strafe bei sozialstunden nicht gemacht?

5 Antworten

Wenn Du einen weiteren Jugendarrest anstrebst, brauchst Du die Sozialstunden nicht abzuleisten.

Ein Richter wird hier im Rahmen seiner Möglichkeiten entscheiden.

ChrisKay123 
Beitragsersteller
 23.05.2016, 15:00

Noch länger geht es aber nicht, wurde mir von einem Sozialarbeiter gesagt, der Richter kann wegen einer Tat nicht mehr als 4 Wochen Arrest geben. Ach ja und hierbei handelt es sich nicht um mich.

wilees  23.05.2016, 15:09
@ChrisKay123

Macht sich im Hinblick auf mögliche weitere Straftaten dann sehr
schlecht, weil eine potentielle Straftat dann möglicherweise gleich
mit einer deutlich härteren Strafe geahndet wird.

Und vielleicht solltest Du bei der Aussage eines Sozialarbeiters berücksichtigen, dass dieser kein Jurist ist.

ChrisKay123 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 01:58
@wilees

Er hatte vor ein paar Tagen ein Gerichtstermin und wurde freigesprochen mit der Begründung dass der Richter ihm nicht mehr als 2 mal Dauerarrest geben kann.

Bei Wiederholungstätern gibt's dann eben auch mal Jugendknast anstatt Arrest.
Der wird aber noch meist zur Bewährung ausgesetzt.

Sei Dir sicher, dass der Richter Mittel und Wege findet. Sollte es um Dich gehen, überlege Dir lieber, wie Du mit der Sache positiv umgehen kannst, statt Dich mit billigen Tricks zu drücken.

der Richter kann bei Wiederholungstätern schon weitaus mehr. Sei dir da nicht zu sicher. 

ChrisKay123 
Beitragsersteller
 23.05.2016, 15:03

Wiederholungstäter ist er ja nicht und das war vor fast 4 Jahren da war er noch 15 und eine einmalige Sache

peterobm  23.05.2016, 15:04
@ChrisKay123

kommt wohl auch auf das Delikt an; der Richter entscheidet danach; auch mehr als 4 Wochen

Dann gibt es eine Jugendstrafe. Dann sitz du eben länger im Jugendknast.

Oder denkst du, dass du damit durchkommst und dann keine Strafe bekommst?

ChrisKay123 
Beitragsersteller
 08.07.2016, 01:57

Er hatte vor ein paar Tagen ein Gerichtstermin und wurde freigesprochen mit der Begründung dass der Richter ihm nicht mehr als 2 mal Dauerarrest geben kann.

ChrisKay123 
Beitragsersteller
 23.05.2016, 15:00

Noch länger geht es aber nicht, wurde mir von einem Sozialarbeiter gesagt, der Richter kann wegen einer Tat nicht mehr als 4 Wochen Arrest geben. Ach ja und hierbei handelt es sich nicht um mich.

turnmami  23.05.2016, 15:01
@ChrisKay123

Dann sieh dir mal das JGG an. Da gibt es durchaus viel viel länger Strafen!! Bis zu 5 Jahren!

ChrisKay123 
Beitragsersteller
 23.05.2016, 15:05
@turnmami

zur tatzeit war er 15 und muss 60 sozialstunden machen, kann tatsächlich so eine harte strafe kommen ?

turnmami  23.05.2016, 15:06
@ChrisKay123

Wenn er die Sozialstunden wieder nicht macht, dann wird auch seine Strafe höher. Ganz einfach. Wird zwar nicht 5 Jahre sein, aber ein paar Monate sind durchaus denkbar

wilees  23.05.2016, 16:01
@ChrisKay123

Nichts hindert einen jungen Menschen daran, seine gerichtliche Auflage zur Ableistung von Sozialstunden zu erfüllen.

Und Eltern sollten hier nicht unterstützend tätig werden. Wenn sich dieser junge Mensch bockig verhält und ihm die nötige Einsicht fehlt, dann soll und muß er auch mit den Konsequenzen leben.

Auch wenn Ihnen der Junior leid tut, er hat es selber in der Hand. Die Strafe wurde entsprechend dem Vergehen angesetzt.