Wie sollte man am besten einen Äußerungsbogen bei Ladendiebstahl ausfüllen?
Ich habe letztens einen Ladendiebstahl begangen im Wert von 2,50 Euro und ich bereue es wirklich zutiefst. Ich hatte einfach nicht mehr genug Geld dabei und hab gedacht es würde niemanden schaden wenn ich diese Sache einstecke. Es war echt dumm von mir und ich werde sowas nie wieder tun, das steht schon mal fest.
Der Detektiv hatte mich erwischt und gesagt ich müsse eine Strafe von 75 Euro zahlen und dass ich von der Polizei noch einen Brief kriegen würde. Da ich kein Geld gehabt habe konnte ichs auch nicht zahlen und der meinte dann das würde man dann mit der Polizei regeln. Jetzt habe ich auch einen Brief erhalten mit einem Äußerungsbogen mit mehreren Sachen zum ankreuzen. Ich persönlich würd die Straftat jz einfach zu geben und deutlich machen dass es mir sehr leid tut.
Dann gibts aber noch eine zusätzliche Option in der es heißt "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden". Ich bin erst 19 Jahre alt und habe nur einen Minijob mit dem ich 450 Euro monatlich verdiene. Deswegen würde ich gerne wissen wie hoch so eine Geldauflage wäre. Und was ist eigentlich jetzt mit diesen 75 Euro, die ich noch zu zahlen hab? Sind die in dieser Geldauflage enthalten oder sind das zwei verschiedene Sachen? Ich bin gerade so verzweifelt und überfordert mit dieser Sache. Vielleicht kann mir einer von euch helfen..
5 Antworten
Ich hatte einfach nicht mehr genug Geld dabei und hab gedacht es würde niemanden schaden wenn ich diese Sache einstecke
Das Problem dabei bist nicht du speziell, sondern, dass es viele gibt, die so denken. Zusammengerechnet entsteht dem Laden dadurch schon ein ordentlicher Schaden, zu dem du beiträgst, wenn auch in deinem Fall scheinbar nur minimal. Wenn ein Jahr lang täglich 5 Leute Sachen im Wert von 2,50€ mitgehen lassen, ist das am Ende bei Öffnungszeiten von Mo-Sa ohne Feiertage ein Schaden von knapp 4000 Euro. Und es wird mehr geklaut.
Und was ist eigentlich jetzt mit diesen 75 Euro, die ich noch zu zahlen hab?
Das ist die Vertragsstrafe des Ladens. Mit dem Betreten des Ladens hast du rechtlich gesehen stillschweigend einen Vertrag mit dem Laden geschlossen und deren "AGB" akzeptiert, und die sehen bei Diebstahl eine Strafe von hier 75 Euro vor. Davon abgesehen in der Regel auch ein Hausverbot von einem Jahr.
Wie hoch diese Geldauflage ist, kann ich dir nicht sagen, vielleicht ist es nur die Vertragsstrafe, vielleicht noch eine Strafe von der Polizei/Staatsanwaltschaft dazu, kann dir aber nur dazu raten, sie zu akzeptieren. Die Alternative wäre ein Gerichtsverfahren und noch mehr Kosten, die dir möglicherweise in Rechnung gestellt werden, plus Anwaltskosten für dich selbst.
Ich bin erst 19 Jahre alt und habe nur einen Minijob mit dem ich 450 Euro monatlich verdiene
Man kann immer mit den Leuten reden und zb eine Ratenzahlung vereinbaren, die dir nicht den Kopf abreißt. Zahlen musst du aber auf jeden Fall in irgendeiner Form, da kommst du nicht drum rum.
Es soll in erster Linie abschrecken
In dem Einzelfall ist fraglich, ob der Dieb sich davon hätte abschrecken lassen. Vielleicht war der jugendlich und so uneinsichtig, das eine Abschreckung gar nicht möglich ist. Bei 2,50 Euro Warenwert ist das eh eine Bagatelle.
Außerdem ist gar nicht sichtbar, wieso es 100 Euro kostet und nicht 50,- Euro, wie sonst bei Ladendiebstahl.
