bruder wurde, zumindest bis er sich beim Ordnungsamt gemeldet hat, nicht ermittelt. Wenn das auch bis dato nicht der Fall ist, so stehen die Chancen gut das bis zur Hautverhandlung Verjährung eingetreten ist.

Artus01  13.02.2014, 09:59
@Artus01

Was ich allerdings auch übersehen habe ist das die Verjährungsfrist nicht 6 Monate sondern nur 3 Monate beträgt, gem. § 26 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Ist also fast schon soweit.

Modrian  13.02.2014, 19:03
@Artus01

Ist ja langweilig. Verjährung ist eh doof ^^

karo13  11.02.2014, 14:25

Wäre der letzte Satz nicht... DH ;) Der erste Teil stimmt so.

Artus01  11.02.2014, 15:09
@karo13

Auch wenn es mit dem gefühlten Volksempfinden nicht gerade konform ist, so ist eben leider die Rechtslage. Zudem hat hier, vorausgesetzt die Angaben des Fragestellers treffen zu, eindeutig das Ordnungsamt geschlampt.

natürlich, bei ordnungsamt.

geh einfach zu einem anwalt, wenn du eine rechtschutzversicherung hast deckt die das ab.

vg

Klar kannst du sie anzeigen, Nimm dir einen Anwalt