Falsche Uhrzeit bei der Schandensmeldung bei der Haftpflichtvers. angegeben
Es geht um die Schadenszeit. Was ist wenn die Schadenszeit die der Schadensverursacher und die die Ich angegeben habe von einander abweichen um ca. 4 Stunden? Folgender Vorfall: er hat ein Glas über mein Laptop geschüttet und der geht jetzt nicht mehr. :(
Kann es sein, dass die Zeit so entscheident ist
5 Antworten
Hallo,
ich sehe den Sachverhalt etwas anders als hier bisher geäußert:
Abweichende Angaben in Schadenanzeigen führen nicht automatisch zur Ablehnung oder gar zum Betrugsverdacht.
Entscheidend in so einem Fall ist unter anderem, ob die abweichende Angabe für die Beurteilung des Schadens (Haftungsfrage, etc.) von Bedeutung ist. Sollte eine solche Abweichung für die Schadenfrage nur eine untergeordnete oder gar keine Rolle spielen, wird ganz normal reguliert.
Sofern Klärungsbedarf besteht, erfolgen natürlich Rückfragen. Und nur, wenn diese dann nicht befriedigend beantwortet werden können, kann es zu Problemen in der Regulierung kommen.
Und last but not least ist es natürlich -sollte es wirklich zum Betrugsverdacht kommen - immer noch entscheidend, WER die falsche Angabe gemacht hat.
Fazit: Im vorliegenden Fall kann es durchaus sein, dass die Uhrzeit von untergeordneter Bedeutung ist und die Regulierung problemlos erfolgt.
Viele Grüße
Loroth
Die Entschädigung wirst Du Di abschminken müssen. Bei abweichenden Schadensschilderungen wird berechtigterweise die Glaubwürdigkeit der handelnden Personen angezweifelt und in der Folge Versicherungsbetrug unterstellt. Eine nachträgliche Richtigstellung kann diesen Eindruckl nicht mehr heilen. Dabei ist unerheblich, was die Werkstatt feststellt - das ist in diesem Fall ein ganz anderes Thema. Nicht der Versiceherer muß beweisen, dass Ihr die Unwahrheit sagt, sondern Ihr müsst nachvollziehbar und glaubwürdig darlegen, dass Ihr die Wahrheit sagt. Habt also die Beweislast. In Eurem Fall eine kaum noch zu lösende Aufgabe.
Bei zwei abweichenden Schadensschilderungen zahlt der Versicherer erst einmal natürlich nichts.
Auch jetzt eine weitere Meldung nachzuschieben ist zwecklos. Die Obliegenheitsverletzung steht nun mal im Raum. Hier wird natürlich sofort ein Betrugsversuch vermutet.
Das kann sehr gut sein.
Und der Verdacht auf Versicherungsbetrug liegt nahe.
Problem ist, dass er eine falsche Zeit angegeben hat, wiso auch immer... Ich möchte aber die richtige Zeit angeben! Könnte das zu einem Problem für ihn werden? Ich denke wenn ich den Laptop (zwei Tage alt gewesen) einschicken muss, finden die doch raus wann das pasiert ist. Die sehen doch bestimmt wann der PC zu letzt an war, oder nicht?
Hier geht man einfach davon aus, dass wenn schon bei der Uhrzeit gelogen wird, stimmt die ganze Meldung wahrscheinlich nicht.
Dumm gelaufen.
Da müsstet ihr jetzt schon beweisen, dass es sich dabei um einen Irrtum handelt. Bei 4 Stunden Differenz dürfte das schwer fallen.
Da war wohl dann wohl einer besoffen.
Da gibt keine Versicherung etwas : Anderer Satzbau : ihm ist ein Glas umgekippt auf meinen Klapprechner , dann könnte es was werden.
darum geht es hier jetzt wohl kaum. aber Danke :)
Das sehe ich genauso.
Denn wenn jeder bei der Wahrheit bleibt, kommt es ja nicht zu differenzen zum Schadenszeitpunkt.
Hier wird die Versicherung sicher ganz genau prüfen.