Wie hoch diese Strafe ist, legt jeder Laden selbst fest, bei einigen sind es 50 Euro, bei anderen 100 und bei wieder anderen ein ganz anderer Betrag. Und der dient wie gesagt der Abschreckung, ob man sich davon abschrecken lässt oder nicht, ist eine andere Geschichte. Mit dem Betreten des Ladens akzeptiert man das jedenfalls rechtlich gesehen.
die 75 kommen noch, das ist der schadensersatz des kaufhauses
die geldbuße werden paar hundert euro sein
300-500 schätze ich
aber sie können dir auch sozialstunden dafür geben
Dann gibts aber noch eine zusätzliche Option in der es heißt "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden".
.
Das würde ich vorschlagen. Dann wäre die Angelegenheit - rechtlich - erledigt. Andernfalls würde es - vermutlich mit Anwaltskosten - teurer kommen.
Die 75 Euronen sind eigentlich keine Strafe, sondern eine "Bearbeitungsgebühr".
Die haben mit einer eventuellen Geldstrafe nix zu tun. Diese richtet sich nach deinem Einkommen, dürfte nicht all zuviel werden, aber halt genug, dass du es spürst.
Das mit den 75 Euro Bearbeitungsgebühr ist zu hoch, die steht in keinem Verhältnis zu dem Wert der Waren, die du geklaut hast.
Habe da was Interessantes zu gefunden,
https://blog.burhoff.de/2016/05/100-e-bearbeitungsgebuehr-fuer-einen-ladendiebstahlt-zu-hoch/
Und das entsprechende Urteil daraus.
https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/3500.htm
Das mit der Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage solltest du akzeptieren, es hilft hier auch ungemein, dass du "tätige Reue" zeigst, dass es dir also leid tut.
Die 75 Euro Bearbeitungsgebühr würde ich definitiv nicht zahlen.
Kommt eine Rechnung vom Kaufhaus, solltest du widersprechen. Schriftlich, per Einwurf-Einschreiben.
"Hiermit widerspreche ich der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75,- Euro als unangemessen. Sie steht in keinem Verhältnis zum Wert der entwendeten Ware, und ist damit unrechtmäßig. Ich verweise hierzu auf das Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Spandau vom 28.12.2015, Aktenzeichen 6 C 444/125.
Sollten Sie auf die Zahlung bestehen, behalte ich mir rechtliche Schritte vor."
Der letzte Satz heißt eigentlich nur, dass du eventuell vor Gericht ziehen wirst. Das ist keine Drohung oder ein Versprechen oder sowas.
Sollte sich das Geschäft da nicht drauf einlassen, such dir einen Anwalt!
Bei deinem Einkommen steht dir eine Beratungshilfe zu. Den kannst du bei deinem Amtsgericht beantragen. Die Beratungshilfe ist aber nur ein Kredit, den musst du irgendwann zurückzahlen.
Beratungshilfe ist kein Kredit.
Sorry, habe ich verwechselt, du hast recht.
Gm § 242 StGB droht Dir Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe!
https://dejure.org/gesetze/StGB/242.html
Es ist egal, ob Du den Anhörungsbogen zurückschickst.
"Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden".
Das bedeutet, dass Du einen Strafbefehl mit Geldstrafe zahlst.
Es ist aber fraglich, ob wegen 2,50 € ein öffentliches Interesse besteht Dich zu verurteilen.
Bist Du Ersttäter?
Bei 450,- € Monatseinkommen liegst Du unter der Pfändungsgrenze. Es ist schwer vorstellbar, dass man wegen 75 € ein sinnloses Verfahren irgendwann mal Pfändung anstrebt.
Setze Dich mit dem Laden in Verbindung und erkläre, dass Du nur 450 € monatlich hast und unter der Pfändungsgrenze liegst. Biete an 35,- € zu zahlen in zwei Raten, 20,-€ ud 15 €.
Warum sollte 75 ,- Euro angemessen sein? Die Ware ist nicht beschädigt und kann verkauft werden.
Wegen den Schreibarbeiten - Anzeige erstatten - scheint es sehr überhöht.