Mein Sohn wurde mit dem Auto geblitzt, Aussage verweigern nicht sinnvoll trotz Fahrverbot und hoher Geldstrafe?

13 Antworten

Hallo,

wenn ein Fahrverbot im Raum steht und der Halter den Fahrer nicht benennen will/kann, wird normalerweise von der Bußgeldstelle überprüft, ob es nähere Verwandte des Halters geben, die in Frage kommen. Dabei sollte dein Sohn relativ schnell rauskommen.

Die Kollegen der Wohnort-Dienststelle bekommen anschließend ein Rechtshilfeersuchen, deinen Sohn aufzusuchen und mit dem Foto des "Blitzers" zu vergleichen. Diese Methode funktioniert sehr gut und wir machen dies häufiger.

Unabhängig davon hast du als Vater natürlich ggü. deinen Sohn ein Zeugnisverweigerungsrecht. Fakt ist aber, wenn dieses zu oft "nach Verkehrsordnungswidrigkeiten beansprucht wird, kann dem Halter ein sogenanntes Fahrtenbuch auferlegt werden.

Persönlich denke ich, dass die Chancen, dass dein Sohn nicht ermittelt wird - gerade im Fahrverbotsbereich - eher gering sind.

Unabhängig davon folgende Überlegung:

Dein Sohn ist erwachsen, sonst würde er kein Auto fahren.

https://www.adac.de/_mmm/pdf/statistik_8_4_Fehlverhalten_Fahrzeugfuehrer_42786.pdf

Überhöhte Geschwindigkeit ist immer noch Unfallursache Nummer 1. Wir haben in Deutschland nach wie vor über 3000 Verkehrstote pro Jahr, weitere Verletzte und Sachschaden.

Wieso übernimmt also dein Sohn nicht die Verantwortung für sein Fehlverhalten und lernt im Idealfall noch für die Zukunft etwas daraus?

Tja - meinst Du nicht, dass er für 41 km/h drüber nicht wirklich eins übergebraten bekommen sollte?

Wenn Du wirklich den Zeugenanhörungsbogen bekommen hast (also nicht mit "Ihnen wird vorgeworfen..."), musst Du Dich äußern.

Du darfst bei Deinem eigenen Sohn zwar vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen - engst damit aber natürlich den Kreis der Verdächtigen so weit ein, dass sie allein das schon mit der Nase auf Deinen Sohn stößt.

Wenn der Bogen ohne Foto kam und die Tat bei Eintreffen über 2 Wochen zurücklag, muss man sich allerdings nicht mehr genau erinnern können, wer da fuhr... Liegt dagegen ein Foto bei, geht es ja nicht mehr ums Erinnern, sondern ums Wiedererkennen...

Da die Behörden Zugriff auf die Führerscheindateien mitsamt Bildern haben, und sie auch die Verwandschaftsverhältnisse einsehen können, werden die das schon rauskriegen. 

Und meinst Du nicht, zu der Erziehung gehört auch, das man die Konsequenzen seines Handelns tragen muss. Davon wird er lernen, daß Verkehrsschilder nicht da stehen, um die Umwelt bunter zu machen. 41 kmh nach Abzug der Toleranz ist ja kein Pappenstiel.

vitus64  14.09.2016, 21:32

Ist klar, die sind ja meistens sehr schwer zu erkennen.

ralfneumann1977 
Beitragsersteller
 14.09.2016, 21:19

Nein, da es sich um reine Abzocke handelt. Das Verkehrsschild ist kaum Sichtbar und völlig zugewachsen gewesen!!

holgerholger  16.09.2016, 00:03
@ralfneumann1977

Dann solltet Ihr mit dieser Begründung Einspruch einlegen.

Warum möchtest Du Deinen Sohn hier schützen? Er ist mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren, also soll er auch dafür einstehen.

Hallo Ralf,

vielen Dank für deine Frage. Du musst Folgendes beachten:

1. Die Chancen stehen gut, dass deinem Sohn nichts passieren wird.

2. Es droht dir aber die Auflage eines Fahrtenbuchs. Das solltest Du berücksichtigen.

3. Wenn Dein Sohn polizeilich nicht bei dir gemeldet ist, dann hat er gute Chancen, nicht angeschrieben zu werden. Du musst und solltest nichts aussagen. Weder schriftlich noch mündlich. Die Verjährung, beträgt 3 Jahre, ab der Tatzeit. Beispiel:

Tat war am  03.03.2016.

Dann ist am 04.06.2016 die Verjährung eingetreten, so dass dein Sohn nicht mehr belangt werden kann. Es gibt viele Tricks die man machen kann, um die Zeit "voll" zu kriegen. Manchmal ist auch weniger mehr.

VIEL Erfolg!

Umut Schleyer

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

Crack  15.09.2016, 22:41


Umut Schleyer,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin



Hmmm
Was soll man denn davon halten lieber "Fachanwalt für Verkehrsrecht"?
Ich bin Laie und bilde mir ein in Ihrem kurzen Text gleich mehrere Fehler gefunden zu haben.

Die Verjährung, beträgt keine 3 Jahre sondern nur 3 Monate - aber niemals weniger!
Außerdem gibt es eine Reihe von unterbrechenden Maßnahmen weshalb man diese 3 Monate nicht als Fixtermin ansehen kann wie man es Ihrem Text entnehmen kann.
Wenn der Tattag der 03.03. war dann tritt bereits mit Ablauf des 02.06. Verjährung ein - nicht erst am 04.06.!
Und das der Sohn hier kaum zu ermitteln ist halte ich für Schönfärberei und fachlichen Unsinn. Wenn man den Vater als Fahrer ausschließt, wer kommt als Nächster in Betracht den man überprüfen wird? Ein enges Familienmitglied, also der Sohn.

Sorry wenn ich das so ausdrücken muss,
bevor ich Ihnen eine Mandat erteilen würde verteidige ich mich lieber selbst - da kommt sicher mehr zählbares heraus.

Dommie1306  15.09.2016, 12:58

Deine Meinung in Ehren (und dass wir berufsbedingt unterschiedlicher Meinung sind ist ganz natürlich;))

So sehr ich Anwälte schätze, da sich auf diesen Berufsstand eine der wichtigsten Säulen unserer Demokratie stützt:

 Es gibt viele Tricks die man machen kann, um die Zeit "voll" zu kriegen. 

Das sind die Sachen, die mich wirklich ärgern: Es liegt klar ein Verstoß vor, und dann bürokratische Lücken so ausnutzen, dass der Gefährdungsverursacher nicht belangt wird ist... nun ja, (für mich) einfach falsch.

Wobei man dazu sagen muss, dass mein erster Unfalltoter ein 3 Jahre altes Kind war, der Autofahrer konnte nicht mehr rechtzeitig runterbremsen, nachdem er in der 30iger Zone etwas mehr als 50 km/h gefahren ist => Daher bin ich "leicht" subjektiv

Ist aber nicht persönlich gemeint, du machst auch nur dein Job und ich respektiere deine Erfahrung und dein Rechtsverständnis (auch wenn ich bei dir noch nicht kommentiert habe, les ich oft genug mit;)), daher alles gute weiterhin und man ließt sich sicherlich...

RobertLiebling  15.09.2016, 08:35

Die Verjährung, beträgt 3 Jahre, ab der Tatzeit.

Minimale Korrektur: 3 Monate. Die Berechnung im Beispiel darunter ist richtig. ;-)