Der Polizei ein "falsches" Handy geben, was passiert dann?

10 Antworten

Wenn sie deine Personalien haben kannst du mit einer Rücksprache rechnen.

Daher das ich sowas noch nicht gemacht habe und auch diese bescheuerte nicht hätte: Sehr wahrscheinlich würde/wird die Polizei am selben Tag bei dir auf der Matte stehen. — Noch dazu (evtl. eine saftige Geld-) Strafe wegen, nicht sicher ob man es so nennt, Betrug.

Aus reinem Prinzip würde ich aber lieber auf das Handy verzichten als das ich unnötigen Stress verursache.

Florendil  03.03.2020, 17:49

Warum sollten sie die Personalien nicht haben? Ein Handy wird nur mit Durchsuchungsbeschluss eingezogen.

was passiert dann?

Dann haben sie das falsche Handy.

Name1420337 
Beitragsersteller
 03.03.2020, 17:37

kommen sie dann nochmal ?

wiki01  03.03.2020, 18:51
@Name1420337

Wenn sie merken, dass sie gelinkt werden, ganz sicher. Also schnell das richtige Teil verschwinden lassen.

Name1420337 
Beitragsersteller
 03.03.2020, 18:54
@wiki01

was passiert dann aber wenn sie das richtige nicht finden ? I mean auf dem HAndy sind sowieso alles Chats weg, BTM Bilder habe ich nicht mehr und SMS/Anrufe wurden eh nie gemacht

SpitfireMK  03.03.2020, 19:57
@Name1420337

Langsam glaube ich man sollte das was du hier schreibst der Polizei persönlich überbringen ...

Name1420337 
Beitragsersteller
 03.03.2020, 20:57
@SpitfireMK

warum das?

Ich bin maximal Konsument, soweit ich weiß ist das legal

SpitfireMK  03.03.2020, 20:58
@Name1420337

Na wer weiß was du in der Freizeit so treibst?;)

Name1420337 
Beitragsersteller
 03.03.2020, 20:59
@SpitfireMK

was denkst du denn was ich in meiner Freizeit mache?

SpitfireMK  03.03.2020, 20:59
@Name1420337

Das werde ich hier jetzt nicht weiter diskutieren... entweder per PN oder gar nicht :-)

Name1420337 
Beitragsersteller
 03.03.2020, 21:01
@SpitfireMK

dann schreib es mir über PN, würde mich mal interessieren

Sie werden es merken.

Merken werden sie es ganz sicher. Sie brauchen nur die Einzelnachweise der Telefonate von deinem Freund und dir zu vergleichen (und das ist das Erste, was die Polizei vom Provider abfordert). Jedes Handy ist registriert, ist für die Polizei also ein Leichtes festzustellen, dass du mindestens ein weiteres Handy hast.

Schlimmstenfalls wäre damit möglicherweise der Straftatbestand einer Strafvereitelung erfüllt.

SpitfireMK  03.03.2020, 19:29

Und wenn man ein Handy illegal hat? Sprich es nicht registriert ist? Oder es dementsprechend hackt?

gri1su  03.03.2020, 19:54
@SpitfireMK

Du ahnst gar nicht, welche Möglichkeiten den Spezialisten zur Verfügung stehen, um Daten wieder herzustellen bzw. zurück zu verfolgen.

SpitfireMK  03.03.2020, 19:55
@gri1su

hmm lass mal überlegen 🤔 Doch so gut wie ... Ich kenne mich im Thema Technik ist aus .. Könnte ich dann auch gegen Spezialisten „antreten“?

Name1420337 
Beitragsersteller
 03.03.2020, 18:06

Angenommen ich gebe das richtige Handy, aber darauf ist der Chat mit ihm nichtmehr, sie haben also nichts zum abgleichen, was passiert dann? Ich hab die ganzen Chats schon verloren als ich das neue Handy gekauft habe

SpitfireMK  03.03.2020, 19:28
@Name1420337

Die können die wiederholen sei dir da sicher ;)

Name1420337 
Beitragsersteller
 03.03.2020, 19:32
@SpitfireMK

Wie denn? Über`s Backup ? Das letzte Backup war sauber

SpitfireMK  03.03.2020, 19:33
@Name1420337

Könnte ich dir sagen da ich mich in dem Bereich etwas auskenne ;) tu ich aber nicht damit du nichts Dummes machst:)

Name1420337 
Beitragsersteller
 03.03.2020, 19:35

Wenn sie es merken, gibt's ne Anzeige.

Florendil  03.03.2020, 17:49

Eine Anzeige wofür?

Mxlxe  03.03.2020, 18:06
@Florendil

Behinderung der Justiz.

Name1420337 
Beitragsersteller
 03.03.2020, 18:40
@Mxlxe

Jenachdem wie man es auslegt wäre es aber auch Behinderung der Justiz wenn man das Handy Passwort nicht sagt oder das Passwort für ne Verschlüsselung nicht raus gibt

Florendil  03.03.2020, 18:46
@Mxlxe

Man ist nicht gezwungen, sich selbst zu belasten.

Mxlxe  03.03.2020, 19:05
@Florendil

Er hätte aber somit die Ermittlungen Behindert, was Behinderung der Justiz ist.

Florendil  03.03.2020, 19:07
@Mxlxe

Das ist aber im eigenen Fall nicht strafbar🤦‍♂️

Mxlxe  03.03.2020, 22:34
@Florendil

Wenn man sich nicht auskennt bitte informieren, Danke.

Florendil  04.03.2020, 01:17
@Mxlxe

Hier mal ein kleiner Auszug aus Wikipedia, für die weniger informierten:

Notwendig ist eine rechtswidrige Vortat, die auch fahrlässig begangen worden sein kann. Täter der Strafvereitelung kann niemals der Täter der Vortat (so auch § 258 Abs. 5 StGB) sein, da dies den prozessualen Schutz des nemo tenetur se ipsum accusare ( lateinisch niemand ist gehalten sich selbst anzuklagen, sog. Selbstbegünstigungsprinzip) zuwiderlaufen würde.