Wie sollte man am besten einen Äußerungsbogen bei Ladendiebstahl ausfüllen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich hatte einfach nicht mehr genug Geld dabei und hab gedacht es würde niemanden schaden wenn ich diese Sache einstecke

Das Problem dabei bist nicht du speziell, sondern, dass es viele gibt, die so denken. Zusammengerechnet entsteht dem Laden dadurch schon ein ordentlicher Schaden, zu dem du beiträgst, wenn auch in deinem Fall scheinbar nur minimal. Wenn ein Jahr lang täglich 5 Leute Sachen im Wert von 2,50€ mitgehen lassen, ist das am Ende bei Öffnungszeiten von Mo-Sa ohne Feiertage ein Schaden von knapp 4000 Euro. Und es wird mehr geklaut.

Und was ist eigentlich jetzt mit diesen 75 Euro, die ich noch zu zahlen hab?

Das ist die Vertragsstrafe des Ladens. Mit dem Betreten des Ladens hast du rechtlich gesehen stillschweigend einen Vertrag mit dem Laden geschlossen und deren "AGB" akzeptiert, und die sehen bei Diebstahl eine Strafe von hier 75 Euro vor. Davon abgesehen in der Regel auch ein Hausverbot von einem Jahr.

Wie hoch diese Geldauflage ist, kann ich dir nicht sagen, vielleicht ist es nur die Vertragsstrafe, vielleicht noch eine Strafe von der Polizei/Staatsanwaltschaft dazu, kann dir aber nur dazu raten, sie zu akzeptieren. Die Alternative wäre ein Gerichtsverfahren und noch mehr Kosten, die dir möglicherweise in Rechnung gestellt werden, plus Anwaltskosten für dich selbst.

Ich bin erst 19 Jahre alt und habe nur einen Minijob mit dem ich 450 Euro monatlich verdiene

Man kann immer mit den Leuten reden und zb eine Ratenzahlung vereinbaren, die dir nicht den Kopf abreißt. Zahlen musst du aber auf jeden Fall in irgendeiner Form, da kommst du nicht drum rum.

BVBDortmund  07.03.2021, 23:43

Warum sollte 75 ,- Euro angemessen sein? Die Ware ist nicht beschädigt und kann verkauft werden.

Wegen den Schreibarbeiten - Anzeige erstatten - scheint es sehr überhöht.

nordlyset  08.03.2021, 00:14
@BVBDortmund

Es soll in erster Linie abschrecken

BVBDortmund  08.03.2021, 10:53
@nordlyset

In dem Einzelfall ist fraglich, ob der Dieb sich davon hätte abschrecken lassen. Vielleicht war der jugendlich und so uneinsichtig, das eine Abschreckung gar nicht möglich ist. Bei 2,50 Euro Warenwert ist das eh eine Bagatelle.

Außerdem ist gar nicht sichtbar, wieso es 100 Euro kostet und nicht 50,- Euro, wie sonst bei Ladendiebstahl.

nordlyset  08.03.2021, 19:57
@BVBDortmund

Wie hoch diese Strafe ist, legt jeder Laden selbst fest, bei einigen sind es 50 Euro, bei anderen 100 und bei wieder anderen ein ganz anderer Betrag. Und der dient wie gesagt der Abschreckung, ob man sich davon abschrecken lässt oder nicht, ist eine andere Geschichte. Mit dem Betreten des Ladens akzeptiert man das jedenfalls rechtlich gesehen.

die 75 kommen noch, das ist der schadensersatz des kaufhauses

die geldbuße werden paar hundert euro sein

300-500 schätze ich

aber sie können dir auch sozialstunden dafür geben

Dann gibts aber noch eine zusätzliche Option in der es heißt "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden". 

.

Das würde ich vorschlagen. Dann wäre die Angelegenheit - rechtlich - erledigt. Andernfalls würde es - vermutlich mit Anwaltskosten - teurer kommen.

BVBDortmund  07.03.2021, 23:41
Ein Täter muß keinen Anwalt beauftragen. Wegen der Bagatellgrenze könnte es verzichtet werden eine Anklageschrift oder Strafbefehl zu schreiben.

Die 75 Euronen sind eigentlich keine Strafe, sondern eine "Bearbeitungsgebühr".

Die haben mit einer eventuellen Geldstrafe nix zu tun. Diese richtet sich nach deinem Einkommen, dürfte nicht all zuviel werden, aber halt genug, dass du es spürst.

Das mit den 75 Euro Bearbeitungsgebühr ist zu hoch, die steht in keinem Verhältnis zu dem Wert der Waren, die du geklaut hast.

Habe da was Interessantes zu gefunden,

https://blog.burhoff.de/2016/05/100-e-bearbeitungsgebuehr-fuer-einen-ladendiebstahlt-zu-hoch/

Und das entsprechende Urteil daraus.

https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/3500.htm

Das mit der Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage solltest du akzeptieren, es hilft hier auch ungemein, dass du "tätige Reue" zeigst, dass es dir also leid tut.

Die 75 Euro Bearbeitungsgebühr würde ich definitiv nicht zahlen.

Kommt eine Rechnung vom Kaufhaus, solltest du widersprechen. Schriftlich, per Einwurf-Einschreiben.

"Hiermit widerspreche ich der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75,- Euro als unangemessen. Sie steht in keinem Verhältnis zum Wert der entwendeten Ware, und ist damit unrechtmäßig. Ich verweise hierzu auf das Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Spandau vom 28.12.2015, Aktenzeichen 6 C 444/125.

Sollten Sie auf die Zahlung bestehen, behalte ich mir rechtliche Schritte vor."

Der letzte Satz heißt eigentlich nur, dass du eventuell vor Gericht ziehen wirst. Das ist keine Drohung oder ein Versprechen oder sowas.

Sollte sich das Geschäft da nicht drauf einlassen, such dir einen Anwalt!

Bei deinem Einkommen steht dir eine Beratungshilfe zu. Den kannst du bei deinem Amtsgericht beantragen. Die Beratungshilfe ist aber nur ein Kredit, den musst du irgendwann zurückzahlen.

BVBDortmund  07.03.2021, 23:44

Beratungshilfe ist kein Kredit.

BalZakBarsoom  09.03.2021, 17:36
@BVBDortmund

Sorry, habe ich verwechselt, du hast recht.

Gm § 242 StGB droht Dir Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe!

https://dejure.org/gesetze/StGB/242.html

Es ist egal, ob Du den Anhörungsbogen zurückschickst.

"Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden".

Das bedeutet, dass Du einen Strafbefehl mit Geldstrafe zahlst.

Es ist aber fraglich, ob wegen 2,50 € ein öffentliches Interesse besteht Dich zu verurteilen.

Bist Du Ersttäter?

Bei 450,- € Monatseinkommen liegst Du unter der Pfändungsgrenze. Es ist schwer vorstellbar, dass man wegen 75 € ein sinnloses Verfahren irgendwann mal Pfändung anstrebt.

Setze Dich mit dem Laden in Verbindung und erkläre, dass Du nur 450 € monatlich hast und unter der Pfändungsgrenze liegst. Biete an 35,- € zu zahlen in zwei Raten, 20,-€ ud 15 €.