Haftpflicht verweigert Schadenregulierung

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Sowas klärt der Vermittler/Berater für seine Kunden. Mal davon abgesehen, dass bei dieser Schadenschilderung bei jedem Sachbearbeiter alle Alarmsirenen angehen, hätte die Verursacherin Ihren Zurich-Vetreter einschalten müssen. Dafür ist man ja bei einer Service-Versicherung.

Wenn der Schaden WIRKLICH so entstanden ist, würde ich es nicht auf sich beruhen lassen. Wenn das falsche Datum ein schlichtes Versehen war, dann geht da noch was.

Wann ist der Schaden denn nun tatsächlich entstanden?

petra4791 
Beitragsersteller
 21.01.2011, 07:53

Erst ein mal Danke für die schnelle Antwort. Der Schaden ist eine Woche vorher entstanden. Ich wusste zu der Zeit aber wirklich nicht mehr genau wann es war da eine ganze Zeit verging bis ich es überhaupt der Versicherung gemeldet hatte. Dachte ja erst ich könne es selber bezahlen, aber nach dem Kostenvoranschlag ist mir dann alles aus dem Gesicht gefallen. Ich habe den Versicherungsmakler auch gefragt ob man da nicht was machen könne, da es sich ja um einen Fehler ihrerseits handele. Er hat noch die Daten das ich das Datum als unbekannt angegeben hatte, hab dann aber auf anraten von dem Berater auf dem Schadensbericht das Datum eingesetzt, weil die unbedingt ein Datum für die Papiere brauchten. Der Herr W. bei der Zurich Versicherung stellt sich auf stur und unser Berater meinte jetzt wir sollen einen Anwalt hinzuziehen. Was aber auch wieder Geld kostet und jeder weitere Tag der jetzt verstreicht kann ich nicht arbeiten, ich bin Selbstsständig und brauche jeden Auftrag.Also hätte ich ne Chance dagegen anzugehen?

Bleistein  21.01.2011, 09:31
@petra4791

Okay, verstehe das Problem. Was ich dazu noch schreiben kann, spiegelt nur meine persönliche Meinung und vielleicht noch ein wenig Erfahrung aus der Versicherungsbranche wieder. Wenn wir denn Fall noch einmal auseinanderklamüsern, dann haben Sie ja im Grunde einen Anspruch gegen die Verursacherin - also die Kundin der Zurich. Sie beide WISSEN, dass es sich bei dem Datum nur um einen Irrtum handelt, also hat eigentlich die Verusacherin das Problem, denn sie muss sehen, wo sie das Geld herbekommt. Sie sollte sich mit dem Vermittler für eine Klärung einsetzten. Es gibt da intern verschiedene Eskalationsstufen. Wenn der Makler die richtigen Ansprechpartner hat, kann der Fall sicher noch einmal neu geprüft werden. Ich würde da immer wieder "nerven" und nachhaken, bis er sich mal richtig für seine Kundin einsetzt. Rechtsanwalt bringt jetzt kurzfristig nichts und wenn Sie keinen Rechtsschutz für Ihre selbstständige Tätigkeit haben, kommt ein Kostenrisiko hinzu. Ob sich das lohnt, könne nur Sie selber entscheiden.

In der Tat ist man verpflichtet einen Schaden der Versicherung unverzüglich(!) zu melden. Nun sind die "Kaffee auf das teure Laptop"-Schäden ja immer etwas anrüchig: man muss einen Laptop schon in Kaffee versenken, damit da ein "Kurzschluss" entsteht... Aber gut - kann ich nicht beurteilen. Merkwürdig ist jedoch, dass Du das Schadendatum nicht nachvollziehen kannst - sowas weiß man doch! Ich denke die Zurich handelt hier korrekt.

petra4791 
Beitragsersteller
 21.01.2011, 11:42

Und der Laptop wurde im Kaffee ertränkt. Der Apple hat unten einen lange Schlitz für die Lüftung und dort ist der Kaffee richtig schön reingelaufen, da das Gerät zu der Zeit an war, entstand dieser Kurzschluss. Und das hat die Versicherung auch bestätigt da im ganzen Gerät noch restflüssigkeit vorhanden war.

