Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
Hallo,ich habe einen beistand beim jugendamt für den Unterhalt meines Kindes.nach gescheiterten versuchen den Kindsvater dazu zu bringen seine einkünfte mitzuteieln (was er jedesmal nicht gemacht hat,auch auf gerichtsschreiben hat er nicht geantwortet),haben wir den Unterhaltstitel bekommen das er 110 % unterhalt zahlen muss.Es kam kein einspruch von ihm aus geschweigedem hat er sich gemeldet. da ich persönlich ihn angeschrieben habe weiß ich das er die Briefe alle erhalten hat.Er hat sich auch nicht gemeldet wo das gericht ihn angefordert hat alle unterlagen zu schicken.Nichts kam,deswegen der Unterhaltstitel.Nun hat das Jugendamt mit absprache von mir eine Anzeige bei gericht gestellt (Ermittlungsverfahren wegen verletzung der unterhaltspflicht).Was passiert bei ihm nun?Steht da die Polizei bei ihm und wird die Unterlagen anfordern?
3 Antworten
Wenn er sich den Anordnungen des Gerichts nicht fügt, kann er in Beugehaft genommen werden. Unabhängig von einer Strafe die ihm droht, wenn er den Unterhalt verweigert.
Bei Verletzung der Unterhaltspflicht verstehen Richter eigentlich überhaupt keinen Spass.
Die Polizei ermittelt nur, ob er seine Unterhaltspflicht verletzt hat. Dazu kann auch das Finanzamt zu seinen Einkünften befragt werden. Wenn sich herausstellt, dass er hätte Unterhalt zahlen können, dann wird er dafür bestraft. Das bringt Dir allerdings immer noch keine Unterhaltszahlungen. Er bekommt ja nur eine Strafe für sein Fehlverhalten in der Vergangenheit.. Wenn er eine Geldstrafe bekommt, hat er dann noch weniger Geld, um Unterhalt zu zahlen...
Häufig verhängen die Gerichte aber gleich eine Bewährungsstrafe. Und als Bewährungsauflage dann, regelmässig Unterhalt zu zahlen. Es sei Dir zu wünschen, dass es so kommt....
ja da die nur versucht haben beim arbeitgeber zu pfänden und er den jedesmal wechselt muss ich jedesmal nen neuen antrag stellen und das hat nun dem jugendamt und dem gericht gereicht und daher es nun so gemacht
Nein, nicht ganz... Du kannst auch immer einen Gerichtsvollzieher los schicken, der versucht zu pfänden. Oder du lässt seinen Lohn pfänden. Oder sein Konto. Möglichkeiten gibt's da schon noch so einige.....
Richtig, mit vorhandenem Titel kannst du zuerst mal pfaenden bzw. zumindest schauen, ob es was zu pfaenden gibt.
Die Anzeige kann ggf. etwas Druck ausueben/aufbauen, damit er sich etwas zahlungsbereiter zeigt, falls die Ermittlungen eben nicht halt einfach eingestellt werden wie bei mir.
Richtig, mit vorhandenem Titel kannst du zuerst mal pfaenden bzw. zumindest schauen, ob es was zu pfaenden gibt.
Die Anzeige kann ggf. etwas Druck ausueben/aufbauen, damit er sich etwas zahlungsbereiter zeigt, falls die Ermittlungen eben nicht halt einfach eingestellt werden wie bei mir.
Es geht jetzt nicht mehr um die Unterlagen, die brauchst du doch gar nicht, du hast einen Titel auf 110 %, nur wenn du meinst, er muesste mehr zahlen, weil er viel mehr verdient, wuerde dir das was bringen.
Du kannst den Titel mit Hilfe des Jugendamtes einfach pfaenden lassen, also den Gerichtsvollzieher hinschicken und wenn was zu holen ist, dann kriegst du dein Geld, per Pfaendung in der Wohnung, per Gehaltspfaendung oder Kontopfaendung. Er muss auch Angaben machen, wo er arbeitet usw. und ob er noch Besitztuemer hat. Hat er nichts, kann man die eidesstattliche Versicherung beantragen, da muss er unter Eid angeben, was er besitzt. Legt er die nicht ab, kann man Haftbefehl beantragen.
Was mit der Anzeige passiert, das kommt sehr drauf an, wie Richter und Staatsanwaltschaft drauf sind, meistens geschieht gar nichts und die Sache wird einfach eingestellt. So war es bei mir, als ich Anzeige erstattet habe. Nach 6 Monaten wurde die Sache eingestellt ohne Angabe von Gruenden und fertig. Obwohl er bereits eine Bewaehrungsstrafe bekommen hatte wegen Unterhaltspflichtverletzung hatte zu der Zeit. Geld habe ich keins gesehen.
Mein Ex Mann hat aber auch noch ein weiteres uneheliches Kind, das Jugendamt hatte auch Anzeige erstattet (vorher) und in diesem Fall wurde er abends zu Hause verhaftet und erst wieder aus dem Gefaengnis entlassen, als er sich den ganzen Rueckstand von jemanden geliehen hatte und gezahlt hat und auch den laufenden Unterhalt gezahlt hat. Er wurde zu 2 Jahren auf Bewaehrung verurteilt mit der Begruendung, er haette als Fernfahrer einen Job finden koennen und dann Unterhalt zahlen, ein Minijob genuege nicht.
Fuer mich und das eheliche Kind bedeutete das halt, dass das uneheliche Kind den Unterhalt bekam und ich und mein Sohn keinen Cent Unterhalt mehr sahen, weil er seine Schulden erst abzahlen musste und den laufenden Unterhalt an das andere Kind. Doppelt fies fuer mich, denn ich erhalte keine Sozialleistungen und muss daher doppelt arbeiten.
Aber so ist das Leben halt mal.
die 110 % hat er ja nur bekommen weil er nichts geschickt hat und daher das gericht geschätzt hat da wir zumindest wissen das er immer bei zeitarbeitsfirmen beschäftigt ist
der titel besteht ja.aber wechselt ständig seinen arbeitgeber, dadurch musste ich bestimmt 10 mal Antrag wegen Pfändung beim Gericht stellen.ansonsten wie gesagt antwortet er gar nicht mehr.dadurch sagt das gericht und jugendamt das wir ihne anzeige nicht durch kommen. ich hoffe das die jetzt ihre unterlagen bekommen aber da sagt das gericht kommt er nun nicht mehr weg und wird dadurch wenn er der einladung bei der polizei nicht folgt stehen die vor der Tür. bzw.kann es auch passieren das die ihne Vorankündigung vor der Tür stehen
ja das hoffe ich auch das ich endlich wieder normalen Unterhalt bekomme.Dem Jugendamt ging es eben darum das er sich nie gemeldet hat selbst wo das gericht die urkunde erstellt hat wo drin steht das er 110 % bezahlen muss.Also muss er ja etwas verdecken.das ist jetzt das letzte was ich machen kann sagt das gericht