tat abstreiten, da falsche uhrzeit im beschuldigten fragebogen?
habe post von der polente bekommen, in der mir ich in einer sache beschuldigt werde. allerdings ist in dem anhörungsbogen unter dem punkt "tatzeit" eine komplett falsche uhrzeit angegeben. kann ich die ganze tat daher abstreiten, da ich zu dieser uhrzeit nachweislich etwas anderes getan habe?
3 Antworten
Manchmal kann Tatzeit eine sein die man als solche nicht ansieht. Beispiel Ebay-Betrug, da könnte man als Tatzeit die Erstellung und das online-gehen der Anzeige als Tatzeit annehmen oder auch den Zeitpunkt an dem das Geld geflossen ist.
unter dem punkt "tatzeit" eine komplett falsche uhrzeit angegeben.
Berichtige die Uhrzeit und begründe es damit, dass Du ja dabei gewesen bist und es deshalb besser weißt.
Im Ernst.
Du musst keine Angaben zu der Beschuldigung machen, lediglich zu Deiner Person.
Du kannst ehrlich antworten, dass du ein Alibi für die Tatzeit hast. Entweder merkt die Polizei den Fehler, oder die Staatsanwaltschaft muss das Verfahren einstellen.