petra4791 
Beitragsersteller
 21.01.2011, 11:40

Das Datum fiel mir nicht ein als ich den Schaden gemeldet hatte. Es ist ja auch eine ganze Weile vergangen.Erst hatte ich den Laptop zur Werkstatt gebracht und wollte das die es Reparieren, wusste ja nicht wie teuer es wird. Damit vergingen schon über eine Woche da die Firma erstmal Teile von Apple bestellen mussten um zu Prüfen was mit ist. Bis ich endlich den Kostenvoranschlag hatte vergingen noch mehr Tage. Arbeiten halt nicht alle so schnell. Dann hatte ich es erst meiner Versicherung telefonisch gemeldet und nachgefragt ob die den Schaden übernehmen. Es dauerte wieder etliche Tage bevor ich Antwort erhielt.Leider nicht schriftlich. Die Versicherung rief mich nur an und teilte mir mit das sie den Schaden nicht mit meiner Betriebshaftlich begleichen können. Erst dann habe ich es der Haftpflicht von meiner Mutter gemeldet die den Kaffee über den Tisch und Laptop gekippt hat.Am Telefon wollte der Versicherungsmann sofort einen Tag haben den er als Datum eingeben konnte. Ich sagte ich weiss es nicht mehr genau es muss Ende November anfang Dezember gewesen sein.Woraufhin er den 1. Dezember eintragen wollte und ich meinte das könne hinkommen, wäre mir da aber nicht sicher. Diese Aussage haben die bei der Zurich auch vermerkt. Aber er meinte das hätte jetzt nichts mehr zu sagen da der 1. Dezember eingetragen war. Im Grunde war es meine dummheit und die durchtriebenheit des Versicherungsangestellten der das Datum eintragen wollte, das ich jetzt als geschädigte dumm da stehe.

Genau deswegen werden die Formulare an den Versicherungsnehmer und den Geschädigten geschickt. Wenn Angaben abweichen, wird es immer problematisch. Auch wenn jemand anders die Schadensmeldung ausfüllt, ist der Versicherungsnehmer verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben. Wenn man nachbessert, sieht das auch nicht gut aus.

petra4791 
Beitragsersteller
 21.01.2011, 08:01

Wir haben eine Schadensmeldung zugeschickt bekommen. Es musste nur einmal angegeben werden, was vorgefallen ist. Den Schaden hat meine Mutter verursacht, die mit im Haus wohnt.Der Schadensfall ist auch klar und die Versicherung hat bestätigt das es so vorgefallen sein muss, aber da das Datum nicht übereinstimmt sie nicht zahlen werden. Und als unser Versicherungsagent erfuhr mit wem und bei welcher Versicherungsgesellschaft der Schaden gemeldet wurde meinte er sofort ich solle zu einem Anwalt. Der Herr von der Versicherungsgesellschaft meinte nur "Wenn wir das bei jedem machen...." aber ich denke das die Versicherungsnehmerin nicht jeder ist, da sie seit 10 Jahren dort Versichert ist und noch nie einen Schaden gemeldet hat. Ich persönlich finde es dann schon eher unverschämt ihr zu unterstellen sie würde lügen. Sie ist jetzt kurz davor den Schaden schon aus eigener Tasche zu zahlen, aber das möchte ich nicht, da sie nur von ihrer Rente leben muss. Und ich denke das, dass auch nicht Sinn und Zweck einer Versicherung ist.

DerHans  21.01.2011, 17:11
@petra4791

Dass Geschädigter und Schadensverursacher im gleichen Haus wohnen, macht die Schilderung nicht glaubwürdiger. Führt ihr denn getrennte Haushalte, oder was ja auch möglich wäre, seid ihr zusammen in einem Vertrag versichert? dann zahlt duie Versicherung natürlich nichts, wegen "Eigenschaden"

Oha, Zeit zum unverschämt werden: eure Vermittler/ "Berater" taugen nichts! Entweder der Zurich Vermittler oder dein "Berater" sollte mehr zur Hand geben, weil es bei sowas Ansätze gibt. Das Schadensdatum wurde irrütmlich (§119 BGB) angegeben und deshalb kann die Entscheidung der Versicherung angefochten werden. Indizien dazu sind u. a. die Rechnung der Reperatur, die Aussagen von dir sowie der Schädigerin etc. Im Zweifel gibt es noch die Auge und Ohre Haftung seitens der Zurich, da jeder Tatbestand, der einem Repräsentant bekannt ist, als der Zurich bekannt gilt. Auch hier können Vermittler effektiv ansetzen ohne gleich einen Anwalt ein zu schalten. Regressforderung an die Berater stellen und zum arbeiten zwingen, derartige Dilletanten sind für das schlechte Image des Berufsstands mitverantwortlich!

VersBerater  19.05.2011, 17:17

Sehr gut!

Berufspsycho  24.05.2011, 23:58
@VersBerater

Wow, das Lob ehrt mich! :)

PS. Der Anruf ist nicht vergessen, hier krankt es wortwörtlich an anderen Dingen...